Covid-19: EU-Plan für wirtschaftliche Erholung

Angesichts der von der Corona-Pandemie ausgelösten Rezession bereitet die EU massive Investitionen vor, um Menschen und Unternehmen zu unterstützen.

Arbeiter in einer Fabrik  ©Photocreo Bednarek/AdobeStock
Die EU arbeitet an Plänen, damit sich Europas Wirtschaft erholen kann ©Photocreo Bednarek/AdobeStock

Ende Mai legte die Europäische Kommission ein Konjunkturprogramm in Höhe von 750 Milliarden Euro zusammen mit einem überarbeiteten Vorschlag für den EU-Haushalt 2021-2027 vor. Damit soll der wirtschaftliche Schock der Corona-Krise abgefedert und der Weg für eine nachhaltige Zukunft geebnet werden.


Die Verhandlungsteams von Parlament und Rat erzielten am 10. November 2020 eine politische Einigung über den neuen langfristigen EU-Haushalt. Beinhaltet ist ein rechtsverbindlicher Fahrplan zur Einführung neuer Einnahmequellen. Der Kompromiss ist auch für die Umsetzung des Corona-Aufbauplans wichtig. Der Haushalt 2021-2027 wurde vom Parlament am 16. Dezember 2020 gebilligt.

"Next Generation EU": Der Aufbauplan der Kommission


Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte das Aufbauinstrument namens "Next Generation EU" auf einer Sonderplenarsitzung am 27. Mai präsentiert. Mithilfe des Aufbauplans sollen die durch die Pandemie verursachten wirtschaftlichen und sozialen Schäden behoben und in eine grüne, digitale, soziale und widerstandsfähigere EU investiert werden.


Nach dem Vorschlag wird die Kommission das Geld dank ihres guten Kreditratings auf den Finanzmärkten aufnehmen, was relativ niedrige Kreditzinsen sichern soll. Ursprünglich sollten insgesamt 500 Milliarden Euro als Zuschüsse ausgezahlt werden. Auf dem EU-Gipfel vom 17. bis 21. Juli kürzten die Staats- und Regierungschefs die Zuschüsse jedoch auf 390 Milliarden Euro.


Die Mittel werden eingesetzt, um die Ziele der EU in den Bereichen Klimaneutralität und digitaler Wandel zu erreichen, soziale und beschäftigungspolitische Unterstützung zu bieten und die Rolle der EU als globalen Akteur zu stärken. Die Gelder sollen über bestehende und neue EU-Instrumente bereitgestellt werden. Kernstück ist dabei die neue Aufbau- und Resilienzfazilität, die mehr als 672,5 Milliarden Euro als Zuschüsse und Kredite für öffentliche Investitionen und Reformen zur Verfügung stellen wird.


Das Parlament und der Rat werden als Mitgesetzgeber über die Regeln für die verschiedenen Instrumente entscheiden.


Die erzielte Einigung beinhaltet Bestimmungen über die ordnungsgemäße haushaltspolitische Überwachung der im Rahmen des Aufbauplans aufgenommenen Mittel. Vertreter von Parlament, Rat und Kommission werden regelmäßig zusammentreten, um die Verwendung der Mittel zu bewerten. Das Parlament und der Rat werden prüfen, ob es Abweichungen gibt.


Langfristiger EU-Haushalt und Rechtsstaatsmechanismus


Der Kommissionsplan für das Aufbauinstrument war dem Plenum im Mai zusammen mit einem überarbeiteten Vorschlag für den Haushalt 2021-2027 in Höhe von 1,1 Billionen Euro vorgelegt worden. Der Europäische Rat einigte sich auf seinem Sondergipfel vom 17. bis 21. Juli auf ein Budget von 1,074 Billionen Euro.


In den darauffolgenden Verhandlungen mit dem Rat konnten die EU-Abgeordneten die Gesamtobergrenze um 11 Milliarden Euro erhöhen. Mit weiteren 4 Milliarden Euro aus Umschichtungen und Margen kommen zusätzliche 15 Milliarden Euro für Schlüsselprogramme für Gesundheit, Forschung und Jugend zusammen.

Ein robusterer Haushalt, um Europa wieder auf die Beine zu helfen

Da die Aufnahme von Krediten im Rahmen des Aufbauplans künftige Generationen belasten könnte, traten die Abgeordneten dafür ein, neue Einnahmequellen für den EU-Haushalt einzuführen. Während der Haushaltsverhandlungen einigte sich das Parlament mit der deutschen Ratspräsidentschaft auf einen Zeitplan für die Einführung neuer Eigenmittel, um die Schulden zu begleichen. Dazu zählen eine Finanztransaktionssteuer, eine Digitalsteuer und die Besteuerung von Unternehmen, die zu Umweltverschmutzung beitragen.


Die Entscheidung über die Kreditaufnahme muss vom Rat einstimmig beschlossen sowie von allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Das Parlament, dem in diesem Verfahren eine beratende Rolle zukommt, gab am 16. September sein grünes Licht.


Geplant ist zudem die Einrichtung eines Mechanismus, mit dem Zahlungen aus dem EU-Haushalt an Mitgliedstaaten, die gegen die Rechtsstaatlichkeit verstoßen, ausgesetzt werden können. Die Verhandlungsführer von Parlament und Rat einigten sich am 5. November auf die Einführung des Rechtsstaatsmechanismus. Die Verordnung wurde am 16. Dezember vom Plenum gebilligt.


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Welchen Plan hat die EU für Europas Aufbau nach der Covid-19-Krise?

Düstere Wirtschaftsprognosen


Die jüngsten Wirtschaftsprognosen‚ die im November von der Europäischen Kommission vorgelegt wurden, zeigen, wie hart die Gesundheitskrise die Wirtschaft getroffen hat. Da die Menschen zu Hause bleiben und ganze Branchen für Monate stillgelegt wurden, dürfte die EU-Wirtschaft in diesem Jahr um mehr als 7 Prozent schrumpfen. Das sind schlechtere Aussichten als im Jahr 2009.


Alle Wirtschaftsakteure sind von der Corona-Krise betroffen: Viele Menschen befürchten, ihren Arbeitsplatz zu verlieren und sind nicht bereit, Geld auszugeben, während Unternehmen mit Unterbrechungen ihrer Lieferketten konfrontiert sind. Die Regierungen wiederum sehen einen Rückgang der Steuereinnahmen und einen Anstieg der Sozialausgaben, was zu Haushaltsdefiziten, höheren Schuldenständen und höheren Fremdkapitalkosten führen wird.


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