Schwerpunkte der Plenartagung 
 

Schutz kreativer Arbeit im Zeitalter künstlicher Intelligenz  

Am Dienstag werden die Abgeordneten ihre Vorschläge vorlegen, wie europäische Kreativschaffende vor Ausbeutung künstlicher Intelligenz geschützt werden können.

Der vom Rechtsausschuss erstellte Bericht versucht, wichtige rechtliche Fragen zum Zusammenspiel zwischen generativer künstlicher Intelligenz (GenAI) und Urheberrecht zu beantworten. Er fordert eine transparente und vergütete Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte durch GenAI. Die Abgeordneten wollen, dass KI-Anbieter urheberrechtlich geschützte Werke, die sie zum Trainieren ihrer Systeme verwendet haben, transparent angeben und sicherstellen, dass die Rechteinhaber eine angemessene Vergütung für diese Nutzung erhalten. Sie fordern auch Maßnahmen, die es Rechteinhabern ermöglichen, ihre urheberrechtlich geschützten Werke von der Verwendung im KI-Training auszuschließen.

Die Abgeordneten möchten, dass die Kommission einen Lizenzmarkt für urheberrechtlich geschütztes Material schafft und Lizenzvereinbarungen, auch mit einzelnen Urhebern, erleichtert. Die Abgeordneten wollen die Kommission und die Mitgliedstaaten außerdem dazu auffordern, den Presse- und Nachrichtenmediensektor, der regelmäßig von KI-Systemen genutzt wird, zu schützen, eine angemessene Vergütung für Nachrichtenmedien sicherzustellen und den Medienpluralismus und die Informationsvielfalt zu schützen.

Verfahren: Initiativbericht

Abstimmung: Dienstag 10 März

Pressekonferenz: Dienstag 10 März 14.00 CET.