Coronavirus: Parlament billigt Krisenreaktion in Höhe von 37 Milliarden Euro 

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Die Abgeordneten haben am 26. März dafür gestimmt, den Mitgliedstaaten 37 Milliarden Euro aus den EU-Strukturfonds zur Verfügung zu stellen, um die Corona-Krise zu bewältigen.

Die EU startet eine Investitionsinitiative zur Abfederung der Corona-Folgen ©Antic/AdobeStock  

Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Investitionsinitiative ist ein Schlüsselelement der Reaktion der EU auf die Coronavirus-Pandemie. Im Sinne einer raschen Verabschiedung ließ das Parlament dem Vorschlag höchste Priorität zukommen.

Woher kommen die Gelder?


Die Investitionsinitiative betrifft die europäischen Struktur- und Investitionsfonds, mit denen die Entwicklung von Regionen, die Fischerei und sozialpolitische Maßnahmen, wie die Umschulung entlassener Arbeitnehmer, unterstützt werden.


Jedes Jahr erhalten die Mitgliedstaaten Mittel aus diesen Fonds als Vorfinanzierung für Projekte. Wird ein Teil der Vorfinanzierung nicht in Anspruch genommen, muss er im folgenden Jahr an den EU-Haushalt zurückgezahlt werden.


Normalerweise hätten die EU-Länder fast acht Milliarden Euro an nicht ausgegebenen Vorfinanzierungen im Rahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds 2019 bis Juni 2020 zurückzahlen müssen. Die Europäische Kommission schlug aber vor, dass die Länder die Gelder stattdessen einbehalten und für neue Projekte verwenden, um die Folgen der Coronavirus-Krise abzufedern.


Ein Teil der Projektfinanzierung wird von den Mitgliedstaaten aufgebracht, der Rest wird mit EU-Mitteln kofinanziert. Der Anteil der aus dem EU-Haushalt gedeckten Kosten variiert dabei: Betrifft ein Projekt eine weniger entwickelte Region, so beläuft sich der Beitrag der EU auf 85 Prozent des Gesamtbetrags.


Mit den Geldern, die nun nicht rückerstattet werden müssen, können die Mitgliedstaaten ihren Anteil an den Projekten in viel größerem Umfang decken. Die übrigen Mittel stammen indessen aus dem EU-Haushalt.


Die Kommission geht davon aus, dass die acht Milliarden durch eine Kofinanzierung in Höhe von rund 29 Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt ergänzt werden. Dadurch sollen EU-weit Investitionen in Höhe von insgesamt 37 Milliarden Euro getätigt werden.


Als Liquidität freigesetzte Beträge
(1)

Entsprechende EU-Mittel
(2)

Gesamtinvestitionen im Zusammenhang mit freigesetzter Liquidität
(3)=(1)+(2)

Deutschland

328 Mio. EUR

498 Mio. EUR

826 Mio. EUR

Österreich

13 Mio. EUR

6 Mio. EUR

19 Mio. EUR

Quelle: Indikative Aufschlüsselung des Investitionsvolumens im Rahmen der Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronakrise


Die Mitgliedstaaten können die acht Milliarden Euro bis mindestens 2025 einbehalten, also bis Abschluss der Programme im Rahmen des langfristigen EU-Haushalts 2014-2020.

Parlament ergreift Sofortmaßnahmen


Der Ausschuss für regionale Entwicklung hatte sich rasch mit dem Vorschlag der Kommission befasst, der am 13. März veröffentlicht worden war und von Parlament und Rat gebilligt werden muss. Das Dringlichkeitsverfahren ermöglicht eine Abstimmung im Plenum ohne Bericht oder auf der Grundlage eines mündlichen Berichts des zuständigen Ausschusses.


Der Vorsitzende des Ausschusses für regionale Entwicklung, der französische Abgeordnete Younous Omarjee (GUE/NGL), erklärte nach Erhalt des Vorschlags am 17. März: "Wir müssen so rasch wie möglich reagieren, indem wir alle im Rahmen der Kohäsionspolitik zur Verfügung stehenden Mittel bereitstellen, um die durch die Coronavirus-Pandemie verursachte Katastrophe einzudämmen. Jede Verzögerung würde zum Verlust weiterer Menschenleben und zusätzlichen Schwierigkeiten für die europäischen Regionen, Unternehmen und Bürger führen."


Auf seiner Plenartagung am 26. März billigte das Parlament auch weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Krise. Die Mitgliedstaaten können im Falle von Krisen im Bereich der öffentlichen Gesundheit nun Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union beantragen.