Medienschaffenden 

 

Journalisten und Journalistinnen, Fotografen und Fotografinnen sowie Fernsehteams, die keine interinstitutionelle Medienakkreditierung besitzen, müssen eine spezielle Presseakkreditierung des Parlaments beantragen, um in dessen Räumlichkeiten arbeiten zu können.

Es gibt zwei Arten der Akkreditierung für das Europäische Parlament:

  • Kurzzeit-Medienakkreditierung
  • Jahres-Medienakkreditierung


Antrag stellen

Alle Medienschaffenden, denen Zugang zu den Räumlichkeiten des Parlaments gewährt wurde, können die Akkreditierung für Journalistinnen und Journalisten nutzen. Bitte machen Sie sich mit den entsprechenden Vorschriften vertraut, bevor Sie Ihren Antrag einreichen.

Kurzzeit-Medienakkreditierung

Die Mindestdauer der Kurzzeitakkreditierung beträgt einen Werktag, die Höchstdauer fünf Werktage.

Wenn Sie als Journalistin bzw. Journalist zu einer bestimmten Sitzung, Veranstaltung oder Plenartagung nach Brüssel, Straßburg oder Luxemburg kommen, können Sie dafür eine Kurzzeitakkreditierung erhalten. Registrieren Sie sich dazu unter diesem Link und richten Sie ein kostenloses persönliches Nutzerkonto ein. An die dabei von Ihnen hinterlegte E-Mail-Adresse wird dann vom Absender joureg-no-reply@europarl.europa.eu ein Internet-Link zur Bestätigung versandt. Sobald Sie die Einrichtung des Nutzerkontos bestätigt haben, können Sie zur Beantragung Ihrer Akkreditierung übergehen. Melden Sie sich dazu unter diesem Link an.

Für eine Kurzzeitakkreditierung braucht man Folgendes:

  • Kopie eines gültigen Presseausweises
  • Aktuelles Auftragsschreiben der Chefredaktion, der Herausgebenden oder der Büroleitung, das den Antrag auf Akkreditierung begründet und nachweist, dass Sie im Auftrag einer bestimmten Nachrichtenorganisation oder eines bestimmten Mediums arbeiten. Im Auftragsschreiben auf offiziellem Briefkopf sollten Name und Funktion der Journalistin bzw. des Journalisten sowie der Zeitraum, für den die Akkreditierung beantragt wird, angegeben werden. Auftragserteilungen in eigenem Namen sind nicht zulässig.
  • Biometrisches Foto im Format des europäischen Personalausweises, d. h. Porträt, Seitenverhältnis 3:4, JPEG-Format und +/- 100 KB Dateigröße
  • Kopie Ihres Ausweises (Reisepass oder Personalausweis), mit Angaben zu dessen Art, Nummer und Ablaufdatum
  • Zweck des Besuchs
  • Für freiberufliche Journalistinnen und Journalisten ohne bundeseinheitlichen Presseausweis oder Auftragsschreiben: Nachweis der journalistischen Tätigkeit (Nachweis über aktuelle Veröffentlichungen und entsprechende Zahlungsnachweise)


Sobald der Akkreditierungsantrag bewilligt worden ist, kann die Akkreditierung bei der Medienakkreditierungsstelle (Adresse und Öffnungszeiten sind unten angegeben) gegen Vorlage eines gültigen Ausweises abgeholt werden.


Jahres-Medienakkreditierung

Journalistinnen und Journalisten, die regelmäßig über die Tätigkeiten des Europäischen Parlaments berichten und ihren Wohnsitz in Straßburg, Brüssel oder Luxemburg haben, können eine Jahres-Medienakkreditierung beantragen. Die Jahresakkreditierung gilt für ein Kalenderjahr (von Januar bis Dezember) und kann auf Wunsch verlängert werden. Bewerbungen für das laufende Jahr können bis Ende Oktober eingereicht werden, Bewerbungen für das Folgejahr ab November des laufenden Jahres.

Die Akkreditierung gilt für alle drei Sitze des Europäischen Parlaments (Straßburg, Brüssel, Luxemburg).

