Bekämpfung der irregulären Migration: besserer EU-Grenzschutz
Das Thema Migration und die Sicherheit der Außengrenzen sind eine Herausforderung für Europa. Erfahren Sie, wie das Parlament mit dieser Situation umgeht.
Um der irregulären Migration entgegenzuwirken, verstärkt die EU die Grenzkontrollen, verbessert das Management von Neuankömmlingen und macht die Rückführung illegaler Migranten effizienter. Sie arbeitet auch daran, die legale Arbeitsmigration zu fördern und Asylanträge effizienter zu bearbeiten.
Erfahren Sie mehr über die Antwort der EU auf die Migrationsherausforderung.
Was ist irreguläre Migration?
Irreguläre Migration ist die Bewegung von Menschen aus Nicht-EU-Ländern über die EU-Grenzen, ohne die rechtlichen Anforderungen für die Einreise, den Aufenthalt oder den Verbleib in einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten zu erfüllen.
Zahl der irregulären Grenzübertritte nach Europa
Im Jahr 2015 ist die Zahl der irregulären Grenzübertritte in die EU deutlich gestiegen. Nach Angaben von Frontex, der EU-Grenzschutzagentur, gab es über 1,8 Millionen irreguläre Grenzübertritte, die höchste jemals verzeichnete Zahl. Seitdem ist die Zahl deutlich zurückgegangen.
Im Jahr 2021 reisten etwa 140.000 Menschen irregulär in die EU ein. Der Rückgang ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen, wie die verstärkten Grenzkontrollmaßnahmen der EU, die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den Rückgang der Zahl der Flüchtlinge, die aus Konfliktgebieten fliehen.
Erfahren Sie mehr über Asyl und Migration: Zahlen und Fakten.
Verstärkung der Grenzkontrollen und der Sicherheit
Die Abschaffung interner Grenzkontrollen im Schengen-Raum müsse Hand in Hand gehen mit einem wirksamen Grenzmanagement an den Außengrenzen. Darauf verwiesen die EU-Abgeordneten unter anderem in einer im April 2016 verabschiedeten Entschließung.
Systematische Kontrollen für alle an den EU- und Schengen-Außengrenzen
Im April 2017 wurden systematische Kontrollen aller in die EU einreisenden Personen (auch der Unionsbürger) an den EU-Außengrenzen eingeführt. Im Oktober 2017 unterstützte das Parlament die Einrichtung eines gemeinsamen elektronischen Systems zur Beschleunigung der Kontrollen an den Außengrenzen des Schengen-Raums und zur Registrierung aller reisenden Nicht-EU-Bürger.
Genehmigung für von der Visumpflicht befreite Reisende aus Nicht-EU-Ländern – ETIAS
Das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) ist ein elektronisches Programm zur Befreiung von der Visumpflicht. Im Rahmen dieses Systems müssen Reisenden aus Ländern, die von der Visumpflicht befreit sind, vor der Einreise in die EU eine elektronische Reisegenehmigung einholen. Die Genehmigung ist drei Jahre lang oder bis zum Ablauf des Reisepasses gültig und ermöglicht die mehrfache Einreise in den Schengen-Raum für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Sechsmonatszeitraums.
Das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem wird voraussichtlich 2024 eingeführt werden.
Reform der EU-Grenzkontrollverfahren für irreguläre Migranten
Im April 2023 billigte das Parlament seinen Standpunkt zur Überarbeitung des Verfahrens an den Außengrenzen zum Umgang mit irregulären Migranten und wird nun Verhandlungen mit dem Rat aufnehmen.
Mit den Änderungen sollen die Komplexität und die Herausforderungen der Migrationssteuerung besser bewältigt und gleichzeitig sichergestellt werden, dass die Rechte und Bedürfnisse irregulärer Migranten respektiert und geschützt werden.
