Parlament unterstützt weltweiten Mindeststeuersatz für Unternehmen 

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Das Parlament will den weltweiten Mindeststeuersatz für Unternehmen unterstützen.  

Auf der Plenartagung am 19. Mai 2022 unterstützten die Abgeordneten neue Regeln für einen weltweiten Mindeststeuersatz für Unternehmen ab 2023.

Das Parlament nahm einen Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (ECON) an, der die Einführung eines Mindeststeuersatzes für große multinationale Unternehmen vorsieht. Die Richtlinie wird für Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro pro Jahr gelten.

Im Dezember 2021 einigten sich die OECD- und G20-Mitglieder auf eine umfassende Steuerreform, um die durch die Digitalisierung der Wirtschaft entstandenen steuerlichen Herausforderungen zu bewältigen. Kurz darauf veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Vorschlag, wie die Reform in EU-Recht umgesetzt werden soll.

Während das Parlament den Vorschlägen der Kommission für den Umsetzungszeitplan weitgehend zustimmt, fordern die Abgeordneten eine Überprüfungsklausel für den Schwellenwert, ab dem ein multinationales Unternehmen dem Mindeststeuersatz unterliegen würde. Außerdem soll die Kommission die Auswirkungen der Rechtsvorschriften auf die Entwicklungsländer bewerten.

„Natürlich ist ein Kompromiss nie perfekt und niemand wird mit einem Kompromiss zufrieden sein, aber es ist ein historisches Abkommen […]. Vor allem dürfen wir eine historische Entwicklung nicht aufhalten“, sagte die Berichterstatterin des Parlaments, Aurore Lalucq (S&D, Frankreich), in einer Ausschusssitzung am 20. April.

„Wir müssen uns weiterhin darauf konzentrieren, sicherzustellen, dass dieses Abkommen so schnell wie möglich das Licht der Welt erblickt und ordnungsgemäß umgesetzt wird“, betonte sie.

Die Abgeordneten fordern internationale Steuerreformen, seit Mitte der Zehnerjahre durch eine Reihe von Skandalen aufgedeckt wurde, dass viele multinationale Unternehmen ihre Gewinne in Länder verlagern, in denen sie zwar nur wenige Mitarbeiter haben, aber steuerlich bevorzugt behandelt werden.

Ein weit verbreitetes Beispiel sind die vielen digitalen Unternehmen, die über Geschäftsmodelle verfügen, bei denen sie Wert durch Interaktion zwischen ihrem Unternehmen und Verbrauchern an Orten schaffen, an denen sie keine oder nur eine unbedeutende physische Präsenz haben. In der Praxis tun multinationale Unternehmen, die weniger Steuern zahlen, dies auf Kosten der Länder, die Schwierigkeiten haben, Investitionen oder Sozialleistungen zu finanzieren.

Verhinderung von Gewinnverlagerungspraktiken

Die Kommission schlug 2018 ein Paket zur „fairen Besteuerung der digitalen Wirtschaft“ vor. Aufgrund der fehlenden Einigung auf weltweiter Ebene und der Uneinigkeit im Rat führten jedoch einige EU-Mitgliedstaaten ihre eigenen nationalen digitalen Steuern ein. Dies wiederum führte zu Handelsspannungen.

Das OECD-Abkommen ist eine Zwei-Säulen-Lösung für diese Fragmentierung. Die erste Säule ist ein einheitlicher Ansatz für Besteuerungsrechte in Bezug auf die größten und profitabelsten multinationalen Unternehmen. Durch die zweite Säule wird ein Mindestkörperschaftssteuersatz von 15 Prozent eingeführt, um die Praktiken der Gewinnverlagerung in Länder ohne oder mit sehr niedriger Besteuerung einzudämmen.

Die Abstimmung im Plenum ist die Stellungnahme des Parlaments zu den Maßnahmen, die erforderlich sind, um das Übereinkommen über die Mindestkörperschaftssteuer in das EU-Recht aufzunehmen. Die Stellungnahme des Parlaments muss berücksichtigt werden, wenn die Mitgliedsstaaten im Rat den endgültigen Text einstimmig annehmen.