Die Antwort der EU auf Migration und Asyl

Europa zieht viele Migranten und Asylbewerber an. Erfahren Sie, wie die EU ihre Asyl- und Migrationspolitik verbessert.

Antwort der EU auf Migration: Ein Beamter der griechischen Küstenwache nimmt mit den Flüchtlingen Kontakt auf
Die griechische Küstenwache nähert sich einem Boot mit 43 syrischen Flüchtlingen vor der Küste von Lesbos © UNHCR/Andrew McConnell

Im Jahr 2015 wurden an den EU-Außengrenzen 1,83 Millionen illegale Grenzübertritte verzeichnet. 2022 sank diese Zahl auf rund 330.000. Das Europäische Parlament hat in den letzten Jahren eine Reihe von Vorschlägen vorgelegt, um die Defizite in der Migrations- und Asylpolitik der EU zu beheben. Dazu zählen eine Reform des EU-Asylsystems, die Stärkung der Sicherheit an den Grenzen, die Verbesserung der legalen Arbeitsmigration und die Förderung der Integration von Flüchtlingen.

Erfahren Sie mehr über Zahlen und Fakten zu Asyl und Migration sowie die Ursachen von Migration.

Die Reform des europäischen Asylsystems

Asylbewerber: Gemeinsame Verantwortung mit den Ländern an vorderster Front

Als Reaktion auf die Flüchtlingskrise im Jahr 2015 legte die Europäische Kommission 2016 Vorschläge zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) vor, darunter eine Reform des Dublin-Systems, um Asylbewerber besser auf die verschiedenen EU-Länder aufzuteilen. Das Dublin-System stellte für eine begrenzte Anzahl von EU-Länder mit Außengrenzen eine große Belastung dar, da sie für die Bearbeitung aller Asylanträge zuständig waren. Die Mitgliedstaaten konnten sich jedoch nicht darauf einigen, wie die Verantwortung geteilt werden sollte.

Im September 2020 schlug die Kommission ein neues Migrations- und Asylpaket vor, das verbesserte und schnellere Verfahren im gesamten Asyl- und Migrationssystem der EU vorsieht. Das vorgeschlagene System fördert flexible Beiträge der EU-Mitgliedstaaten, zum Beispiel bei der Umsiedlung von Asylbewerbern aus dem Land der ersten Einreise oder der Rückführung von Personen, die kein Bleiberecht haben. Das neue System basiert auf freiwilliger Zusammenarbeit und flexiblen Formen der Unterstützung, die bei hohem Migrationsdruck zu Anforderungen werden könnten.

Das Parlament einigte sich im April 2023 auf seine Verhandlungsposition zur Überarbeitung der Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement. Die Abgeordneten sind nun bereit, Gespräche mit den EU-Mitgliedstaaten aufzunehmen, die bis Februar 2024 abgeschlossen sein sollen.

Umgestaltung der Asylagentur der Europäischen Union

Im Jahr 2021 unterstützte das Parlament die Umwandlung des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) in die Asylagentur der Europäischen Union. Die neue Agentur wird dazu beitragen, die Asylverfahren in den EU-Mitgliedstaaten einheitlicher und schneller zu gestalten. Ihre 500 Experten werden die nationalen Asylsysteme, die mit einem hohen Fallaufkommen konfrontiert sind, besser unterstützen und das gesamte Migrationsmanagementsystem in der EU effizienter und nachhaltiger gestalten. Darüber hinaus wird die neue Agentur für die Überwachung der Einhaltung der Grundrechte im Rahmen der Verfahren zur Gewährung internationalen Schutzes und der Aufnahmebedingungen in den Mitgliedstaaten zuständig sein.

Bereitstellung von EU-Mitteln für den Asylbereich

Das Parlament unterstützte 2021 die Einrichtung eines neuen Fonds für integriertes Grenzmanagement (IBMF) und stimmte zu, 6,24 Milliarden Euro dafür bereitzustellen. Mit dem IBMF sollen die Kapazitäten der Mitgliedstaaten beim Grenzmanagement verbessert und gleichzeitig die Einhaltung der Grundrechte sichergestellt werden. Zudem wird ein Beitrag zu einer gemeinsamen, harmonisierten Visumpolitik geleistet. Ein weiteres Ziel des Fonds ist die Einführung von Schutzmaßnahmen für schutzbedürftige Menschen, die in Europa ankommen, insbesondere für unbegleitete Minderjährige.

In einer im Juli 2021 angenommenen Entschließung billigte das Parlament den neuen Haushalt des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) für den Zeitraum 2021–2027, der auf 9,88 Milliarden Euro ansteigen wird. Mit dem neuen Fonds soll dazu beigetragen werden, die gemeinsame Asylpolitik zu stärken, die legale Migration im Einklang mit den Bedürfnissen der Mitgliedstaaten zu entwickeln, die Integration von Drittstaatsangehörigen zu unterstützen und die irreguläre Migration zu bekämpfen. Zudem werden die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, die Verantwortung für die Aufnahme von Flüchtlingen und Asylsuchenden gerechter zu verteilen.

Erfahren Sie mehr über die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems.

Reaktion auf die ukrainische Flüchtlingskrise

Neben dem Asylsystem schuf die EU auch Mechanismen für den vorübergehenden Schutz für bestimmte Gruppen von Geflüchteten oder Vertriebenen. Ein solcher Mechanismus ist die Richtlinie über die Gewährung vorübergehenden Schutzes, die einen Rahmen für die Gewährung von vorübergehendem Schutz bietet. Die Richtlinie wurde erstmals 2001 als Reaktion auf den Konflikt auf dem Balkan erlassen.