Es wird die Möglichkeit eines schnelleren und vereinfachten Verfahrens für Asylanträge direkt nach der Prüfung vorgeschlagen. Diese sollten innerhalb von zwölf Wochen abgeschlossen sein, einschließlich der Einlegung von Rechtsmitteln. Im Falle einer Ablehnung oder Zurückweisung eines Antrags sollte der abgelehnte Antragsteller innerhalb von zwölf Wochen zurückgeschickt werden.
Die neuen Vorschriften würden auch die Inhaftierung einschränken. Während der Prüfung eines Asylantrags oder der Durchführung des Rückführungsverfahrens muss der Asylbewerber von dem EU-Mitgliedstaat untergebracht werden. Die Inhaftierung sollte nur als letztes Mittel eingesetzt werden.
Die EU-Länder müssten unabhängige Mechanismen zur Überwachung und Bewertung der Aufnahme- und Gewahrsamsbedingungen einrichten, um die Einhaltung des europäischen und internationalen Flüchtlingsrechts und der Menschenrechte sicherzustellen.
Screening von Migranten an der EU-Grenze
Im April 2023 nahm das Parlament auch seinen Standpunkt für eine Überarbeitung der Screening-Verordnung an. Die Abgeordneten werden nun die Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten aufnehmen. Die überarbeiteten Regeln zum Screening werden an den EU-Grenzen für Personen gelten, die die Einreisebedingungen eines EU-Mitgliedstaates nicht erfüllen und an einer Grenzübergangsstelle internationalen Schutz beantragen. Sie umfassen die Identifizierung, die Abnahme von Fingerabdrücken, Sicherheitskontrollen sowie eine vorläufige Gesundheits- und Gefährdungsbeurteilung.
Das Screening-Verfahren sollte bis zu fünf Tage dauern, im Falle einer Krisensituation bis zu zehn Tage. Die nationalen Behörden entscheiden dann, ob sie internationalen Schutz gewähren oder das Rückführungsverfahren einleiten.
Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache
Im Dezember 2015 legte die EU-Kommission einen Vorschlag für die Einrichtung einer Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache vor. Diese soll sicherstellen, dass die EU-Außengrenzen besser und sicherer verwaltet werden, und die nationalen Grenzschutzbeamten unterstützen.
Die neue Agentur wurde im Oktober 2016 ins Leben gerufen. Im neuen EU-Grenzkontrollsystem wurden die Grenzagentur Frontex und die nationalen Grenzschutzbehörden zusammengeführt. Es ist geplant, die Agentur bis 2027 mit einer ständigen Reserve von 10.000 Grenzbeamten auszustatten.
Fonds für integrierte Grenzverwaltung
In einer im Juli 2021 angenommenen Entschließung hat das Parlament die Einrichtung eines neuen Fonds für integriertes Grenzmanagement (IBMF) gebilligt und zugestimmt, 6,24 Milliarden Euro dafür bereitzustellen. Mit dem neuen Fonds sollen die Kapazitäten der Mitgliedstaaten beim Grenzmanagement verbessert und gleichzeitig die Einhaltung der Grundrechte sichergestellt werden. Zudem wird ein Beitrag zu einer gemeinsamen, harmonisierten Visumpolitik geleistet. Ein weiteres Ziel des Fonds ist die Einführung von Schutzmaßnahmen für schutzbedürftige Menschen, die in Europa ankommen, insbesondere für unbegleitete Minderjährige.
Der Fonds steht im engen Zusammenhang mit dem neuen Fonds für innere Sicherheit (ISF). Mit den Fonds sollen grenzüberschreitende Bedrohungen wie Terrorismus, organisierte Kriminalität und Cyberkriminalität bekämpft werden. Der ISF wurde ebenfalls im Juli 2021 vom Parlament verabschiedet, mit einem Budget von 1,9 Milliarden Euro.

Effizientere Rückführung illegaler Migranten
Europäisches Reisedokument für die Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger
Im September 2016 billigte das Parlament einen Kommissionsvorschlag für ein einheitliches EU-Reisedokument. Damit soll die Rückführung Drittstaatsangehöriger ohne gültigen Reisepass oder Personalausweis, die sich illegal in der EU aufhalten, beschleunigt werden.
