Für eine stärkere soziale Dimension der EU

Die Sozialpolitik war immer ein wichtiges Anliegen für die EU. Was die Arbeitszeit und Arbeitsplatzsicherheit, den Elternurlaub, die Verbrauchersicherheit und den Schutz vor Diskriminierung anbelangt, haben EU-Gesetze entscheidende Verbesserungen für die Bürger gebracht. Weitere Maßnahmen sind jedoch nötig. Das EU-Parlament fordert, dass vor allem bei der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit weitere Fortschritte erzielt werden. Beinahe einer von fünf jungen Menschen in Europa ist arbeitslos.

Gemeinsame Ziele: Die soziale Dimension

Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen wurde 2013 beschlossen. Sie unterstützt junge Menschen unter 25 Jahren in Regionen mit hoher Jugendarbeitslosigkeit. Sie richtet sich an junge Menschen, die sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden, lange arbeitslos oder nicht als arbeitssuchend gemeldet sind. In erster Linie wird die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen und Praktika, Stellenangeboten und Fortbildungsmaßnahmen unterstützt. Die Initiative ist derzeit mit 8,4 Milliarden Euro ausgestattet.


Eine weitere Initiative, die im Dezember 2016 ins Leben gerufen worden ist, richtet sich auch an junge Menschen: Das Europäische Solidaritätskorps. Es ermöglicht jungen Menschen zwischen 18 und 30 Jahren, an Freiwilligen- oder Beschäftigungsprojekten in ihrem eigenen Land oder im Ausland teilzunehmen. Das EU-Parlament hat im Oktober 2016 eine Entschließung zum Europäischen Freiwilligendienst und zur Förderung der Freiwilligentätigkeit in der EU verabschiedet. Darin riefen die Abgeordneten die EU-Kommission dazu auf, "den Zusatznutzen dieser Initiative für die Unterstützung der Arbeit, die die Zivilgesellschaft bereits geleistet hat, zu bewerten". Die Abgeordneten möchten, dass Freiwilligenorganisationen in die Gestaltung der Initiative eingebunden werden und warnen, dass deren Umsetzung nicht zu Finanzmittelkürzungen für andere Programme führen dürfe.


Bessere Koordinierung im Bereich der sozialen Sicherheit

Die EU verfügt über gemeinsame Bestimmungen, um den Schutz der Rechte der sozialen Sicherheit mobiler Europäer in Europa (EU28 sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz) zu gewährleisten. Diese Regeln ersetzen die nationalen Systeme dabei jedoch nicht. Es steht jedem Land frei, sein eigenes System der sozialen Sicherheit auszugestalten und zu definieren, welche Leistungen unter welchen Bedingungen gewährt werden. Die EU-Kommission hat am 13. Dezember 2016 einen neuen Gesetzesvorschlag unterbreitet, um auf soziale, wirtschaftliche und politische Entwicklungen zu reagieren. Dieser bezieht sich auf verschiedene Bereiche der Koordinierung, in denen Verbesserungen erforderlich seien. Dazu zählen der Zugang zu Sozialleistungen für nicht erwerbstätige Bürger, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, Leistungen bei Arbeitslosigkeit und Familienleistungen. Der Beschäftigungsausschuss wird in der zweiten Jahreshälfte über den Vorschlag abstimmen.


Europäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit

Die EU-Kommission hat am 2. Dezember 2015 eine Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen vorgeschlagen. Ziel ist, die Verfügbarkeit barrierefreier Produkte und Dienstleistungen auf dem Binnenmarkt zu erhöhen. Ein Umfeld mit besser zugänglichen Produkten und Dienstleistungen ermöglicht eine inklusivere Gesellschaft und erleichtert ein unabhängiges Leben für Menschen mit Behinderungen und/oder funktionellen Einschränkungen. Elektronische Geräte, Webseiten, audiovisuelle Mediendienste, Geld- und Fahrausweisautomaten und Bankdienstleistungen fallen unter die Richtlinie. Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz stimmt am 21. März über den Bericht des dänischen EU-Abgeordneten Morten Løkkegaard (ALDE) ab.