Laura Codruţa Kövesi wird erste Europäische Generalstaatsanwältin 

 
 

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Laura Codruta Kövesi © CC-BY Flickr/usembassyromania  

Die vom Europäischen Parlament bevorzugte Kandidatin Laura Codruţa Kövesi wird die Leitung der Europäischen Staatsanwaltschaft übernehmen.

Die Ernennung von Kövesi wurde am 16. Oktober von EU-Parlamentspräsident David Sassoli und den Fraktionsvorsitzenden förmlich bestätigt. Dies war der letzte Schritt in ihrem Ernennungsverfahren.

Kövesi soll ab 2020 die neue Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) leiten, die für die strafrechtliche Untersuchung und Verfolgung sowie die Anklageerhebung in Bezug auf Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU (wie zum Beispiel grenzüberschreitender Mehrwertsteuerbetrug, Geldwäsche oder Korruption) zuständig sein wird.

Die Arbeit der ehemaligen Leiterin der rumänischen Anti-Korruptionsbehörde (DNA) führte zuweilen zu Spannungen.

Kövesi war die Wunschkandidatin des Europäischen Parlaments. Die EU-Minister hatten bis vor Kurzem einen anderen Kandidaten unterstützt.


Über die Europäische Staatsanwaltschaft


Derzeit können nur nationale Behörden Betrugsfälle zum Nachteil des EU-Haushalts untersuchen und verfolgen. Ihre Befugnisse enden jedoch an den nationalen Grenzen.

Das Europäische Parlament forderte in einer Reihe von Entschließungen die Einrichtung einer EU-Stelle und hob die Bedeutung der Unabhängigkeit ihrer Staatsanwälte hervor. 2017 wurde die Europäische Staatsanwaltschaft gebilligt. Im September 2019 einigte man sich dann darauf, wer die Leitung übernehmen sollte.

Derzeit beteiligen sich 22 Mitgliedstaaten an der EUStA. Die fünf EU-Länder, die momentan nicht teilnehmen - Schweden, Ungarn, Polen, Irland und Dänemark - können sich jederzeit zur Teilnahme entschließen.

Die Europäische Staatsanwaltschaft wird ihren Sitz in Luxemburg haben. Die Europäische Generalstaatsanwältin wird in ihrer Arbeit von Staatsanwälten aus den teilnehmenden Mitgliedstaaten unterstützt. Sie beaufsichtigen die Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen, die auf der nationalen Ebene durch die in den Mitgliedstaaten ansässigen Delegierten Europäischen Staatsanwälte erfolgen.

Die EUStA soll ihre Tätigkeit Ende 2020 aufnehmen.