Plenum verschärft Regeln für Handelsverbot mit Robbenerzeugnissen

Das Plenum hat am Dienstag (8.9.) mit überwältigender Mehrheit strengere Regeln für das EU-Verbot des Handels mit Robbenerzeugnissen beschlossen. Die neuen Bestimmungen weiten das Verbot auf Erzeugnisse aus der Jagd für den Schutz der Fischbestände aus. Robbenerzeugnisse aus der Jagd, die von Inuit oder anderen indigenen Gemeinschaften betrieben wird, bleiben zugelassen. Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten hatten sich bereits im Vorfeld auf die neue Regelung geeinigt.

Robbe
Die EU-Abgeordneten haben sich diese Woche mit dem Handel mit Robbenerzeugnissen beschäftigt

Die Europäische Union hat im Sinne des Tierschutzes im Jahr 2009 ein Verbot des Handels mit Robbenerzeugnissen (wie zum Beispiel Mäntel und Handtaschen aus Robbenfell sowie Robbenfleisch) beschlossen. Das "Komplettverbot" trat 2010 in Kraft, beinhaltete jedoch zwei Ausnahmen: Erzeugnisse aus der Jagd durch Inuit oder andere indigene Gemeinschaften (die sogenannte "IG-Ausnahme") und Erzeugnisse aus der Jagd, die zu dem alleinigen Zweck der nachhaltigen Bewirtschaftung der Meeresressourcen in kleinem Umfang und auf nicht gewinnorientierter Basis betrieben wird ("BMR-Ausnahme").


Nachdem Kanada und Norwegen das EU-Verbot bei der Welthandelsorganisation (WTO) angefochten hatten, entschied die WTO im Juni 2014, dass das generelle Verbot durch moralische Bedenken hinsichtlich des Wohlergehens der Tiere gerechtfertigt sei, forderte jedoch eine Klarstellung zu den beiden Ausnahmen.


Im Februar 2015 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Änderung der derzeitigen Verordnung präsentiert, um die Entscheidungen und Empfehlungen der WTO umzusetzen.

Handelsverbot wird verschärft


Die "IG-Ausnahme" wurde konkretisiert. Inuit dürfen Robbenerzeugnisse nur dann in der EU anbieten, wenn die Jagd traditionell von der Gemeinschaft betrieben wird und zum Lebensunterhalt der Gemeinschaft beiträgt. Die Jagd muss zudem in einer Weise betrieben werden, dass Schmerzen und andere Formen des Leidens der erlegten Tiere so weit wie möglich reduziert werden.


Die "BMR-Ausnahme"  wurde in ihrer Gesamtheit aus der Verordnung entfernt.


Sensibilisierungskampagne und Folgenabschätzung


Auf Forderung der EU-Abgeordneten wird die EU-Kommission damit beauftragt werden, die Öffentlichkeit und Zollbeamte ausreichend über die Neuregelungen sowie die "IG-Ausnahme" zu informieren. Eine Sensibilisierungskampagne soll darüber aufklären, dass die auf den Markt gebrachten Robbenerzeugnisse aus der Jagd durch die Inuit und andere indigene Gemeinschaften legalen Ursprungs sind und somit weitverbreitete Vorurteile und Fehlinterpretationen abbauen helfen.


Die EU-Kommission wird bis Ende 2019 einen Bericht über die Umsetzung der neuen Bestimmungen und deren Auswirkungen auf die Gemeinschaft der Inuit vorlegen.


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Der rumänische EU-Abgeordnete und Berichterstatter Cristian-Silviu Bușoi (EVP) betonte während der Debatte im Plenum: "Wir haben den Kommissionsvorschlag abgeändert, um insbesondere das Recht der Selbstbestimmung der Inuit und anderer indigener Gemeinschaften zu berücksichtigen."

 

Weitere Schritte


Die neuen Bestimmungen sollen am 18. Oktober 2015 in Kraft treten. Dafür muss noch der Ministerrat seine formale Zustimmung erteilen.

Links

Wer ist beteiligt?

Handel mit Robbenerzeugnissen: Umsetzung der Entscheidung der WTO

  • agri Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
  • imco Binnenmarkt und Verbraucherschutz
  • inta Internationaler Handel