Energieeinsparung: EU-Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs

Energiesparen ist der Schlüssel im Kampf gegen den Klimawandel und zur Verringerung der Energieabhängigkeit. Finden Sie heraus, was die Europaabgeordneten tun, um den Verbrauch zu senken.

Ein großes kreisförmiges Solarkraftwerk in Spanien
Ein großes kreisförmiges Solarkraftwerk in Spanien

Energieeffizienz bedeutet, weniger Energie zu verbrauchen, um das gleiche Ergebnis zu erzielen. Durch Energieeffizienz werden Energie gespart und die Emissionen von Kraftwerken verringert.

Die Gesetze zur Energieeffizienz aus dem Jahr 2018 wurden überarbeitet, damit die EU die neuen ehrgeizigen Klimaziele, die 2021 im Rahmen des europäischen Grünen Deals festgelegt wurden, verwirklichen kann. Die neue Gesetzgebung wird auch dazu beitragen, die Abhängigkeit Europas von Importen fossiler Brennstoffe zu verringern, die zu einem großen Teil aus Russland stammen, wie im RepowerEU-Plan festgelegt.

Parallel dazu arbeitet die EU an Vorschriften zum Ausbau der erneuerbaren Energiequellen.

Neue Ziele für mehr Energieeffizienz

Durch eine Verbesserung der Energieeffizienz könnten nicht nur die CO₂-Emissionen gesenkt werden, sondern auch die jährlichen Energieimportkosten der EU in Höhe von 330 Milliarden Euro.

Die im Juli 2023 vom Parlament verabschiedeten neuen Ziele sehen eine kollektive Senkung des Energieverbrauchs auf EU-Ebene um mindestens 11,7 Prozent bis 2030 vor (im Vergleich zu den Prognosen des Referenzszenarios 2020). Die EU-Mitgliedstaaten müssen im Durchschnitt 1,5 Prozent pro Jahr einsparen. Die Energieeinsparungen sollten bis Ende 2025 bei 1,3 Prozent pro Jahr beginnen und bis Ende 2030 schrittweise auf 1,9 Prozent ansteigen.

Um diese Ziele zu verwirklichen, werden lokale, regionale und nationale Maßnahmen verschiedene Bereiche abdecken: öffentliche Verwaltung, Gebäude, Unternehmen, Datenzentren usw. Die Abgeordneten bestanden auf konkreten, erreichbaren Zielen:

  • Der öffentliche Sektor soll seinen Endenergieverbrauch jedes Jahr um 1,9 Prozent senken.
  • Die EU-Mitgliedstaaten sollen dafür sorgen, dass jährlich mindestens drei Prozent der öffentlichen Gebäude zu Niedrigstenergie- oder Null-Emissionsgebäuden umgebaut werden.
  • Es gibt neue Anforderungen für effiziente Fernwärmesysteme.


Mit einem robusten Überwachungs- und Durchsetzungsmechanismus wird sichergestellt, dass die Mitgliedstaaten ihre Ziele verwirklichen.

Senkung des Energieverbrauchs von Gebäuden

Auf Gebäude entfallen 40 Prozent des Energieverbrauchs in der EU und 36 Prozent der Treibhausgasemissionen.

Ein wichtiger Bereich, in dem Verbesserungen möglich sind, ist das Heizen und Kühlen von Gebäuden sowie die Warmwasserbereitung, auf die 80 Prozent des gesamten Energieverbrauchs der Haushalte entfallen.

Im März 2024 verabschiedete das Parlament eine Aktualisierung der Vorschriften über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden mit dem Ziel, bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudesektor zu schaffen.

Alle neuen Gebäude sollten ab 2028 emissionsfrei sein. Die Frist für neue Gebäude, die von öffentlichen Behörden genutzt, betrieben oder besessen werden, läuft bis 2026.

Die EU-Mitgliedstaaten müssen den durchschnittlichen Jahresverbrauch in ihrem Gebäudesektor bis 2030 um mindestens 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent senken.

Die Vorschriften sehen auch vor, dass alleinstehende Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, ab 2025 nicht mehr subventioniert werden dürfen. Hybridsysteme, bei denen ein Heizkessel mit einer anderen, umweltfreundlicheren Lösung wie einer Solaranlage oder einer Wärmepumpe kombiniert wird, können jedoch weiterhin finanziell unterstützt werden. Das Heizen und Kühlen mit fossilen Brennstoffen soll bis 2040 schrittweise eingestellt werden.

