Von MdEP organisierte Veranstaltungen
An beiden Standorten des Europäischen Parlaments (Brüssel und Straßburg) können die Abgeordneten (MdEP), Fraktionen und das Sekretariat des Parlaments Veranstaltungen oder Ausstellungen organisieren. Je nach Standort und Veranstalter gelten unterschiedliche Regeln.
Pressekonferenzen und Medien: Die Europaabgeoprdneten können im Pressesaal Pressekonferenzen abhalten oder die Einrichtungen des Parlaments für die Übertragung oder Aufzeichnung von Nachrichten nutzen.
Sitzungen und Konferenzen: Außerdem können die MdEP eigenständig oder über ihre Fraktionen in den Sitzungssälen der Fraktionen Veranstaltungen organisieren.
Kulturelle Veranstaltungen und Ausstellungen: Die Mitglieder sind berechtigt, pro Jahr bis zu zwei solcher Ereignisse im öffentlichen Bereich des Parlaments zu organisieren, vorbehaltlich strenger Vorschriften und der Genehmigung durch den zuständigen Quästor (ein MdEP, das für Verwaltungs- und Finanzangelegenheiten zuständig ist, die die Mitglieder unmittelbar betreffen).
Der Präsident des Europäischen Parlaments vertritt das gesamte Organ und kann im Namen des Parlaments offizielle Veranstaltungen organisieren.