Überblick über die Vergütungen 

Es liegt in der Natur der Arbeit eines Mitglieds des Europäischen Parlaments häufig zu reisen und sich außerhalb des Heimatlands aufzuhalten. Daher gibt es Regelungen zur Erstattung der damit verbundenen Kosten (alle Zahlen gelten für 2022).

Reisekosten

Die meisten Sitzungen des Europäischen Parlaments wie etwa Plenartagungen sowie Ausschuss- und Fraktionssitzungen finden in Brüssel oder Straßburg statt. Den Abgeordneten werden gegen Vorlage entsprechender Belege die tatsächlich angefallenen Kosten ihrer für die Anreise zu diesen Sitzungen benutzten Fahr- bzw. Flugscheine bis zum Höchstbetrag eines Flugpreises in der Business-Klasse (oder einer vergleichbaren Klasse), einer Bahnfahrkarte erster Klasse oder €0,56 pro Kilometer für Reisen mit Privatfahrzeugen (bis zu einer Höchstgrenze von 1 000 km) erstattet. Zusätzlich erhalten sie eine gemäß der Entfernung und Dauer der Reise festgesetzte pauschale Vergütung zur Deckung sonstiger Reisekosten (z. B. Autobahnmaut, Übergepäck oder Reservierungsgebühren).

Die Abgeordneten müssen in Ausübung ihres Mandats häufig Reisen innerhalb des Mitgliedstaats, in dem sie gewählt wurden, wie auch außerhalb von diesem unternehmen, sowohl um an den Sitzungen des Parlaments teilzunehmen als auch für andere Zwecke, wie etwa zur Teilnahme an Konferenzen oder für Arbeitsbesuche. Daher haben die Abgeordneten für Tätigkeiten außerhalb ihres eigenen Mitgliedstaats Anspruch auf Erstattung der Reisekosten, der Kosten für Unterkunft und der durch Reisen entstandenen Nebenkosten bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von €4.716. Für Tätigkeiten innerhalb des Mitgliedstaats, in dem sie gewählt wurden, werden nur die Reisekosten erstattet. Dabei gelten je nach Mitgliedstaat unterschiedliche Höchstbeträge pro Jahr.

Angefallene Reisekosten werden den Abgeordneten erstattet. © Europäisches Parlament  

Tagegeld

Das Parlament zahlt eine Pauschalvergütung für die Kosten der Unterkunft und Nebenkosten in Höhe von €338 für jeden Tag, an dem das Mitglied an den offiziellen Arbeitstagen des Parlaments in Brüssel bzw. Straßburg anwesend ist, sofern es sich in die Anwesenheitsliste eingetragen hat. Die Pauschale deckt die Kosten für Hotels und Mahlzeiten sowie alle weiteren Nebenkosten ab. Während der Plenartagungen wird dieses Tagegeld für Mitglieder, die nicht mindestens an der Hälfte der namentlichen Abstimmungen teilgenommen haben, um die Hälfte gekürzt, selbst wenn der Abgeordnete anwesend ist und sich in die Anwesenheitsliste eingetragen hat.

Für Sitzungen außerhalb der EU werden pro Tag €169 zuzüglich der Ausgaben für die Hotelunterkunft gezahlt, wiederum unter der Voraussetzung, dass das Mitglied die offizielle Anwesenheitsliste für die Sitzung unterschrieben hat.

Allgemeine Kostenvergütung

Diese Pauschalvergütung ist hauptsächlich zur Deckung der Kosten der parlamentarischen Aktivitäten der Abgeordneten – wie Büromiete und -organisation, Telefonrechnungen und Abonnements, Repräsentationszwecke, Computer- und Telefonanlagen sowie die Organisation von Veranstaltungen – bestimmt. Der Betrag wird halbiert, wenn ein Mitglied ohne triftigen Grund innerhalb eines parlamentarischen Jahres (September bis August) bei weniger als der Hälfte der Plenarsitzungen anwesend ist.

Diese monatliche Vergütung beträgt €4.778.

Kosten für medizinische Versorgung

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments haben Anspruch auf die Erstattung von zwei Dritteln ihrer Ausgaben für medizinische Versorgung. Bis auf die Höhe des Erstattungsanteils gelten hier im Einzelnen die gleichen Regeln und Verfahren wie für die Beamten der EU.

Übergangsgeld

Nach dem Ende ihres Mandats haben die Mitglieder des Europäischen Parlaments Anspruch auf ein Übergangsgeld in Höhe eines Monatsgehalts für jedes Jahr ihres Mandats. Diese Übergangsvergütung wird maximal zwei Jahre lang gezahlt. Tritt der Abgeordnete ein Mandat in einem anderen Parlament oder ein öffentliches Amt an, wird das Übergangsgeld um die Höhe der Vergütungen, auf die er damit Anspruch hat, gekürzt. Hat das Mitglied gleichzeitig Anspruch auf eine Alters- oder Invaliditätsrente, kann es nicht beide Vergütungen erhalten, sondern muss sich für eine von ihnen entscheiden.

Sonstige Ansprüche

Das Parlament stellt seinen Mitgliedern sowohl in Brüssel als auch Straßburg ausgestattete Büros zur Verfügung. Die Mitglieder können in beiden Städten die Dienstfahrzeuge des Parlaments für ihre Amtsgeschäfte nutzen.