Brexit-Verhandlungen: Das Vereinigte Königreich und die Europäische Union

Nachdem das Vereinigte Königreich am 29. März 2017 den Austritt aus der EU beantragt hatte, wurden die Gespräche mit der EU über die neuen Bedingungen ihrer Beziehungen aufgenommen.

EU-Flagge und Flagge des Vereinigten Königreichs
Brexit: EU-Austritt des Vereinigten Königreichs

Das Europäische Parlament spielt im Hinblick auf das Verhandlungsergebnis eine entscheidende Rolle.

Am 23. Juni 2016 stimmte eine Mehrheit der Wähler im Vereinigten Königreich für den EU-Austritt. Am 29. März 2017 aktivierte die britische Regierung Artikel 50 des EU-Vertrags und leitete somit den Austrittsprozess ein.

Am 15. Januar 2020 verabschiedete das Parlament eine Entschließung, in der es betonte, dass der Schutz von Bürgerrechten gewährleistet werden müsse, damit es dem Austrittsabkommen zustimme. Am 29. Januar wurde das Austrittsabkommen vom Europäischen Parlament gebilligt.

Das Vereinigte Königreich trat am 31. Januar 2020 aus der Europäischen Union aus. Diese flexible Verlängerung war von der Konferenz der Präsidenten unterstützt worden.


Zwei Abkommen


Die EU hatte stets betont, dass man sich erst bei den Themen Bürgerrechte und Nordirland sowie bei finanziellen Fragen einigen müsse, bevor die Verhandlungen über die künftigen Beziehungen aufgenommen werden könnten.

Die Unterhändler des Vereinigten Königreichs und der EU einigten sich auf zwei Dokumente, um einen geordneten Austritt zu gewährleisten. Dazu zählt ein Austrittsabkommen, welches die Modalitäten des EU-Austritts des Vereinigten Königreichs festlegte, "wobei der Rahmen für die künftigen Beziehungen zur Union berücksichtigt wird".

Die Vereinbarungen, die den Rahmen der künftigen Beziehungen festlegen, sind Teil eines separaten, zweiten Dokuments, der politischen Erklärung.


Welche Aspekte deckt das Austrittsabkommen ab?


Das Austrittsabkommen umfasst Punkte wie:


  • die Rechte der EU-Bürger im Vereinigten Königreich;
  • die Rechte britischer Staatsbürger, die in anderen Mitgliedstaaten leben;
  • die finanziellen Verpflichtungen, die das Vereinigte Königreich als Mitgliedstaat eingegangen ist;
  • Grenzfragen (vor allem bezüglich der Grenze zwischen dem Vereinigten Königreich und Irland);
  • internationale Verpflichtungen, die das Vereinigte Königreich als EU-Mitgliedstaat eingegangen ist (zum Beispiel das Pariser Klimaabkommen);
  • weitere Trennungsfragen.

Die politische Erklärung


Die politische Erklärung über den künftigen Rahmen der Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU beschreibt die Bedingungen der Zusammenarbeit in einer Reihe verschiedener Bereiche: von Fragen der Verteidigung über die Terrorbekämpfung bis hin zu Umweltpolitik, Forschung, Bildung usw.

Einer der wichtigsten Abschnitte legt die Bedingungen und Grundsätze der künftigen Handelsbeziehungen fest, einschließlich Fragen hinsichtlich der Zölle, der Produktstandards und der Streitbeilegung.

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Die Verhandlungen


Der Europäische Rat, also die Staats- und Regierungschefs der EU, legten Leitlinien für die Brexit-Verhandlungen fest. Der ehemalige EU-Kommissar Michel Barnier führt die Verhandlungen im Namen der Union. Der Rat kann die Leitlinien jedoch stets klarstellen oder aktualisieren.


Zur Rolle des Europäischen Parlaments


Die EU-Abgeordneten spielen im Hinblick auf den Verhandlungsausgang eine entscheidende Rolle, da jedes Abkommen der Zustimmung des Parlaments bedarf. Die EU-Abgeordneten können die Verhandlungen beeinflussen, indem sie Entschließungen verabschieden, die die Position des Parlaments darlegen.

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Position des Parlaments


Die EU-Abgeordneten verabschiedeten am 5. April 2017 die Position des Parlaments. Sie nahmen eine Entschließung an, welche die Prioritäten des Parlaments und seine Bedingungen für eine Zustimmung zum Austrittsabkommen mit dem Vereinigten Königreich festlegt. Zu den Prioritäten zählen die Wahrung der Rechte der EU-Bürger, die im Vereinigten Königreich leben, sowie der britischen Staatsbürger in der EU, die Kontinuität und Stabilität des Friedensprozesses in Nordirland und die Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen des Vereinigten Königreichs.

Am 8. Dezember 2017 einigten sich die Unterhändler der EU und des Vereinigten Königreichs auf einen gemeinsamen Fortschrittsbericht. Die EU-Abgeordneten betonten in ihrer Entschließung vom 13. Dezember 2017, welche die Fortschritte der Verhandlungen begrüßte, fünf offene Punkte, die vor Abschluss des Austrittsabkommens geklärt werden müssten, um die Zustimmung des Parlaments zu gewährleisten:


  • Der Rechtsanspruch der Bürger müsse auf künftige Partner ausgedehnt werden.
  • Es müsse für ein einfaches, deklaratorisches und kostenfreies Verwaltungsverfahren für EU- und britische Bürger gesorgt werden, um einen "dauerhaften Status" zu beantragen.
  • Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in Bezug auf die Auslegung der Rechte der Bürger müsse verbindlich sein und eine unabhängige nationale Behörde (Ombudsmann), die als Vermittlungsstelle für Bürgerbeschwerden fungiere, müsse geschaffen werden.
  • Die künftige Freizügigkeit für britische Bürger, die derzeit in einem Mitgliedstaat der EU-27 ansässig sind, müsse für die gesamte Union gewährleistet werden.
  • Die Zusagen, die das Vereinigte Königreich bezüglich Nordirland/Irland gemacht hatte, müssten uneingeschränkt durchsetzbar sein.

Vor der Abstimmung hatten die Abgeordneten über den Brexit debattiert

Das neu gewählte Europäische Parlament debattierte am 18. September 2019 über den Stand der Dinge beim Brexit und verabschiedete eine Entschließung, in der es seine Unterstützung für die Position der EU bekräftigte.

Das Europäische Parlament hat seine Bedingungen für die Verhandlungen festgelegt