Globalisierung: Wie die EU-Handelspolitik Menschenrechte fördert
Da sich die Globalisierung und der internationale Handel auf die Menschenrechte auswirken können, beinhaltet die EU-Handelspolitik Instrumente zu ihrem Schutz. Welche, erfahren Sie hier.
Der internationale Handel und die Globalisierung können zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Beschäftigungsmöglichkeiten beitragen und so neue Chancen eröffnen. Andererseits kann sich der wachsende globale Wettbewerb auch negativ auf die Lage der Menschenrechte auswirken, indem Arbeitskräfte ausgebeutet werden. Der Schutz der Menschenrechte ist eine der Prioritäten des außenpolitischen Handelns der Europäischen Union. Die EU setzt ihre Handelspolitik ein, um die Menschenrechte in Drittstaaten durch präferenzielle Handelsabkommen und einseitige Handelsbeschränkungen zu fördern und zu schützen.
APS: Das Schema allgemeiner Zollpräferenzen
Eines der Hauptinstrumente der Europäischen Union zum Schutz der Menschenrechte und Arbeitnehmerrechte in Drittstaaten ist das sogenannte Schema allgemeiner Zollpräferenzen (APS). Es bietet 90 Entwicklungsländern (begünstigten Ländern) einen präferenziellen Zugang zum EU-Markt.
Das Schema beinhaltet eine Menschenrechtsklausel. Wenn grundlegende Menschenrechtsstandards systematisch verletzt werden, kann der Zugang zu diesem System entzogen werden.
Die Strategie der EU besteht darin, schrittweise Fortschritte durch Dialog und Monitoring zu erzielen. Sanktionen werden nur bei besonders schweren Verstößen eingesetzt. Die Aussetzung der ASP-Präferenzen erfolgte bisher erst dreimal: 1997 für Myanmar, 2007 für Belarus und 2010 für Sri Lanka.
Während das APS-Schema in verschiedenen Ländern zu legislativen und institutionellen Änderungen zur Förderung der Menschenrechte geführt hat, erfolgte die Umsetzung in einer Reihe von anderen Ländern weitaus langsamer.
Handelsbeschränkungen
Die EU kann einseitige Handelsbeschränkungen auferlegen oder Sorgfaltspflichten für Importeure festlegen, um sicherzustellen, dass Geld aus dem Handel mit der EU nicht zur Finanzierung von Konflikten und Menschenrechtsverletzungen verwendet wird.
Außerdem verfügt die EU über strenge Regeln, um zu verhindern, dass europäische Waren oder Technologien anderswo für unethische Absichten verwendet werden (So können medizinische Substanzen zum Beispiel für Hinrichtungen eingesetzt werden.)
Die Einfuhr von Gütern, deren Herstellung mit Menschenrechtsverletzungen in Verbindung steht, wird ebenfalls beschränkt. (Dazu zählen Konfliktmineralien, Folterinstrumente oder Güter mit doppeltem Verwendungszweck.)

Importverbot von Konfliktmineralien
Die EU hat Maßnahmen ergriffen, um die Einfuhr von Konfliktmineralien zu verbieten.
Nachdem die EU die Auswirkungen des internationalen Diamantenhandels auf die Menschenrechtslage anerkannt hatte, verabschiedete sie 2002 Regeln, die die Einfuhr von Rohdiamanten ohne Ursprungszeugnis verbieten.
Mineralien, die zum Beispiel bei der Herstellung von High-Tech-Geräten verwendet werden, stammen oft aus von Konflikten betroffenen Ländern. Einnahmen, die aus dem Export von Mineralien in die EU stammen, wurden bereits genutzt, um bewaffnete Konflikte zu finanzieren.
Um zu verhindern, dass der internationale Handel mit Mineralien zu Konflikten und Menschenrechtsverletzungen finanziell beiträgt, verabschiedeten die EU-Abgeordneten 2017 Vorschriften, die die EU-Importeure von Zinn, Wolfram, Tantal und Gold zu Sorgfaltsprüfungen ihrer Lieferanten verpflichten. Die Verordnung tritt ab 2021 vollständig in Kraft.