Die Verordnung ist seit April 2017 in Kraft.
Das Schengener Informationssystem
Das Schengener Informationssystem (SIS) wurde im November 2018 verstärkt, um die EU-Mitgliedstaaten bei der Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger in ihr Herkunftsland zu unterstützen. Das SIS umfasst nun:
- Ausschreibungen zu Rückkehrentscheidungen von EU-Mitgliedstaaten
- Zugang zu SIS-Daten für nationale Behörden, die für die Ausstellung von Rückführungsentscheidungen zuständig sind
- Garantien zum Schutz der Grundrechte von Migranten
Die Rückführungsrichtlinie der EU
In einem im Dezember 2020 angenommenen Bericht forderten die Abgeordneten eine bessere Umsetzung der EU-Rückführungsrichtlinie. Sie riefen die Mitgliedstaaten dazu auf, bei der Anwendung der EU-Gesetzgebung zur Rückführung die Grundrechte und Verfahrensgarantien zu respektieren sowie der freiwilligen Rückkehr Vorrang einzuräumen.
Mehr über Rückführung: Fakten und Zahlen und EU-Maßnahmen (Infografik)

Verhinderung der irregulären Einwanderung durch Bekämpfung der eigentlichen Ursachen der Migration
Krieg, Verfolgung, ethnische Säuberung, Armut oder Naturkatastrophen sind Ursachen für Flucht und Migration. Im Juli 2015 forderten die Abgeordneten, eine Langzeitstrategie zu verabschieden, um diesen Faktoren entgegenzuwirken.
Ein EU-Programm, mit dem 44 Milliarden Euro an privaten Investitionen in Afrika und der Nachbarschaft der EU angestoßen werden sollen, wurde im Juli 2017 vom Plenum gebilligt.
Die neue Asylagentur und der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
Die Asylagentur der Europäischen Union, vormals das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO), ist für die Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems zuständig.
Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) ist ein Finanzinstrument, mit dem die Bemühungen der EU zur Steuerung der Migration unterstützt werden.
Im Dezember 2021 genehmigte das Parlament das AMIF-Budget für den Zeitraum 2021 bis 2027, das auf 9,88 Milliarden Euro erhöht wurde.
Abkommen zwischen der EU und der Türkei
Das Abkommen zwischen der EU und der Türkei wurde im März 2016 als Reaktion auf die steigende Zahl irregulärer Migranten und Flüchtlinge, die infolge des Bürgerkriegs in Syrien über die Türkei in die EU einreisen, unterzeichnet. Man einigte sich darauf, für bessere Aufnahmebedingungen für Flüchtlinge in der Türkei zu sorgen und sichere und legale Wege nach Europa für syrische Flüchtlinge zu eröffnen.
Im Rahmen des Abkommens erklärte sich die Türkei bereit, alle irregulären Migranten und Flüchtlinge, die nach dem 20. März 2016 aus der Türkei nach Griechenland kamen, zurückzunehmen. Im Gegenzug erklärte sich die EU bereit, die Türkei bei der Aufnahme von Flüchtlingen in der Türkei finanziell zu unterstützen, den Beitrittsprozess der Türkei zur EU zu beschleunigen und die Visumspflicht für türkische Staatsbürger bei Reisen in die EU zu liberalisieren.
In einem Bericht, der am 19. Mai 2021 angenommen wurde, betonen die Abgeordneten die wichtige Rolle der Türkei als Gastgeber für fast 4 Millionen Flüchtlinge und stellen fest, dass die Herausforderungen bei der Bewältigung dieser Krise aufgrund der COVID-19-Pandemie zugenommen haben. Sie verurteilen jedoch den Einsatz von Migranten und Flüchtlingen als politisches Druckmittel. Berichten zufolge hatten türkische Behörden Migranten und Flüchtlinge sowie Asylsuchende mit irreführenden Informationen dazu ermutigt, den Landweg nach Europa über Griechenland zu nehmen.