Renovierung von Gebäuden in der EU

Die EU-Mitgliedstaaten müssen bis 2030 die 16 Prozent der Nichtwohngebäude mit der schlechtesten Energiebilanz und bis 2033 die 26 Prozent der Nichtwohngebäude mit der schlechtesten Energiebilanz renovieren.

Der Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sollte bis zu zehn Jahre lang gültig sein. Bei Gebäuden mit einem Ausweis unterhalb der Stufe C sollten die Eigentümer aufgefordert werden, eine Renovierungsberatung in Anspruch zu nehmen.

Der Ausweis sollte auch Empfehlungen für die kosteneffiziente Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz und die Verringerung der betrieblichen Treibhausgasemissionen sowie für die Verbesserung der Innenraumqualität eines Gebäudes oder einer Gebäudeeinheit umfassen.

Gebäude, die ihre eigene Solarenergie erzeugen

Die aktualisierten Vorschriften über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden fördern den schrittweisen Einsatz von Solaranlagen in öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden, sofern dies technisch und wirtschaftlich möglich ist. Bis 2030 sollen alle neuen Wohngebäude mit Solaranlagen ausgestattet werden.

Im November 2023 trat eine überarbeitete Fassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie in Kraft, wonach die EU-Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass Genehmigungen für die Installation von Solarenergieanlagen auf Gebäuden innerhalb eines Monats erteilt werden.

Maßnahmen zur Senkung der Energierechnungen

Ineffiziente Gebäude sind oft mit Energiearmut und sozialen Problemen verbunden. Gefährdete Haushalte neigen dazu, verhältnismäßig mehr für Energie auszugeben und sind daher stärker von steigenden Preisen betroffen.

Mit Renovierungen kann dazu beigetragen werden, die Energierechnungen zu senken und die Menschen aus der Energiearmut zu befreien. Da aber Bauarbeiten teuer sind, möchte das Parlament sicherstellen, dass die Auswirkungen dieser Kosten für sozial schwache Haushalte begrenzt werden.

Nach den neuen Vorschriften über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden müssen die Länder im Rahmen ihrer nationalen Renovierungspläne den Zugang zu Finanzmitteln für sozial schwache Haushalte ermöglichen.

Mehrere Instrumente sollen diese Maßnahmen unterstützen, darunter der Klima-Sozialfonds, das RePowerEU-Paket, das der EU helfen soll, sich von ihrer Abhängigkeit von russischen fossilen Brennstoffen zu lösen, sowie die neue Plattform für strategische Technologien für Europa (STEP), die saubere Technologien unterstützen soll.

Von der Regelung ausgenommene Gebäude

Die EU-Mitgliedstaaten können bestimmte Gebäudetypen vom Geltungsbereich der Vorschriften über die Gesamtenergieeffizienz ausnehmen:

  • Gebäude, die aufgrund ihres besonderen architektonischen oder historischen Wertes geschützt sind,
  • landwirtschaftliche und technische Gebäude,
  • Kirchen,
  • temporäre Gebäude,
  • Gebäude, die den Streitkräften oder der Zentralregierung gehören und der Landesverteidigung dienen.

Finanzierung der nationalen Anstrengungen zur Bekämpfung der Energieabhängigkeit

Im Februar 2023 traten die RePowerEU-Vorschriften in Kraft.

Sie schreibt vor, dass Länder, die durch aktualisierte Konjunktur- und Resilienzpläne zusätzliche Mittel erhalten, Maßnahmen zur Energieeinsparung, zur Erzeugung sauberer Energie und zur Diversifizierung der Versorgung vorsehen.

Das Ziel dieser nationalen Aufbaupläne ist es, die Unabhängigkeit von russischen fossilen Brennstoffen und den grünen Wandel zu unterstützen. Weitere Maßnahmen würden Folgendes fördern:

  • Investitionen zur Bekämpfung der Energiearmut für gefährdete Haushalte, KMU und Kleinstunternehmen,
  • mehr Mittel der Mitgliedstaaten für grenzüberschreitende und länderübergreifende Energieprojekte.

Energieeffizienz von Haushaltsgeräten

2017 vereinfachte das Parlament die Energieetiketten für Haushaltsgeräte wie Leuchten, Fernseher und Staubsauger, um den Verbrauchern den Vergleich ihrer Energieeffizienz zu erleichtern.

Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

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