Was sind Fraktionen und wie werden sie gebildet?
Nach den Wahlen schließen sich die MdEP meist einer Fraktion an oder gründen neue Fraktionen. In diesen Fraktionen sind MdEP aus verschiedenen Mitgliedstaaten entsprechend ihrer politischen Ausrichtung vertreten. Auch zu einem späteren Zeitpunkt in der Legislaturperiode können Fraktionen gebildet werden. Derzeit gibt es im Europäischen Parlament sieben Fraktionen.
Eine formell anerkannte Fraktion muss aus mindestens 23 MdEP bestehen, die aus mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten stammen (d. h. mindestens aus sieben). MdEP dürfen nur einer Fraktion angehören. Einige gehören keiner Fraktion an und werden als „fraktionslose“ Mitglieder bezeichnet.
Die Bildung einer Fraktion muss dem Präsidenten des Parlaments in einer Erklärung mitgeteilt werden, in der der Name der Fraktion, ihre Mitglieder und ihre Leitung angegeben sind.
Bei der Bildung einer Fraktion akzeptieren die MdEP üblicherweise die politische Ausrichtung, und das Parlament bewertet in der Regel nicht die politische Übereinstimmung der Fraktionsmitglieder. Nur wenn die betroffenen MdEP selbst dies bestreiten, schreitet das Parlament ein, um zu beurteilen, ob eine Fraktion tatsächlich in Übereinstimmung mit den Vorschriften gebildet wurde.
Fraktionen
Die Fraktionen können Personal einstellen und erhalten Büroräume, die aus dem Haushalt des Parlaments finanziert werden. Das Präsidium des Parlaments legt die Regelungen für die Verwaltung und Kontrolle dieser Mittel und Einrichtungen fest. Die den Fraktionen zur Verfügung gestellten Mittel decken die Verwaltungs- und Betriebskosten in Bezug auf die Fraktionsmitarbeiter sowie die Ausgaben für EU-bezogene politische und Informationskampagnen.
Aus dem Haushalt können weder europäische, nationale, regionale oder lokale Wahlkampagnen noch politische Parteien auf nationaler und europäischer Ebene oder von ihnen abhängige Einrichtungen finanziert werden.
Die fraktionslosen MdEP können Berater einstellen, die mit den Beratern der Fraktionen vergleichbar sind, und verfügen über Rechte gemäß den vom Präsidium festgelegten Regeln.