
Die Arbeit der Mitglieder des Europäischen Parlaments
Die Abgeordneten werden offiziell als Mitglieder des Europäischen Parlaments bezeichnet und bilden die Volksvertretung der Europäischen Union. Sie vertreten die Interessen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Städte und Regionen Europas. Sie haben ein offenes Ohr für alle Menschen in Europa, für Anliegen auf lokaler und mitgliedstaatlicher Ebene, für Interessenvertretungen und Unternehmen. Sie sind Gesetzgeber für die EU, und die Kommission sowie der Rat der Europäischen Union müssen ihnen Rede und Antwort stehen. Die Abgeordneten spielen eine wichtige Rolle bei den großen Herausforderungen unserer Zeit, wie z. B. Klimawandel, Migration, die Lage der Menschenrechte weltweit und die Regulierung der Finanzmärkte.
Zur tägliche Arbeit der Abgeordneten gehören der Einsatz für die Bürgerinnen und Bürger in ihren heimischen Wahlkreisen, die Tätigkeit in den Ausschüssen, die Aussprachen in ihren Fraktionen sowie die Debatten und Abstimmungen im Plenum. Die Abgeordneten nehmen an Sitzungen ihrer Ausschüsse und ihrer Fraktion sowie an zahlreichen weiteren Sitzungen teil. Einige von ihnen gehören auch einer der Delegationen für die Beziehungen zu Nicht-EU-Ländern an, was zuweilen Reisen in Länder außerhalb der EU erforderlich macht.

Die Arbeit in den Ausschüssen
Das Parlament verfügt über zwanzig für bestimmte Themenkreise zuständige Ausschüsse, die sich als erste mit den Legislativvorschlägen befassen, die dem Parlament vorgelegt werden.
Diese Ausschüsse erörtern die Legislativvorschläge und nehmen dazu Berichte mit Änderungsanträgen an. Zwischen den Abstimmungen in den Ausschüssen und den Plenardebatten werden die Änderungsanträge und Entschließungen innerhalb der Fraktionen erörtert. Die Ausschüsse benennen zudem eine Gruppe von Abgeordneten, die für die Verhandlungen mit dem Rat im Rahmen des EU-Gesetzgebungsverfahrens zuständig ist. Ferner nehmen die Ausschüsse Initiativberichte an, veranstalten Anhörungen mit Sachverständigen und kontrollieren die übrigen Organe und Einrichtungen der EU.
Ein Ausschuss hat 25 bis 76 ordentliche Mitglieder und eine entsprechende Zahl von stellvertretenden Mitgliedern.
Jeder Ausschuss wählt unter seinen ordentlichen Mitgliedern einen Vorsitzenden/ eine Vorsitzende und bis zu vier stellvertretende Vorsitzende mit einer Mandatszeit von zweieinhalb Jahren, die gemeinsam den Vorstand des Ausschusses bilden. Die politische Zusammensetzung der Ausschüsse entspricht derjenigen des Plenums.
Das Parlament kann auch Unterausschüsse und nichtständige Sonderausschüsse einrichten, um besondere Fragen zu behandeln, und ist befugt, Untersuchungsausschüsse einzusetzen, um mutmaßlichen Verstößen gegen das Unionsrecht oder Missständen bei der Anwendung desselben nachzugehen.
Die Ausschusssitzungen finden grundsätzlich in Brüssel statt. Die Sitzungen der Ausschüsse sind öffentlich und können in der Regel per Webstreaming verfolgt werden.