Anträge auf eine Jahresakkreditierung müssen mit folgenden Unterlagen über die Registrierungswebsite eingereicht werden:

  • Kopie eines gültigen Presseausweises
  • Aktuelles Auftragsschreiben der Chefredaktion, der Herausgebenden oder der Büroleitung, das den Antrag auf Akkreditierung begründet. Im Auftragsschreiben auf offiziellem Briefkopf sollten Namen und Funktion der Medienschaffenden angegeben werden sowie der Zeitraum, für den die Akkreditierung beantragt wird. Auftragserteilungen in eigenem Namen sind nicht zulässig.
  • Biometrisches Foto im Format des europäischen Personalausweises, d. h. Porträt, Seitenverhältnis 3:4, JPEG-Format und +/- 100 KB Dateigröße
  • Kopie Ihres Ausweises (Reisepass oder Personalausweis), mit Angaben zu dessen Art, Nummer und Ablaufdatum
  • Nachweis, dass Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz an einem bzw. in der Nähe eines der drei Sitze des Europäischen Parlaments (Brüssel, Straßburg, Luxemburg) haben. Dazu ist eine Kopie des Personalausweises oder eines gleichwertigen Dokuments oder eine Kopie Ihrer Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde oder der Mietvertrag für Ihre Unterkunft vorzulegen.
  • Für freiberufliche Journalistinnen und Journalisten ohne bundeseinheitlichen Presseausweis oder Auftragsschreiben: Nachweis der journalistischen Tätigkeit (Nachweis über aktuelle Veröffentlichungen und entsprechende Zahlungsnachweise)


Bitte beachten – Sonderakkreditierung: Für bestimmte Veranstaltungen wie die Europawahl oder andere Aktivitäten, die am Wochenende oder außerhalb der regulären Öffnungszeiten stattfinden, kann eine Sonderakkreditierung beantragt werden. Für die Ausstellung einer solchen Akkreditierung gibt es u. U. spezielle Anforderungen, die das Parlament im Voraus bekannt gibt.


Dreh-/Aufnahmegenehmigung für Medienschaffende

Wer eine interinstitutionelle Medienakkreditierung besitzt, braucht eine zusätzliche Aufnahme- bzw. Drehgenehmigung, um im Europäischen Parlament Video- oder Fotoaufnahmen machen zu können. Diese Genehmigung wird von der Medienakkreditierungsstelle ausgegeben. Sie kann vorab per E-Mail an media.accreditation@ep.europa.eu beantragt werden. Bei der Anmeldung müssen Journalisten und Journalistinnen die hier verfügbare Regelung unterschreiben und befolgen.


Dreh-/ Aufnahmegenehmigung für Personen, die keine Medienschaffenden sind

Fotografen und Fotografinnen sowie Kameraleute, die zu besonderen Veranstaltungen bzw. zu Kommunikations- oder Werbezwecken von Abgeordneten oder von den Diensten des Parlaments (im Folgenden „Antragstellende“) eingeladen werden, brauchen eine Aufnahmegenehmigung für Personen, die keine Medienschaffenden sind (einen sogenannten „Non-media recording permit“). Die Antragstellenden sollten diese Genehmigung mindestens 24 Stunden im Voraus bei media.accreditation@ep.europa.eu beantragen. Die Antragstellenden müssen die hier verfügbare Regelung unterschreiben und befolgen. Diese Genehmigung ermöglicht keinen Zugang zu den Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments. Die Antragstellenden müssen für eingeladene Fotografen und Fotografinnen sowie Kameraleute zusätzlich einen normalen Besucherzugang beantragen. Sie sind für die Überwachung der Aufnahmen zuständig und müssen dafür sorgen, dass die Regeln für Aufnahmen durch Personen, die keine Medienschaffenden sind, eingehalten werden.


Medienakkreditierungsservice: Öffnungszeiten

Brüssel: SPINELLI 01F035 – Medienakkreditierungsstelle, Akkreditierungszentrum

Montag - Donnerstag 8.30 - 17.00

Freitag 8.30 - 13.00

Freitags vor Plenartagungen 8.30 - 17.00


Straßburg (nur während der Plenartagungen): WEISS N00301 – Bereich „Audiovisual Newsroom“

Montag 13.00 - 19.00

Dienstag - Mittwoch 8.00 - 19.00

Donnerstag 8.00 - Ende der Plenartagung

Weitere Informationen

Nützliche Links

 

Datenschutz

Erklärung zum Datenschutz nachlesen.


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