Warum zieht das Parlament zwischen Brüssel und Straßburg hin und her?
Die Regierungen der Mitgliedstaaten der EU beschlossen im Jahr 1992 einstimmig, die offiziellen Sitze der Unionsorgane im Vertrag über die Europäische Union festzulegen.
Als nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) im Jahr 1952 gegründet und damit die gemeinsame Kontrolle der Montanindustrie von sechs Ländern beschlossen wurde, befanden sich deren Organe in Luxemburg. Auch der Europarat (ein zwischenstaatliches Gremium mit Vertretern aus 46 Ländern, die sich für Menschenrechte und Kultur einsetzen) wurde unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet. Mit Sitz in Straßburg stellte er seinen Plenarsaal für die Sitzungen der „Gemeinsamen Versammlung“ der EGKS zur Verfügung, die sich zum Europäischen Parlament entwickeln sollte. Straßburg wurde im Laufe der Zeit Hauptsitzungsort für die Plenartagungen des Parlaments, doch fanden zusätzliche Sitzungen in den 1960er- und 1970er-Jahren auch in Luxemburg statt.
Nach der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft 1958 verlagerte sich ein Großteil der Tätigkeit der Europäischen Kommission und des Rates (damals „Ministerrat“) nach Brüssel. Da es bei der Arbeit des Parlaments auch um eine enge Überwachung der Tätigkeit dieser beiden Organe und einen umfassenden Austausch mit ihnen geht, beschlossen die Abgeordneten nach einiger Zeit, ihre Arbeit verstärkt in Brüssel durchzuführen. Seit Anfang der 1990er-Jahre hat sich mehr oder weniger die aktuelle Regelung etabliert, d. h. die Ausschüsse und Fraktionen tagen in Brüssel und die Plenarsitzungen finden in Straßburg statt. Ein Großteil der Parlamentsmitarbeiter sitzt zudem in Luxemburg.
Der Beschluss von 1992 hatte erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitsweise des Parlaments: Der offizielle Sitz und der Ort, an dem die meisten Plenarsitzungen stattfinden, ist seitdem Straßburg, die Sitzungen der parlamentarischen Ausschüsse werden in Brüssel abgehalten und das Sekretariat des Parlaments (sein Personal) ist offiziell in Luxemburg angesiedelt. Im Jahr 1997 wurde diese Regelung vollständig in den Vertrag über die Europäische Union aufgenommen.
Für jede Änderung der gegenwärtigen Regelung wäre eine Änderung des Vertrags erforderlich, die von den Regierungen aller Mitgliedstaaten einstimmig vereinbart und von allen nationalen Parlamenten ratifiziert werden müsste.