Entsandte Arbeitnehmer: Reform der Entsenderichtlinie (Infografik)

Lesen Sie hier alle wichtigen Zahlen und Fakten zur Entsendung von Arbeitnehmern. Das EU-Parlament tritt dafür ein, Arbeitnehmer zu schützen und unfairen Wettbewerb zu beenden.

Entsendung von Arbeitnehmern

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Das Europäische Parlament hat am Dienstag (29.5.) neue Regelungen über die Entsendung von Arbeitnehmern gebilligt, um für gleiches Entgelt für gleiche Arbeit am gleichen Ort zu sorgen.


Ziel der Reform ist, entsandte Arbeitnehmer besser zu schützen und gleichzeitig faire Wettbewerbsbedingungen für entsendende und lokale Unternehmen zu gewährleisten. Die Überarbeitung der Entsenderichtlinie war Gegenstand einer lebhaften Diskussion auf nationaler und europäischer Ebene. Es ging darum, die richtige Balance zwischen den sozialen Rechten der Arbeitnehmer auf der einen Seite und dem wirtschaftlichen Wettbewerb auf der anderen zu schaffen.


Arbeitskräftemobilität in der EU: Was versteht man unter entsandten Arbeitnehmern?


Die Entsendung von Arbeitnehmern ist eine spezifische Form der grenzüberschreitenden Mobilität von Arbeitskräften, die für den freien Dienstleistungsverkehr, einem der Eckpfeiler des Binnenmarkts, sehr wichtig ist. Unternehmen können in einem anderen Mitgliedstaat Dienstleistungen erbringen, ohne sich dort auch niederlassen zu müssen. Sie müssen dafür aber in der Lage sein, ihre Arbeitnehmer in diesen Mitgliedstaat zu entsenden, damit diese dort die Dienstleistungen erbringen können.


Entsandte Arbeitnehmer sind rechtmäßig in einem Mitgliedstaat beschäftigt und werden von ihrem Arbeitgeber für einen begrenzten Zeitraum in einen anderen Mitgliedstaat geschickt, in dem der Arbeitgeber eine Dienstleistung erbringt. Entsandte Arbeitnehmer werden nicht in den Arbeitsmarkt des Aufnahmelandes integriert und bleiben weiterhin dem System der sozialen Sicherheit des Herkunftslandes angeschlossen.


Neben rein wirtschaftlichen Gründen werden Entsendungen auch genutzt, um Fachkräftemangel zu beheben und den Bedarf an hochqualifiziertem Personal zu decken. Die Entsendung von Arbeitnehmern kommt in bestimmten Branchen häufig vor: So entfallen auf den Industriesektor 69,1 Prozent aller Entsendungen (und auf das Baugewerbe im Speziellen 45 Prozent). Darauf folgen Dienstleistungen mit 29,4 Prozent (darunter zum Beispiel das Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen) und die Landwirtschaft bzw. Fischerei mit 1,5 Prozent.


Entsandte Arbeitnehmer sind nicht mit mobilen EU-Arbeitnehmern zu verwechseln. Dabei handelt es sich um die häufigste Form der Arbeitskräftemobilität. Mobile EU-Arbeitnehmer begeben sich in einen anderen Mitgliedstaat, um sich dort längerfristig oder dauerhaft niederzulassen und zu arbeiten. Für sie gelten dieselben Rechte und Pflichten wie für die Bürger des Aufnahmelandes sowie dessen System der sozialen Sicherheit.


Dienstleistungsfreiheit und Schutz der Arbeitnehmerrechte: Die richtige Balance finden


Die Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern stammt aus dem Jahr 1996. Sie enthält eine Reihe von Mindestbedingungen, einen "harten Kern" von Arbeitnehmerrechten, wie Mindestlohnsätzen, Höchstarbeitszeiten, bezahltem Mindestjahresurlaub oder Bedingungen für die Überlassung von Arbeitskräften durch Leiharbeitsunternehmen, auf die die entsandten Arbeitnehmer Anspruch haben.


Im Laufe der vergangenen 20 Jahre veränderte sich die wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Lage in der Europäischen Union jedoch stark und machte eine Überarbeitung der derzeitigen Bestimmungen erforderlich. Lohnunterschiede und divergierende Gesamtlohnkosten konnten finanzielle Anreize für die Entsendung von Arbeitnehmern schaffen. Rechtsunsicherheit und Schlupflöcher in den Bestimmungen führten zudem zu einem Anstieg von "kreativen" missbräuchlichen und betrügerischen Praktiken wie beispielsweise der Nutzung von Briefkastenfirmen oder "fingierten" Untervergabeketten, die die Ausbeutung entsandter Arbeitnehmer nach sich zieht.



2,3 Millionen

entsandte Arbeitnehmer im Jahr 2016

Hauptpunkte der Reform


  • Alle Regeln des Gastmitgliedstaates für die Entlohnung, die gesetzlich oder in bestimmten Tarifverträgen festgelegt sind, gelten auch für entsandte Arbeitnehmer.
  • Der Arbeitgeber muss für Reise-,Verpflegungs- und Unterbringungskosten aufkommen (statt Abzug vom Lohn der Arbeitnehmer).
  • Die maximale Entsendungsdauer wurde auf 12 Monate festgelegt, wobei dieser Zeitraum um sechs Monate verlängert werden kann. Danach kann der Arbeitnehmer weiterhin in dem Mitgliedstaat, in den er entsandt wird, arbeiten, aber darüber hinaus unterliegen die Arbeitsbedingungen den arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Gastlandes.
  • Leiharbeitsunternehmen müssen ihren entsandten Arbeitnehmern die gleichen Bedingungen garantieren wie sie für Leiharbeitnehmer im Mitgliedstaat, in dem die Arbeit erbracht wird, gelten.
  • Die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Betrug wird verstärkt.

Nächste Schritte

Nachdem die Richtlinie in Kraft getreten ist, haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um diese in nationales Recht umzusetzen.

Das Europäische Parlament stimmt über ein neues Gesetz zur Entsendung von Arbeitnehmern ab

Statistiken


Im Jahr 2016 gab es 2,3 Millionen entsandte Arbeitnehmer in der EU. Die Zahl der entsandten Arbeitnehmer ist zwischen 2010 und 2016 um 69 Prozent gestiegen. Insgesamt machen entsandte Arbeitnehmer 0,4 Prozent der Gesamtbeschäftigung in der EU aus.


82,3 Prozent der Entsendungen erfolgen in die EU15-Länder. In absoluten Zahlen nehmen Deutschland, Frankreich und Belgien die höchste Zahl entsandter Arbeitnehmer auf (insgesamt rund 50 Prozent aller entsandten Arbeitnehmer). Aus Polen, Deutschland und Slowenien werden die meisten Arbeitnehmer entsandt. Ausführliche Statistiken für Deutschland und Österreich finden Sie in unserer interaktiven Infografik.


Entsendungen finden vorwiegend zwischen Nachbarländern statt.


N.B.: Die in unserer Infografik gezeigten Statistiken sind nur als Richtwerte zu verstehen. Die Zahlen beruhen auf dem Formular A1, welches Angaben zu den sozialversicherungsrechtlichen Verhältnissen eines Arbeitnehmers liefert. Es ist zum Beispiel möglich, dass eine Person mehr als einmal gezählt (aufgrund mehrerer Entsendungen) oder gar nicht gezählt wurde (da sie nicht registriert worden ist, etc.)


Dieser Artikel wurde zum ersten Mal am 16. Oktober veröffentlicht.