Debatte zur Fluggastdatenspeicherung erhitzt Gemüter
Name, Adresse, Telefonnummer, Reisedaten, Kreditkartendetails, Reiseroute, Ticket-, Gepäck- und Zahlungsinformationen - Diese Daten sollen mit dem Entwurf zur PNR-Richtlinie gespeichert werden. EU-Abgeordnete befürchteten Auswirkungen auf die Grundrechte und den Datenschutz und lehnten den Antrag aus diesem Grund ab. Nun ist er wieder auf der Agenda des Europäischen Parlaments.
Indem die Daten der Passagiere von internationalen Flügen gesammelt und aufbewahrt werden, sollen Terroristen und Kriminelle besser aufgespürt werden. Der Innenausschuss lehnte den Vorschlag 2013 ab, weil er zu große Eingriffe in die Privatsphäre der Bürger befürchtete. Die Anschläge in Paris und die Bedrohung durch rückkehrende Kämpfer des Islamischen Staates haben das Thema jedoch wieder auf die politische Agenda gebracht.
In einer Entschließung zu Antiterrormaßnahmen, die am 11. Februar 2015 vom Plenum verabschiedet wurde, sprechen sich die EU-Abgeordneten für einen Beschluss zur Fluggastdatenspeicherung bis Ende des Jahres aus.
Was sind die nächsten Schritte?
Ein überarbeiteter Entwurf wird im Innenausschuss Ende Februar vom britischen Berichterstatter Timothy Kirkhope (EKR) präsentiert.
Gleichzeitig hat das Parlament die Mitgliedstaaten aufgefordert, Fortschritte bei der Datenschutzverordnung zu machen, so dass die Verhandlungen zu beiden Gesetzen parallel stattfinden können. Das ist wichtig, da der neue Vorschlag zur Fluggastdatenspeicherung im Einklang mit der Datenschutzverordnung stehen soll.
Mehr zum Thema Fluggastdatenspeicherung finden Sie in unserem Dossier.