Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung: Erweiterte Hilfe für entlassene Arbeitskräfte

Das Parlament hat die Regelungen für den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung erneuert. Er soll globalen Herausforderungen besser gewachsen und zugänglicher sein.

Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) ist eine der EU-Maßnahmen zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit. Die Globalisierung kann zu erheblichen strukturellen Veränderungen des Welthandels führen. In der Folge können Arbeitnehmer ihre Arbeit verlieren.

Die EU richtete den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung im Jahr 2006 ein. Über den Fonds werden Menschen unterstützt, die ihren Arbeitsplatz infolge der Globalisierung oder großen Krisen, wie die Corona-Pandemie, verlieren und deren Entlassungen erhebliche negative Auswirkungen auf die regionale oder lokale Wirtschaft haben. Es handelt sich um einen Notfall-Solidaritätsfonds. Als besonderes Finanzinstrument wird der EGF "ad hoc" mobilisiert. Er kofinanziert Projekte, die Arbeitnehmern helfen, einen neuen Job zu finden oder ein eigenes Unternehmen zu gründen.

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Ein zugänglicherer und reaktionsfähigerer EFG

Die Abgeordneten haben folgende Änderungen des EFGs durchgesetzt:

  • Senkung der Schwellenwerte für Anträge auf Unterstützung auf 200 entlassene Arbeitnehmer (statt wie bisher 500)
  • Möglichkeit zur Beantragung einer einmaligen Investition von 22.000 € zur Gründung eines Unternehmens oder zur Finanzierung von Personalübernahmen
  • Kinderbetreuungszuschuss für Betreuungspersonen, wenn sie an einer Ausbildung teilnehmen oder einen Arbeitsplatz suchen

Hintergrund

Das Parlament stimmte am 16. Januar 2019 über eine Reform des Fonds für die Zeit nach 2020 ab. Ziel war es, den Anwendungsbereich des Fonds zu erweitern. So kann bei größeren Umstrukturierungen im Zusammenhang mit dem Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft, Digitalisierung oder Automatisierung Unterstützung geboten werden. Nachdem die Änderungen des EGF im Dezember 2020 erfolgreich mit dem Rat verhandelt wurden, verabschiedeten die Abgeordneten die neue Regelung im April 2021.

Der Fonds ist eine entscheidende Hilfe für entlassene Arbeitnehmer in diesen schwierigen Zeiten. Er ist jetzt noch besser ausgestattet, damit wir die kommenden Herausforderungen bewältigen können, und er wird jede Art von Entlassung in Folge von Umstrukturierungen abdecken.
Vilija Blinkevičiūtė (S&D, Litauen)
Abgeordnete und Autorin des parlamentarischen Berichts zur Änderung der Verordnung über den EFG
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