Pariser Abkommen: Ambitionierte Ziele zur Verringerung der Treibhausgasemissionen

Die EU-Abgeordneten stimmen am Mittwoch (14.6.) über die Lastenverteilungsverordnung ab. Diese sieht nationale Ziele für die Reduzierung von Treibhausgasemissionen vor.

Smog in einer Grossstadt
"Effort Sharing": Lastenverteilungsverordnung

Was versteht man unter Lastenverteilung ("Effort Sharing")?


Bei der Lastenverteilungsverordnung handelt es sich um ein sehr wichtiges Instrument der Europäischen Union zum Klimaschutz. Sie erfasst den Großteil der Treibhausgasemissionen der EU. Alle Bereiche, die nicht vom EU-System für den Handel mit Emissionszertifikaten (EU-EHS) erfasst werden, wie Gebäude, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und Verkehr, fallen unter die Verordnung. Diese Sektoren sind für rund 60 Prozent der Gesamtemissionen im Jahr 2014 verantwortlich. Die Verordnung zielt darauf ab, bis 2030 die Emissionen aus diesen Wirtschaftssektoren (Nicht-EHS-Sektoren) um 30 Prozent gegenüber dem Stand von 2005 zu verringern.


Durch die Verabschiedung der Gesetzgebung wird dieses EU-Ziel in verbindliche, nationale Zielvorgaben übersetzt. So wird den Verpflichtungen aus dem Klimaübereinkommen von Paris nachgekommen.


Die EU-Abgeordneten möchten einkommensschwächere Mitgliedstaaten und klimaeffiziente Landwirte besser unterstützen.


Die britische EU-Abgeordnete Catherine Bearder (ALDE) betonte in der Plenardebatte vom 13. Juni: "Das stärkste Zeichen, welches das Europäische Parlament setzen kann, ist, dass es sein Engagement gegen den Klimawandel vorantreibt und echte Handlungen setzt, indem es das Pariser Klimaabkommen über die Billigung der Lastenteilungsverordnung umsetzt. [...] Dieses Gesetz wird das Pariser Abkommen in konkrete nationale Maßnahmen übersetzen." Sie fügte zudem hinzu: "Mit oder ohne Trump, der Klimaschutz und die grünen Investitionen im Rahmen des Pariser Abkommens müssen fortgesetzt werden."


Was unternimmt die EU, um die Treibhausgasemissionen zu verringern?


Im Oktober 2014 einigten sich die Staats- und Regierungschefs auf einen Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030. Dieser beinhaltet das verbindliche Ziel, die EU-internen Emissionen bis 2030 um mindestens 40 Prozent zu senken (gegenüber dem Stand von 1990). Alle Wirtschaftssektoren sollten dazu beitragen, diese Emissionsreduktionsziele zu erreichen. So sollen die unter das EHS fallenden Sektoren (Industrie und Stromerzeugung) ihre Emissionen bis 2030 um 43 Prozent gegenüber 2005 reduzieren. Für die Nicht-EHS-Sektoren gilt ein Emissionsreduktionsziel von 30 Prozent (ebenfalls bis 2030 und bezogen auf das Niveau von 2005).

Diese Ziele entsprechen den Verpflichtungen der EU im Rahmen des Pariser Klimaabkommens.


Die EU-Abgeordneten stimmen am Mittwoch über die Verordnung ab.