EU-Politik zum Schutz der Biodiversität

Um bedrohte Arten und menschliches Leben zu erhalten, will die EU die Artenvielfalt auf dem Kontinent verbessern und bewahren. In unserem Video erfahren Sie mehr.

Die Europäische Kommission stellte im Mai 2020 die neue EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 vor, nachdem das Parlament im Januar 2020 gefordert hatte, die Hauptursachen für den Verlust der biologischen Vielfalt anzugehen und verbindliche Ziele zum Schutz der Biodiversität festzulegen.

Während der Plenarsitzung im Juni 2021 legte das Parlament seinen Standpunkt zur „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030: Mehr Raum für die Natur in unserem Leben" fest und forderte, dass deren Umsetzung mit anderen Strategien des europäischen Grünen Deals im Einklang steht, einschließlich der „Vom Hof auf den Tisch“-Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Nahrungsmittelsystem.

Mehr: Die Bedeutung der Biodiversität

Was beinhaltet die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030?


Festlegung von EU-Biodiversitätszielen


Im Rahmen der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 hat sich die EU neue Ziele für das nächste Jahrzehnt gesetzt.


Die Abgeordneten unterstützen nachdrücklich die EU-Biodiversitäts-Ziele: Es sollen mindestens 30 % der Meeres- und Landflächen der EU (Wälder, Feuchtgebiete, Torfmoore, Grasland und Küstenökosysteme) geschützt werden. Außerdem sollen 10 % der Meere und Landflächen der EU, einschließlich aller verbleibenden Primär- und Altwälder und anderer kohlenstoffreicher Ökosysteme, weitgehend unberührt bleiben.


Die Abgeordneten fordern, dass die Ziele verbindlich sind und von den EU-Staaten auf nationaler Ebene in Zusammenarbeit mit regionalen und lokalen Behörden umgesetzt werden.

Wiederherstellung der Natur


Das Parlament begrüßt zudem einen Vorschlag für verbindliche Ziele zur Wiederherstellung der Natur und fordert ein Mindestziel von mindestens 30 % der Land- und Meeresflächen der EU.

Bekämpfung des Rückgangs wichtiger Bestäuber


Die Abgeordneten betonten, dass der Rückgang der Bestäuber nicht nur schlecht für die biologische Vielfalt sei, sondern auch eine Bedrohung für die Nahrungssicherheit darstelle und forderten eine dringende Überarbeitung der EU-Initiative für Bestäuber. Diese solle einen neuen EU-weiten Rahmen zur Beobachtung von Bestäubern liefern und zuverlässige Maßnahmen, klare zeitgebundenen Ziele und Indikatoren (einschließlich Wirkungsindikatoren) sowie den notwendigen Kapazitätsaufbau beinhalten.

Nutzung städtischer Grünflächen


Grüne städtische Gebiete können die biologische Vielfalt unterstützen und zum körperlichen und geistigen Wohlbefinden der Bevölkerung beitragen.


Die Abgeordneten befürworten die Einrichtung einer EU-Plattform für die Begrünung städtischer Gebiete. Sie forderten die Kommission auf, konkrete, ehrgeizige und verbindliche Ziele für die biologische Vielfalt in Städten festzulegen, unter anderem:

  • einen Mindestanteil an begrünten Dächern auf neuen Gebäuden
  • Unterstützung der städtischen Landwirtschaft
  • Sicherstellung, dass auf den Einsatz chemischer Pestizide verzichtet wird
  • Reduzierung des Düngemitteleinsatzes auf städtischen Grünflächen der EU


Verringerung der Auswirkungen der Landwirtschaft


Die Abgeordneten begrüßten auch die Ziele für 2030: Bis dahin sollen mindestens 25 % der landwirtschaftlichen Flächen ökologisch bewirtschaftet werden.


Sie stimmten zudem den Zielen der Kommission zu,

  • den Einsatz gefährlicherer und chemischer Pestizide um 50% zu reduzieren
  • den Einsatz von Düngemitteln um mindestens 20 %
  • die Nährstoffverluste bis 2030 um mindestens 50% zu reduzieren
Ein Iberischer Luchs auf einem Felsen
Der Iberische Luchs steht auf der Roten Liste der bedrohten Arten

Was wurde bisher unternommen, um biologische Vielfalt und gefährdete Arten in Europa zu schützen?


Bisher wurden die Bemühungen der EU zur Verbesserung der biologischen Vielfalt im Rahmen der Biodiversitätsstrategie 2020 umgesetzt, die 2010 eingeführt wurde.

EU-Biodiversitätsstrategie für 2020

  • Mit der Vogelschutzrichtlinie sollen alle 500 wildlebenden Vogelarten in der EU erhalten werden.
  • Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie gewährleistet die Erhaltung einer Vielzahl seltener, bedrohter oder endemischer Tier- und Pflanzenarten, darunter etwa 200 seltener und charakteristischer Lebensraumtypen.
  • Natura 2000 ist das größte Schutzgebiets-Netzwerk der Welt, mit wichtigen Brut- und Ruhestätten für seltene und bedrohte Arten sowie seltene natürliche Lebensraumtypen.
  • Die Bestäuberinitiative soll deren Rückgang entgegenwirken und zu globalen Bemühungen beitragen, sie zu erhalten, wobei der Schwerpunkt auf der Verbesserung des Wissens über den Rückgang, der Ursachenbekämpfung und Sensibilisierungsmaßnahmen liegt.*

Mithilfe des europäischen LIFE-Programms konnten beispielsweise der Iberische Luchs und der Bulgarische Rötelfalke vor dem Aussterben bewahrt werden.


Mehr Informationen über gefährdete Arten in Europa.