Blaue Karte EU: Neue Regelungen sollen hoch qualifizierte Arbeitskräfte anziehen 

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Erfahren Sie, wie die EU die Attraktivität der Blauen Karte EU für hoch qualifizierte Migranten erhöhen will.

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments haben ihre Zustimmung zur Überarbeitung der Richtlinie über die Blaue Karte EU gegeben, um die Beschäftigung von hoch qualifizierten Drittstaatsangehörigen in Europa zu erleichtern.

Im Mai 2021 einigten sich die Verhandlungsführer des Parlaments und des Rates auf eine Überarbeitung der Richtlinie über die Blaue Karte EU aus dem Jahr 2009, um es Arbeitgebern in den EU-Mitgliedstaaten zu erleichtern, Drittstaatsangehörige einzustellen. Dabei handelt es sich um die einzige Gesetzesänderung auf EU-Ebene im Bereich der legalen Arbeitskräftemigration in den letzten Jahren. Der ursprüngliche Vorschlag kam 2016 von der Kommission.

Die überarbeitete Richtlinie über die Bedingungen für Einreise und Aufenthalt sieht flexiblere Kriterien vor, darunter eine niedrigere Schwelle für das Mindestgehalt, das Antragsteller verdienen müssen, um eine Blaue Karte zu erhalten. Außerdem werden die Rechte der Begünstigten durch vereinfachte Mobilität innerhalb der EU und schnellere Verfahren zur Familienzusammenführung erweitert.

Da die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter in der EU voraussichtlich von 333 Millionen im Jahr 2016 auf 292 Millionen im Jahr 2070 sinken wird, werden die neuen Regelungen erhebliche Auswirkungen auf die Erwerbsbevölkerung in der Union haben. Das Parlament hat die Reform des Systems der Blauen Karte auf der Plenartagung im September gebilligt, um die Beschäftigung hoch qualifizierter Arbeitnehmer aus Drittstaaten zu erleichtern.

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Nach der Überarbeitung des Systems der Blauen Karte wird es ausreichen, wenn Antragsteller einen gültigen Arbeitsvertrag mit einer Mindestdauer von sechs Monaten vorlegen, anstatt der derzeitigen zwölf Monate. Damit die Blaue Karte für mehr Menschen zugänglich ist, wird die Gehaltsschwelle auf einen Wert gesenkt, der dem durchschnittlichen Bruttojahresgehalt oder höchstens dem 1,6-Fachen davon entspricht.

Die Inhaber der Blauen Karte müssen ein Jahr lang in dem Land arbeiten, in dem sie sich zuerst niedergelassen haben. Danach können sie leichter von einem Mitgliedstaat in einen anderen ziehen. Ihre Familie wird sie begleiten können.

Zudem können Flüchtlinge und Asylsuchende, die sich derzeit in der EU aufhalten, in den anderen Mitgliedstaaten eine Blaue Karte beantragen. Gemäß der zuvor gültigen Regelung konnten sie dies nur in dem Land, in denen ihnen Schutz gewährt wurde.

Durch die Senkung der Zulassungskriterien und die Stärkung der Rechte der Inhaber und ihrer Familien möchte das Parlament die Attraktivität der Blauen Karte EU erhöhen.

Die Mitgliedstaaten der EU könnten Anträge auf eine Blaue Karte ablehnen oder nicht verlängern, wenn nachweislich eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht. Vor der Erteilung einer Karte könnten die Mitgliedstaaten auch den inländischen Arbeitsmarkt berücksichtigen, zum Beispiel im Fall von hoher Arbeitslosigkeit.

Mit der Blauen Karte erhalten hoch qualifizierten Arbeitnehmern aus Drittstaaten das Recht, in jedem EU-Land mit Ausnahme von Dänemark und Irland zu leben und zu arbeiten.