Hauptaufgaben der Mitglieder
Die Abgeordneten werden von ihren Wählern direkt gewählt und genießen Mandatsfreiheit, was bedeutet, dass sie für sich selbst sprechen und keine Weisungen entgegennehmen sollten.
Einige MdEP erfüllen jedoch eher institutionelle Aufgaben und vertreten das Parlament oder ein bestimmtes parlamentarisches Gremium. Alle MdEP sind an die Geschäftsordnung und den Verhaltenskodex (Anhang I) gebunden.
Während der ersten Plenarsitzungswoche nach den Europawahlen wählen die MdEP einen neuen Präsidenten sowie 14 Vizepräsidenten und 5 Quästoren.
Diese Amtsträger (ebenso wie die Ausschuss- und Delegationsvorsitzenden und die stellvertretenden Vorsitzenden) werden für zweieinhalb Jahre gewählt und können anschließend für eine zweite Amtszeit gewählt werden.
Der Präsident des Europäischen Parlaments
Der Präsident beaufsichtigt die Aktivitäten des Parlaments, führt den Vorsitz in den Plenarsitzungen und unterzeichnet den Jahreshaushaltsplan der EU. Der Präsident vertritt das Parlament nach außen und in den Beziehungen zu den anderen Unionsorganen.
Derzeit ist Roberta Metsola die Präsidentin des Europäischen Parlaments.
Die Vizepräsidenten und die Quästoren
Die Vizepräsidenten können den Präsidenten bei der Ausübung seiner Pflichten vertreten, etwa bei der Leitung der Plenarsitzungen. Die Quästoren befassen sich mit Verwaltungsaufgaben, die die MdEP selbst betreffen. Das Europäische Parlament hat 14 Vizepräsidenten und 5 Quästoren. Sie sind zudem Mitglieder des Präsidiums, das für alle administrativen, personellen und organisatorischen Angelegenheiten des Parlaments zuständig ist.
Fraktionsvorsitzende
Derzeit gibt es im Europäischen Parlament acht Fraktionen. Jede Fraktion wählt einen oder mehrere Vorsitzende. Die Fraktionsvorsitzenden und der Parlamentspräsident bilden die Konferenz der Präsidenten.
Ausschuss- und Delegationsvorsitzende
In ihren konstituierenden Sitzungen (und nach der Hälfte der Legislaturperiode, wenn die neuen Amtsträger gewählt werden) wählen die Ausschüsse in getrennten Wahlgängen ihr jeweiliges Präsidium: ihren Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Die Zahl der zu wählenden stellvertretenden Vorsitzenden wird auf Vorschlag der Konferenz der Präsidenten durch das Plenum des Parlaments festgelegt. Die Ausschussvorsitzenden und ihre Stellvertreter werden für zweieinhalb Jahre gewählt und können anschließend für eine zweite Amtszeit gewählt werden. Die Ausschussvorsitzenden bilden die Konferenz der Ausschussvorsitze.
Die ständigen interparlamentarischen Delegationen des Europäischen Parlaments (zuständig für die Beziehungen zu Nicht-EU-Parlamenten) wählen ihre Vorsitzenden und deren Stellvertreter nach den für die Ausschüsse geltenden Regeln. Die Mitglieder der Vorstände der Delegationen werden jedoch für die Dauer der Wahlperiode gewählt.
Berichterstatter und Schattenberichterstatter
Berichterstatter werden von anderen MdEP ernannt, wenn einer der Ausschüsse des Parlaments damit beauftragt wird, einen Bericht über einen Legislativvorschlag, ein anderes Dokument der Europäischen Kommission oder ein bestimmtes Thema auszuarbeiten. Sie werden von der Fraktion ernannt, der ein Dossier zugewiesen wurde. Eine solche Zuweisung wird von den Koordinatoren des federführenden Ausschusses beschlossen, die wiederum vom gesamten Ausschuss bestätigt werden.
Ein Berichterstatter bereitet den Bericht des zuständigen Ausschusses vor und leitet das Dossier durch die verschiedenen Phasen des Verfahrens, einschließlich interinstitutioneller Verhandlungen.
Die Fraktionen können einen Schattenberichterstatter benennen, der den Fortgang des jeweiligen Berichts verfolgen und im Auftrag der Fraktion innerhalb des Ausschusses nach Kompromissen suchen soll. Die Namen der Schattenberichterstatter werden dem Vorsitz mitgeteilt (Artikel 221 der Geschäftsordnung).
Ausschusskoordinatoren
Die Fraktionen wählen sogenannte Koordinatoren für die Ausschüsse. Die Koordinatoren leiten die politische Arbeit ihrer jeweiligen Fraktionsmitglieder innerhalb des jeweiligen Ausschusses. Sie koordinieren den Standpunkt ihrer Fraktion zu den Fragen, mit denen sich der Ausschuss befasst, und organisieren im Zusammenwirken mit dem Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden die Arbeit des Ausschusses.
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