Online- und Offline-Käufe: Stärkung der Verbraucherrechte

Das EU-Parlament hat neue Regeln gebilligt, um die Rechte von Verbrauchern beim Kauf materieller und digitaler Güter online und offline zu stärken.

Das Europäische Parlament hat zwei neue Richtlinien gebilligt. Das Verbraucherrecht auf Entschädigung beim Kauf fehlerhafter Produkte wird gestärkt und Gesetze der Mitgliedstaaten harmonisiert, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für Verkäufer in der gesamten EU zu schaffen.


Digitale Inhalte

Die neuen Regeln über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte sind durch neue Technologien notwendig geworden. In vielen Mitgliedstaaten gibt es keine ausdrücklichen Vorschriften für den Verkauf digitaler Inhalte wie Apps, Musik oder Spiele. Es kann für Verbraucher daher schwierig sein, zu wissen, was sie tun können, wenn bei einem Kauf etwas schiefläuft.

Digitale Verträge fallen unter die neuen Regeln: sowohl bei Abonnements (zum Beispiel für einen Musik-Streaming-Dienst) als auch bei einmaligen Käufen (wie beispielsweise eines Spiels auf dem Smartphone). Verbraucher sollen nicht nur geschützt werden, wenn sie mit Geld zahlen, sondern auch, wenn sie mit der Angabe von personenbezogenen Daten "bezahlen", wie es bei sozialen Netzwerken der Fall ist.

Verbraucher haben innerhalb von 14 Tagen Anspruch auf Preisminderung oder Rückerstattung, wenn ein Problem nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben wird.

Materielle Güter

Ist eine Software in ein Produkt eingebettet, wie es beispielsweise bei intelligenten Geräten wie Kühlschränken der Fall ist, so werden Käufer durch die Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenhandels geschützt.

Die neuen Vorschriften sollen für Online- und Offline-Käufe aller materiellen Güter in der gesamten EU gelten. Sie zielen darauf ab, die Schutzstandards der einzelnen Mitgliedstaaten zu harmonisieren. Die Richtlinie soll den grenzüberschreitenden Handel für Kleinunternehmen fördern, indem das Verbrauchervertrauen gestärkt und mehr Rechtssicherheit für Unternehmen geschaffen wird.

Käufer in der gesamten EU haben dann zwei Jahre Zeit, sich bei fehlerhaften Produkten an den Verkäufer zu wenden, unabhängig davon, ob es sich bei dem betreffenden Produkt um eine App oder eine Waschmaschine handelt.

Darüber hinaus verdoppeln die neuen Regeln die Zeitspanne, in der Verbraucher von der Beweislast befreit bleiben. Das bedeutet, dass wenn ein Mangel innerhalb eines Jahres nach Lieferung oder Bereitstellung auftritt, davon ausgegangen wird, dass er von Anfang an bestanden hat: Käufer müssen somit nicht nachweisen, dass das Produkt, der digitale Inhalt oder die Dienstleistung fehlerhaft ist.

Nach der Billigung der Richtlinien durch das Europäische Parlament und den Ministerrat haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die neuen Regeln umzusetzen.