Grüner Deal: Schlüssel zu einer klimaneutralen und nachhaltigen EU 

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Der Grüne Deal ist die Antwort der EU auf die aktuelle Klimakrise. Erfahren Sie mehr über diesen Fahrplan für ein klimaneutrales Europa.

Im November 2019 hatte das Parlament den Klimanotstand ausgerufen und die Kommission aufgefordert, alle Gesetzesvorschläge mit dem Ziel in Einklang zu bringen, die Erderwärmung auf unter 1,5 °C zu begrenzen, sowie sicherzustellen, dass die Treibhausgasemissionen erheblich verringert werden.

Der von der Kommission unter Ursula von der Leyen präsentierte europäische Grüne Deal umfasst einen Fahrplan für ein klimaneutrales Europa bis 2050.

Erfahren Sie mehr über die Antwort der EU auf den Klimawandel.

Klimaneutralität rechtlich verankern

Das Parlament hat das EU-Klimagesetz am 24. Juni 2021 verabschiedet und somit die Ziele einer Emissionsreduzierung um 55 Prozent bis 2030 sowie Klimaneutralität bis 2050 rechtsverbindlich festgeschrieben. Damit kommt die EU ihrem Ziel von negativen Emissionen nach 2050 näher und bestätigt ihre Führungsrolle im weltweiten Kampf gegen den Klimawandel.

Die Zielvorgaben sollen leichter in die Gesetzgebung einfließen und Vorteile bringen, darunter: sauberere Luft, Wasser und Böden, niedrigere Energiekosten, renovierte Häuser, bessere öffentliche Verkehrsmittel und mehr Ladestationen für E-Autos, weniger Abfall, gesündere Lebensmittel und eine bessere Gesundheit für heutige und zukünftige Generationen.

Auch die Wirtschaft wird profitieren, da Möglichkeiten in Bereichen geschaffen werden, in denen Europa globale Standards setzen will. Auch die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen wird erwartet, zum Beispiel in den Bereichen erneuerbare Energien, energieeffiziente Gebäude und Prozesse.

Mehr dazu: Chronologie der EU-Klimaschutzmaßnahmen

Auf dem Weg zur Verwirklichung der Ziele des Grünen Deals

 

Fit für 55

Damit die EU das Ziel, das sie sich für 2030 gesetzt hat, verwirklichen kann, hat die Kommission im Jahr 2021 ein Paket neuer und überarbeiteter Rechtsvorschriften mit der Bezeichnung „Fit für 55“ vorgeschlagen. Es umfasst 13 miteinander verknüpfte überarbeitete Gesetze und sechs Gesetzesvorschläge zu Klima und Energie.

Am 22. Juni nahm das Parlament seinen Standpunkt zu verschiedenen Vorschlägen an:

  • eine Überarbeitung des Emissionshandelssystems der EU (EHS), um umweltschädliche Sektoren wie Gebäude und Straßenverkehr einzubeziehen und die kostenlosen Zertifikate bis 2032 auslaufen zu lassen;
  • die Umsetzung eines Instruments gegen die Verlagerung von CO₂-Emissionen (Carbon Leakage), durch das eine CO₂-Abgabe auf importierte Waren erhoben werden soll, um einer Verlagerung in Länder mit weniger ehrgeizigen Klimazielen entgegenzuwirken;
  • ein Klima-Sozialfonds, der durch die Versteigerung von Emissionszertifikaten finanziert wird und eine faire Energiewende sicherstellen soll, indem Energie- und Mobilitätsarmut bekämpft wird.


Bereits Anfang Juni hatten die Abgeordneten ihren Standpunkt zu folgenden Punkten angenommen:


Die Abgeordneten werden in den kommenden Monaten unter anderem über ihre Position zu Energiethemen (Energie aus erneuerbaren Quellen, Effizienz, Steuern) entscheiden.

Mehr dazu: Reduktion von CO₂-Emissionen: EU-Klimaziele und Maßnahmen

Förderung der Kreislaufwirtschaft

Darüber hinaus präsentierte die Kommission im März einen neuen EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, der Maßnahmen über den gesamten Lebenszyklus von Produkten umfasst. Prozesse der Kreislaufwirtschaft und nachhaltiger Verbrauch sollen gefördert und Abfall reduziert werden. Dabei liegt der Schwerpunkt auf:


Im Juli 2022 werden die Abgeordneten voraussichtlich über die neue Industriestrategie abstimmen, mit der Unternehmen dabei unterstützt werden sollen, die COVID-19-Krise zu überwinden und den Übergang zu einer umweltfreundlicheren Kreislaufwirtschaft zu vollziehen. Im November 2021 forderten die Abgeordneten eine umfassendere EU-Strategie für kritische Rohstoffe, um Europa unabhängiger von der Einfuhr kritischer Rohstoffe zu machen, die für seine strategischen Industrien von entscheidender Bedeutung sind.