Exportverbot von Foltergütern
Es gibt EU-Vorschriften, um den Handel mit Waren und Dienstleistungen zu verhindern, die zu Folter oder Hinrichtungen beitragen könnten.
Seit 2004 gibt es ein Ausfuhrkontrollsystem, mithilfe dessen Waren, die zur Misshandlung von Menschen eingesetzt werden können, überprüft und verboten werden. Gegenstände, die legitime Zwecke haben, aber auch für Menschenrechtsverletzungen verwendet werden können, wie beispielsweise medizinische Substanzen, bedürfen einer Genehmigung.
Zu den Vorschriften zählt auch das Verbot der Vermarktung oder des Transits von Geräten, die für grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlungen eingesetzt werden und keinen anderen praktischen Nutzen als Hinrichtung und Folter haben (wie elektrische Stühle oder automatische Drogeninjektionssysteme).

Ausfuhrkontrollen für Dual-Use-Güter, die zur Verleztung von Menschenrechten verwendet werden können
Die Europäische Union verfügt über Bestimmungen, um sicherzustellen, dass Produkte und Technologien, die ursprünglich für den zivilen Gebrauch in Europa hergestellt wurden, nicht für Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden können.
Unter Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, sogenannten “Dual-Use-Gütern“, versteht man Produkte, Software oder Technologien, die neben ihrem ursprünglichen Verwendungszweck auch für andere Zwecke missbraucht werden können. Sie können beispielsweise eingesetzt werden, um Waffen zu entwickeln, Terroranschläge zu verüben, Menschen auszuspionieren, Computer zu hacken oder Mobiltelefone abzuhören.
Eine Aktualisierung der bestehenden Vorschriften mit strengeren Exportkontrollen und unter Berücksichtigung neuer technologischer Entwicklungen wird derzeit diskutiert.
Eine gemeinsame EU-Liste von Dual-Use-Gütern erleichtert die Ausfuhrkontrollen.

EU-Regeln gegen die Ausbeutung von Arbeitnehmern
2017 verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung, in der europäische Vorschriften gefordert werden, die Lieferanten von Textil- und Bekleidungserzeugnissen dazu verpflichten, die Arbeitnehmerrechte einzuhalten. Vorgeschlagen wurde ein System der Sorgfaltspflicht: Das heißt, dass Menschenrechtsstandards vor dem Abschluss eines Handelsabkommens untersucht werden müssten. Drittstaaten müssten EU-Normen einhalten, um nachhaltige und ethisch vertretbare Textilien herzustellen. Die EU und die Mitgliedstaaten sollten gemeinsam mit den Partnerländern die Standards der Internationalen Arbeitsorganisaton (ILO) für Löhne und Arbeitszeiten im Bekleidungssektor fördern.

Kinder- und Zwangsarbeit
Eine Entschließung des Parlaments aus dem Jahr 2016 fordert Mittel, um Zwangs- und Kinderarbeit nachzuverfolgen. Die Maßnahmen umfassen die Kennzeichnung von Produkten, für die keine Kinderarbeit zum Einsatz kam, die Gewährung von Handelspräferenzen für Länder, die bestimmte Arbeitsstandards erfüllen und das Einfuhrverbot von Produkten, die mithilfe von Kinderarbeit hergestellt wurden. Die Umsetzung eines wirksamen Rückverfolgbarkeitsmechanismus würde zu einem vollständigen Verbot solcher Produkte führen.
Außerdem wird in der Entschließung gefordert, das Vorgehen gegen Kinder- und Zwangsarbeit in alle Kapitel zum Handel und zur nachhaltigen Entwicklung in EU-Abkommen aufzunehmen.
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