EU-Umweltpolitik bis 2030: ein systemischer Wandel

Welche Ziele umfasst das Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis 2030 und wie können diese verwirklicht werden?

Klimaschutz ist seit Jahrzehnten ein Anliegen der EU

Europa und die gesamte Welt sehen sich mit den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen des Klimawandels, der Zerstörung von Ökosystemen und des übermäßigen Verbrauchs natürlicher Ressourcen konfrontiert. Am 10. März 2022 billigte das Parlament das Umweltaktionsprogramm 2030 der EU.

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Auf dem Weg zu einer klimaneutralen EU

Im November 2019 nahm das Parlament eine Entschließung an, in der es den Klimanotstand ausrief und die Kommission aufforderte, dafür zu sorgen, dass künftige Gesetzgebungs- und Haushaltsvorschläge mit den Zielen des Übereinkommens von Paris in Einklang gebracht werden. Infolgedessen entwickelte die Kommission den europäischen Grünen Deal entwickelt – den Fahrplan für ein klimaneutrales Europa. Das neue Umweltaktionsprogramm wird dazu beitragen, dieses Ziel zu verwirklichen.

Mit dem ersten Umweltaktionsprogramm der EU aus dem Jahr 1973 sollten die Umweltverschmutzung reduziert, die Umwelt in der Stadt und auf dem Land verbessert und das Bewusstsein für ökologische Probleme gefördert werden. Mit dem 8. Umweltaktionsprogramm für die Zeit bis 2030 soll die Beschleunigung des Übergangs zur Klimaneutralität, zu sauberen und effizienten Energien und zu einer Kreislaufwirtschaft gefördert werden.

Eine nachhaltige Wirtschaft ist der Schlüssel

Im Bericht über den Zustand der Umwelt der Europäische Umweltagentur wird betont, dass wirtschaftliche Aktivitäten sowie der Lebensstil zu den wichtigsten Ursachen für die ökologischen Herausforderungen in Europa zählen.


Dem Parlament zufolge sollte die EU zu einer nachhaltigen Ökonomie des Wohlergehens übergehen, deren Grundlage die Ziele für nachhaltige Entwicklung bilden. In einer Ökonomie des Wohlergehens wird die Wirtschaft vom öffentlichen Interesse bestimmt und nicht umgekehrt.


Das Aktionsprogramm für die Zeit bis 2030 umfasst folgende Prioritäten:

  • Umweltschäden werden vorrangig betrachtet und an der Quelle behoben; die Kosten sollen zu Lasten des Verursachers gehen
  • Förderung der Eindämmung des Klimawandels, um das Ziel der Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 zu verwirklichen und gleichzeitig einen gerechten Übergang sicherzustellen, bei dem niemand zurückgelassen wird
  • Anpassung und Verringerung der Anfälligkeit der Umwelt, der Gesellschaft und aller Wirtschaftssektoren gegenüber dem Klimawandel
  • Verfolgung des Null-Schadstoff-Ziels, auch in Bezug auf schädliche Chemikalien
  • Fortschritte auf dem Weg zu einer Ökonomie des Wohlergehens, in der das Wachstum regenerativ ist
  • Schutz, Erhalt und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt sowie Eindämmung und Umkehrung ihres Verlustes
  • Verringerung der wichtigsten Umwelt- und Klimabelastungen im Zusammenhang mit Produktion und Verbrauch
  • Verstärkung umweltfreundlicher Anreize und schrittweise Abschaffung umweltschädlicher Subventionen, insbesondere der Subventionen für fossile Brennstoffe
  • Einsatz von Datentechnologien zur Unterstützung der Umweltpolitik, wobei die Transparenz und öffentliche Zugänglichkeit der Daten sicherzustellen sind

Die Kommission wird diese Ziele bis zum 31. März 2024 überprüfen.

Transparenz und Überwachung der schrittweisen Abschaffung schädlicher Subventionen

Subventionen für fossile Brennstoffe sollten schrittweise abgebaut werden, um die globale Erwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen, und die EU sollte die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung dieses Ziels überwachen

Darüber hinaus sollte die EU bis 2023 eine neue Methodik zur Ermittlung anderer umweltschädlicher Subventionen entwickeln.

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