Weitere Informationen über die Vorteile der Kreislaufwirtschaft und darüber, wie das Parlament das Problem der Plastikverschmutzung bekämpft.

Schaffung eines nachhaltigen Lebensmittelsystems

Die Lebensmittelproduktion zählt zu den Antriebskräften des Klimawandels. Obwohl die EU-Landwirtschaft weltweit der einzige große Sektor ist, der seine Treibhausgasemissionen gesenkt hat (um 20 Prozent seit 1990), entfallen auf sie nach wie vor rund 10 Prozent der Emissionen (davon wiederum 70 Prozent auf die Tierhaltung).

Mit der von der Europäischen Kommission im Mai 2020 vorgestellten Strategie „Vom Hof auf dem Tisch“ soll ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem geschaffen und gleichzeitig der Lebensunterhalt von Landwirten gesichert werden. Die Strategie deckt die gesamte Lebensmittelversorgungskette ab und setzt verschiedene Ziele fest, von der Verringerung des Pestizideinsatzes und des Verkaufs von Antibiotika für Nutztiere um 50 Prozent bis hin zur Förderung des Ökolandbaus und der Beschränkung des Einsatzes von Düngemitteln.

Das Parlament begrüßte in einer im Oktober 2021 angenommenen Entschließung die EU-Strategie „Vom Erzeuger zum Verbraucher“, fügte jedoch Empfehlungen hinzu, um sie noch nachhaltiger zu gestalten. Das Parlament betonte insbesondere, dass das Paket „Fit für 55“ ehrgeizige Ziele für Emissionen aus der Landwirtschaft und der damit verbundenen Landnutzung enthalten sollte.

Erhalt der biologischen Vielfalt

Gleichzeitig will die EU den Verlust an biologischer Vielfalt verhindern. Eine Million Arten sind potenziell vom Aussterben bedroht. Die im Mai von der Kommission vorgestellte EU-Biodiversitätsstrategie 2030 zielt darauf ab, die Natur zu schützen, der Degradierung der Ökosysteme entgegenzuwirken und dem Verlust der Biodiversität Einhalt zu gebieten.

Das Parlament hat am 8. Juni seinen Standpunkt zur EU-Biodiversitätsstrategie für 2030: Mehr Raum für die Natur in unserem Leben angenommen und gefordert, dass deren Umsetzung mit anderen Strategien des europäischen Grünen Deals in Einklang gebracht wird.

Das Parlament unterstützt die Förderung einer nachhaltigen Forstwirtschaft, da Wälder CO₂-Emissionen ausgleichen. Nach Ansicht der Abgeordneten sollte die EU das Potenzial für die Schaffung neuer Arbeitsplätze voll ausschöpfen und gegen die Abholzung weltweit Standards setzen.

Klimawandel in Europa: Zahlen und Fakten

Finanzierung des Grünen Wandels

Im Januar 2020 stellte die Kommission eine Strategie zur Finanzierung des Grünen Deals vor, den Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa. Der Plan soll in den kommenden zehn Jahren öffentliche und private Investitionen in Höhe von mindestens einer Billion Euro anschieben.

Als Teil des Investitionsplans soll der Mechanismus für einen gerechten Übergang dazu beitragen, die sozioökonomischen Auswirkungen des Übergangs auf die am stärksten betroffenen Arbeitnehmer und Gemeinschaften abzufedern. Eine öffentliche Darlehensfazilität zur Förderung grüner Investitionen in kohle- und CO₂-intensive Regionen wurde von der Kommission im Mai vorgeschlagen. Das Parlament hat den Vorschlag im Juni 2021 angenommen.

Parlament und Rat einigten sich zudem darauf, neue Eigenmittel zur Finanzierung des EU-Haushalts und des COVID-19-Aufbauplans einzuführen. Dazu zählen Einnahmen aus dem EU-Emissionshandelssystem und einem CO₂-Grenzausgleichssystem, das eine CO₂-Abgabe auf Importe bestimmter Waren aus Drittstaaten vorsieht.

Neue Rechtsvorschriften über „grüne“ Investitionen, mit denen Investitionen in ökologisch nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeiten gefördert und Grünfärberei verhindert werden sollen, wurden wiederum im Juni 2020 vom Parlament verabschiedet. Im November 2020 riefen die Abgeordneten dazu auf, den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft voranzutreiben, da dies für die langfristige strategische Unabhängigkeit und Widerstandsfähigkeit Europas von entscheidender Bedeutung sei.

Weiterlesen: Wie ein neuer EU-Fonds europäischen Regionen beim Übergang zu einer grüneren Wirtschaft hilft