Verbesserung der Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen in der EU

Der europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit soll sicherstellen, dass mehr Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen zugänglich sind. Mehr im Video!

Das Parlament hat am 13. März den europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit gebilligt. Die neuen Regeln sind ein Schritt in Richtung eines gerechteren und inklusiveren Europas und werden das tägliche Leben älterer Menschen und Menschen mit Behinderungen in der gesamten EU verbessern.

Maßnahmen der EU für bessere Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen


Mehr als 80 Millionen Menschen in der EU haben eine Behinderung und viele von ihnen haben Schwierigkeiten bei der Verwendung von Alltagsprodukten wie Smartphones, Computern und E-Books sowie bei wesentlichen Dienstleistungen, wie beispielsweise dem Bedienen von Fahrkartenautomaten oder Geldautomaten. Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCRPD) verpflichtet die EU und die Mitgliedstaaten, Barrierefreiheit zu gewährleisten. Maßnahmen der EU sind erforderlich, um gemeinsame Anforderungen an die Barrierefreiheit von wichtigen Produkten und Dienstleistungen auf EU-Ebene festzulegen.


Die neuen Vorschriften sollen die gleichberechtigte und aktive Teilhabe an der Gesellschaft von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen in ganz Europa fördern. Gleichzeitig sollen sie Unternehmen dazu anregen, Innovationen für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen voranzutreiben.

Gemeinsame Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte & Dienstleistungen, wie:

  • Fahrausweisautomaten und Check-in Automaten
  • Geldautomaten und Zahlungsterminals
  • PCs und Betriebssysteme
  • Smartphones, Tablets und TV-Geräte
  • Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten, E-Books
  • E-Commerce-Dienstleistungen
  • bestimmte Elemente von Personenbeförderungsdiensten
  • elektronische Kommunikation einschließlich der Notrufnummer 112

Chancen für Unternehmen und Verbraucher


Gemeinsame EU-Maßnahmen verhindern, dass Mitgliedstaaten unterschiedliche Gesetze beschließen und tragen dazu bei, eine Fragmentierung des EU-Marktes zu vermeiden, indem es künftig für Unternehmen einfacher und attraktiver wird, barrierefreie Produkte und Dienstleistungen in der Europäischen Union und im Ausland zu verkaufen.


Die neuen Vorschriften fördern den Wettbewerb zwischen den Wirtschaftsteilnehmern und den freien Verkehr barrierefreier Produkte und Dienstleistungen. Es wird erwartet, dass so die Auswahl erweitert und die Kosten für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen für die Verbraucher gesenkt werden. Dadurch wird die Autonomie von älteren Menschen und von Menschen mit Behinderungen verbessert, was sich wiederum, langfristig gesehen, positiv auf die öffentlichen Haushalte auswirken könnte.


Für einige Kleinstunternehmen werden aufgrund ihrer Größe und begrenzten Ressourcen Ausnahmeregelungen gelten. Sie werden jedoch dazu aufgefordert, Produkte herzustellen und zu vertreiben bzw. Dienstleistungen zu erbringen, die den Anforderungen der neuen Vorschriften zur Barrierefreiheit entsprechen. Die Mitgliedstaaten müssen Leitlinien vorgeben, um die Umsetzung der Rechtsvorschriften zu erleichtern.

Nächste Schritte


Der endgültige Text trifft in Kraft, sobald er auch vom Ministerrat formell genehmigt und im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde. Die Mitgliedstaaten haben drei Jahre Zeit, um die neuen Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen und sechs Jahre, um sie anzuwenden.

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