Was geschieht mit Gesetzen, die am Ende einer Legislaturperiode noch nicht verabschiedet worden sind?
Was geschieht mit Gesetzen, die am Ende einer Legislaturperiode noch nicht verabschiedet worden sind?
Alle Abstimmungen im Plenum, die das Parlament vor den Europawahlen durchführt, bleiben auch in der folgenden Legislaturperiode rechtsgültig.
Für Rechtsvorschriften, die vor den Wahlen das Plenum nicht erreicht haben (d. h. über die Ausschussebene nicht hinausgekommen sind), gibt es keinen rechtsgültigen Standpunkt des Parlaments.
Daher sieht die Geschäftsordnung des Parlaments vor, dass die geleistete Arbeit (z. B. im Ausschuss) hinfällig wird. Zu Beginn einer neuen Wahlperiode kann die Konferenz der Präsidenten – der Präsident und die Fraktionsvorsitzenden – jedoch beschließen, die begonnene Arbeit an diesen Dossiers fortzusetzen (Artikel 250 der Geschäftsordnung).
Siehe auch: