Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Neue Regeln

Das EU-Parlament hat neue Regeln gebilligt, die es Eltern und pflegenden Angehörigen ermöglichen sollen, Arbeit und Familie besser in Einklang zu bringen.

Flexible Arbeitsbedingungen und Urlaub aus familiären Gründen oder zur Pflege sind ein Schritt in Richtung eines sozialeren Europas. Sie helfen berufstätigen Eltern und Personen mit sonstigen Betreuungs- und Pflegepflichten dabei, eine bessere Balance zwischen ihren privaten und beruflichen Interessen zu schaffen, und vermeiden, dass sie zwischen Familie und Beruf wählen müssen.

Balance zwischen Arbeit und Familie - Förderung der Gleichstellung der Geschlechter

Die Beschäftigungsquote von Frauen betrug im Jahr 2017 in der EU28 66,5 Prozent (gegenüber 78 Prozent bei Männern). Frauen sind aufgrund von Betreuungsaufgaben weitaus häufiger teilzeitbeschäftigt und müssen mit Unterbrechungen ihrer Laufbahn rechnen, was zum geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälle beiträgt.

Die neuen EU-Vorschriften für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, die die Abgeordneten am Donnerstag (4. April) gebilligt haben, zielen darauf ab, der Unterrepräsentation von Frauen im Berufsleben besser zu begegnen. Sie sollen auch mehr Anreize für Väter schaffen, Urlaub aus familiären Gründen zu nehmen, die Gleichstellung der Geschlechter und Chancengleichheit fördern und dabei den Strukturen unserer Gesellschaft Rechnung tragen.

Hauptpunkte der neuen Regeln

  • Recht auf mindestens zehn Arbeitstage Vaterschaftsurlaub für Väter oder gleichwertige zweite Elternteile (sofern nach nationalem Recht anerkannt) um den Zeitpunkt der Geburt. Vergütung mindestens in Höhe des Krankengeldes.
  • Individuelles Recht auf mindestens vier Monate Elternurlaub, von denen zwei Monate nicht zwischen Elternteilen übertragbar sind und bezahlt werden. Die Höhe der Vergütung für die nicht übertragbare Zeit wird von den Mitgliedstaaten festgelegt.
  • Recht auf fünf Arbeitstage Pflegeurlaub pro Jahr für Arbeitnehmer im Fall einer schweren Erkrankung oder der Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen
  • Das Recht von berufstätigen Eltern (von Kindern bis zu mindestens acht Jahren) und pflegenden Angehörigen, flexible Arbeitsregelungen (zum Beispiel flexible oder reduzierte Arbeitszeiten) zu beantragen, wird gestärkt.

Nächste Schritte

Die Mitgliedstaaten haben drei Jahre Zeit, die Vorschriften umzusetzen.

Weitere Maßnahmen der EU zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte

Die EU arbeitet daran, die Arbeitsbedingungen kontinuierlich zu verbessern. 2019 wurden neue Regeln zur Einführung von Mindestrechten für alle Arbeitnehmer verabschiedet, einschließlich solcher in atypischen Beschäftigungsformen. Außerdem wurde eine Reform der Entsenderichtlinie gebilligt.

Die EU verfügt auch über Regeln zu Arbeitszeiten, Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz, Beschäftigten in der Gig-Wirtschaft sowie der Koordinierung der Sozialversicherungssysteme.