Klimawandel: Wälder in der EU als Kohlenstoffsenken nutzen

Wälder binden Kohlenstoff. Unsere Infografik zeigt, wie die EU damit den Klimawandel bekämpfen und ihren CO₂-Fußabdruck noch erweiter verringern will.

Die EU hat mehrere Initiativen zur Verringerung der CO₂-Emissionen gestartet. Da Wälder eine entscheidende Rolle bei der Bindung von Kohlendioxid aus der Atmosphäre spielen, das andernfalls zur globalen Erwärmung beitragen würde, arbeitet die EU an Vorschriften zur Vergrößerung ihrer Kohlenstoffsenken.

Im März 2023 billigte das Parlament neue ehrgeizige Vorschriften für den Bereich Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF), durch welche die Kohlenstoffsenken der EU bis 2030 um 15 Prozent erhöht werden sollen. Die Vorschriften müssen noch vom Rat förmlich gebilligt werden.

In diesem Artikel beleuchten wir die wichtigsten Zahlen und Fakten zu den Wäldern in den EU-Mitgliedstaaten. Erfahren Sie außerdem mehr über die Vorschläge des Europäischen Parlaments zur Stärkung der Fähigkeit der Wälder, Kohlendioxid aus der Atmosphäre zu binden.

Die Bedeutung der Wälder in der EU: die wichtigsten Fakten

Die Wälder in der EU absorbieren jedes Jahr das Äquivalent von sieben Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen der EU.

Die EU verfügt über 159 Millionen Hektar Wald. Das entspricht 43,5 Prozent der Landfläche der EU. Der Anteil der Wälder variiert von einem Mitgliedstaat zum anderen beträchtlich und reicht von knapp über zehn Prozent in Malta bis zu fast 70 Prozent in Finnland.

Neben ihrer Rolle als Kohlenstoffsenke erbringen Wälder zahlreiche Ökosystemleistungen: Sie tragen zum Schutz des Bodens vor Erosion bei, spielen eine wichtige Rolle in den verschiedenen Wasserkreisläufen, schützen die biologische Vielfalt, indem sie zahlreichen Arten Lebensraum bieten, und regulieren das lokale Klima.

Welche Bereiche sind von dieser Gesetzgebung betroffen?

Die überarbeiteten Pläne betreffen den Bereich Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF). Dieser umfasst hauptsächlich Waldflächen und landwirtschaftliche Flächen sowie Flächen, deren Nutzung zu einer dieser Nutzungsarten oder von einer dieser Nutzungsarten geändert wurde.

In diesem Bereich werden Treibhausgase emittiert, beispielsweise durch Landnutzungsänderungen, vor allem wenn Wälder für andere Zwecke wie Ackerland genutzt werden, wenn Bäume gefällt werden, oder durch die Viehhaltung auf landwirtschaftlichen Flächen.

Er ist aber auch der einzige Sektor, durch den CO₂ aus der Atmosphäre entfernen werden kann, vor allem durch Wälder.

Was sind die neuen Vorschriften?

Die neuen Vorschriften werden die natürlichen Kohlenstoffsenken der EU vergrößern, zum Beispiel durch die Wiederherstellung von Feuchtgebieten und Mooren, die Anpflanzung neuer Wälder und den Stopp der Entwaldung. Dies dürfte zu einer noch stärkeren Verringerung der EU-Emissionen um 57 Prozent bis 2030 führen, verglichen mit den zuvor festgelegten 55 Prozent, wodurch mindestens 310 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalent vermieden werden.

Ab 2026 werden die EU-Mitgliedstaaten national verbindliche Zielvorgaben für den Abbau und die Emissionen aus dem Bereich LULUCF für 2030 haben, die auf den aktuellen Abbaumengen und dem Potenzial für weiteren Abbau basieren. Bis dahin müssen die EU-Länder sicherstellen, dass die Emissionen aus dem LULUCF-Sektor nicht die Menge übersteigen, die bereits abgebaut wurde.

Die Regeln sorgen auch für eine bessere Überwachung und mehr Flexibilität für die Mitgliedstaaten, einschließlich einer Entschädigung, wenn sie von natürlichen Störungen wie Waldbränden, Schädlingen oder Stürmen betroffen sind, und der Möglichkeit, LULUCF-Gutschriften zum Ausgleich von Emissionen aus Sektoren zu verwenden, die unter die Lastenteilungsverordnung fallen.

Bemühungen der EU zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen

Die Überarbeitung der Vorschriften für Landnutzung und Forstwirtschaft ist Teil des Pakets „Fit für 55“, mit dem das im Klimagesetz festgelegte Ziel der EU, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu reduzieren, verwirklicht werden soll.

Zu den weiteren Rechtsakten des Pakets gehören unter anderem Vorschläge zum Emissionshandel, zur Lastenteilung zwischen den EU-Mitgliedstaaten, zu Kraftfahrzeugemissionen, zu Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Energieeffizienz.

Dieser Artikel wurde ursprünglich am 13. September 2017 veröffentlicht und zuletzt im März 2023 aktualisiert.