EU-Parlament möchte geschlechtsspezifisches Rentengefälle beenden (Interview)

In der EU beziehen Frauen im Schnitt eine um rund 40 Prozent niedrigere Rente als Männer. Das Parlament fordert Maßnahmen, um das geschlechtsbedingte Rentengefälle zu verringern.

Statistiken zum Rentengefälle pro Mitgliedsland
Geschlechtsspezifisches Rentengefälle

Das geschlechtsspezifische Einkommensgefälle liegt in der Europäischen Union bei circa 16 Prozent. Bei den Renten geht die Schere noch weiter auseinander: Das geschlechtsbedingte Rentengefälle beträgt nämlich rund 40 Prozent. Am Montag (12.6.) debattieren die EU-Abgeordneten über einen Bericht, der die EU-Kommission dazu aufruft, eine Strategie zu erarbeiten, um diese Situation zu beenden. Die Plenarabstimmung findet am Mittwoch (14.6.) statt. Wir haben mit der Berichterstatterin Constance Le Grip (EVP) aus Frankreich über die Empfehlungen des Parlaments gesprochen.

Im Schnitt verdienen Frauen weniger, sind weniger lang erwerbstätig und zahlen in der Folge weniger in die Rentenkasse ein. Welche weiteren Faktoren wirken sich negativ auf sie aus?

Frauen sind in schlecht bezahlten Berufsfeldern überrepräsentiert und in gut bezahlten Berufen wie zum Beispiel in den Bereichen Technik, Informatik oder Ingenieurwesen, unterrepräsentiert. In manchen Ländern unterstützten Frauen ihre Ehemänner, die als Handwerker, Händler oder Landwirte tätig waren, in ihrer Arbeit, haben also hart gearbeitet, doch ohne dass dies offiziell anerkannt wurde. Für diese eher "unsichtbare" Arbeit bezogen sie kein Vollzeitgehalt oder zahlten Sozialversicherungsbeiträge. Im Laufe des Lebens gibt es also zahlreiche Ungleichheiten, die dann am Ende zu niedrigeren Renten führen.

Im Hinblick auf das Rentengefälle gibt es große Unterschiede zwischen den einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Wir sprechen hier von Prozentsätzen von 3,7 Prozent bis 48,8 Prozent. Was sind die Gründe dafür? Warum schneiden manche Länder besser als andere ab?

Es gibt dafür historische und soziale Gründe. Die Rentensysteme fallen in die Kompetenz der Mitgliedstaaten und sind deshalb nicht auf EU-Ebene harmonisiert. Es gibt Länder, die bereits vor ihrem EU-Beitritt den Grundsatz der Lohngleichheit verfolgt haben. Und das zeigt sich natürlich bei den Renten. In anderen Ländern ist die Beschäftigungsquote von Frauen geringer oder sie sind in niedrigeren Positionen, Teilzeitarbeitsverhältnissen oder unsicheren Jobs tätig.

Warum ist das Gefälle in rund der Hälfte der Mitgliedstaaten angestiegen?

Das muss noch genauer analysiert werden, doch würde ich sagen, dass die Wirtschafts- und Sozialkrise die Ungleichheiten eher noch verstärkt hat. Dadurch hat sich die Lage für benachteiligte Personen, insbesondere Frauen, noch verschlechtert.   

Foto von Constance Le Grip im Plenarsaal
Constance Le Grip (EVP, FR

Welche konkreten Maßnahmen schlagen Sie vor, um das Rentengefälle zu verringern?


Wir respektieren die Aufteilung der Kompetenzen zwischen der EU und den Mitgliedstaaten in diesem Bereich. Dennoch wollen wir ein Bewusstsein dafür schaffen, dass dieses Rentengefälle existiert und ansonsten bestehen bleibt. Die Länder, die am besten abschneiden, sind die, die wirklich daran arbeiten, dass hier eine Gleichstellung sichergestellt wird. Das zeigt sich dann bei der Berechnung der Renten, sodass die Zeiten, in denen Frauen ihre berufliche Laufbahn unterbrochen haben, um sich der Kindererziehung zu widmen, auch berücksichtigt werden.


Das Parlament und die Kommission könnten eine globale europäische Strategie vorlegen. Die Mitgliedstaaten sollen dazu angeregt werden, die Ungleichheiten zu analysieren und Mechanismen in Gang zu setzen, um diese auszugleichen.


In Ihrem Bericht sprechen Sie auch davon, dass Aufklärungsarbeit geleistet werden muss. Welche Maßnahmen sollten hier gesetzt werden?


Es geht mehr um eine Sensibilisierung der Frauen. Bereits am Anfang ihrer beruflichen Laufbahn sollten sie besonders darauf achtgeben, dass sie auch wirklich ein korrektes Gehalt beziehen und ausreichend darüber Bescheid wissen, wie das Rentensystem in ihrem Land funktioniert. So kann zum Beispiel eine Teilzeitbeschäftigung sehr vorteilhaft erscheinen, doch sie kann auch eine Falle sein oder man bleibt zu lange in diesem Arbeitsverhältnis, was sich dann negativ auf die Rente auswirken kann.


In einigen Mitgliedstaaten haben zwischen 11 und 36 Prozent der Frauen keinerlei Rentenansprüche. Warum?


Es handelt sich hier um Frauen von Handwerkern, Landwirten oder Händlern, die ich bereits erwähnt habe, die über Jahre hinweg hart gearbeitet, aber nur ein sehr geringes Gehalt bezogen haben, das ihrer tatsächlichen Arbeitsleistung nicht entsprach. Es handelt sich hier nicht um Schwarzarbeit. Diese Arbeit wird einfach nicht ausreichend berücksichtigt.

Erfahren Sie mehr über die Maßnahmen der EU für die Gleichstellung der Geschlechter.