Was geschieht, wenn ein MdEP zurücktritt? 

Wenn ein MdEP während des Mandats aus dem Parlament ausscheidet, regelt die Wahlordnung des jeweiligen Landes, wie sein Ersatz sichergestellt wird. Nähere Informationen erhalten Sie beim Verbindungsbüro des Europäischen Parlaments in Ihrem Mitgliedstaat.


Es ist Aufgabe der einzelnen Mitgliedstaaten, die Regeln für die Besetzung freier Sitze für den Rest der Amtszeit festzulegen. Wenn das Parlament das Freiwerden eines Sitzes feststellt, sollte der betreffende Mitgliedstaat den freien Sitz so schnell wie möglich wieder besetzen. Eine offizielle Frist gibt es dafür jedoch nicht. Der Mitgliedstaat setzt das Parlament über die Wiederbesetzung in Kenntnis, die daraufhin im Plenum bekannt gegeben wird. Das neue MdEP kann sein Amt erst antreten, wenn es eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Unvereinbarkeiten unterzeichnet hat.