In jüngster Zeit, nach dem militärischen Einmarsch Russlands in die Ukraine am 24. Februar 2022, reagierte die EU schnell und zeigte Solidarität, indem sie Menschen in Not Unterstützung gewährte. Dazu gehörten direkte humanitäre Hilfe, Katastrophenhilfe, Unterstützung an den Grenzen sowie die Gewährung von Schutz für Menschen, die vor dem Krieg in die EU fliehen. Zum ersten Mal in ihrer Geschichte aktivierte die Europäische Union die Richtlinie über die Gewährung vorübergehenden Schutzes und legte damit die rechtlichen Regeln für die Bewältigung des Massenzustroms von Menschen fest.

Erfahren Sie mehr über die Reaktion der EU auf die Flüchtlingskrise in der Ukraine.

Sicherung der EU-Außengrenzen und Migrationsmanagement

Bekämpfung der irregulären Migration unter Wahrung der Rechte von Asylbewerbern

Das Europäische Parlament hat sich dafür eingesetzt, die Grenzkontrollen zu verschärfen und die Fähigkeit der Mitgliedstaaten zu verbessern, irregulär nach Europa einreisende Personen aufzuspüren. Im April 2023 billigte das Parlament seinen Standpunkt zur Überarbeitung des Verfahrens an den Außengrenzen zum Umgang mit irregulären Migranten und wird nun Verhandlungen mit dem Rat aufnehmen.

Mit den Änderungen sollen die Komplexität und die Herausforderungen der Migrationssteuerung besser bewältigt und gleichzeitig sichergestellt werden, dass die Rechte und Bedürfnisse irregulärer Migranten respektiert und geschützt werden.

Es wird die Möglichkeit eines schnelleren und vereinfachten Verfahrens für Asylanträge direkt nach der Prüfung vorgeschlagen. Diese sollten innerhalb von zwölf Wochen abgeschlossen sein, einschließlich der Einlegung von Rechtsmitteln. Im Falle einer Ablehnung oder Zurückweisung eines Antrags sollte der abgelehnte Antragsteller innerhalb von zwölf Wochen zurückgeschickt werden.

Die neuen Vorschriften würden auch die Inhaftierung einschränken. Während der Prüfung eines Asylantrags oder der Durchführung des Rückführungsverfahrens muss der Asylbewerber von dem EU-Mitgliedstaat untergebracht werden. Die Inhaftierung sollte nur als letztes Mittel eingesetzt werden.

Erfahren Sie mehr über die Bekämpfung der irregulären Migration sowie über die Rückführung von Migranten.

Verstärkung von Frontex, der Europäischen Grenz- und Küstenwache

Frontex, die Europäische Agentur für Grenz- und Küstenwache, hilft beim Schutz der EU-Außengrenzen und bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität.

Der Flüchtlingszustrom im Jahr 2015 setzte die nationalen Grenzbehörden unter enormen Druck. Das Parlament forderte eine Stärkung von Frontex, und die Europäische Kommission schlug vor, das Mandat von Frontex zu erweitern und die Agentur in eine vollwertige Europäische Agentur für Grenz- und Küstenwache umzuwandeln, um das Management und die Sicherheit der EU-Außengrenzen zu verbessern und die nationalen Grenzschutzbehörden zu unterstützen.

Die Agentur trat erstmals im Oktober 2016 an der bulgarischen Außengrenze zur Türkei offiziell auf. Frontex unterstützt die EU- und Schengen-Länder in allen Aspekten des Grenzmanagements, von der Unterstützung vor Ort und der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität über die Überwachung aus der Luft und die Sammlung von Informationen bis hin zur Hilfe bei Rückführungsverfahren.

Frontex verfügt derzeit über ein ständiges Korps von über 2.000 Grenzschutzbeamten. Es ist geplant, diese Zahl bis 2027 auf 10.000 Grenzschutzbeamte zu erhöhen.

Kontrollen an den Binnengrenzen

In den letzten Jahren haben die EU-Mitgliedstaaten innerhalb des Schengen-Raums wieder Grenzkontrollen eingeführt, die oft über lange Zeiträume andauern. Um die Freizügigkeit zu erhalten und gleichzeitig echten Sicherheitsbedrohungen zu begegnen, legte die Kommission im Jahr 2021 einen Vorschlag vor.

Im Oktober 2023 einigte sich das Parlament auf seinen Standpunkt und stimmte für die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Rat.

Als Alternative zu den Kontrollen an den Binnengrenzen fördern die neuen Regeln die polizeiliche Zusammenarbeit in den Grenzregionen, um gegen unerlaubte Bewegungen innerhalb des Schengen-Raums vorzugehen. Aufgegriffene Drittstaatsangehörige mit irregulärem Status kommen oft aus einem anderen EU-Mitgliedstaat. Wenn die beiden Länder gemeinsame Patrouillen durchführen, können die irregulären Migranten in das erste EU-Land zurückgeschickt werden. Die Abgeordneten wollen mehrere Kategorien, darunter unbegleitete Minderjährige, von solchen Rückführungen ausschließen.

Die Abgeordneten schlagen außerdem klare Kriterien für die Durchführung von Kontrollen an den Binnengrenzen als Reaktion auf ernsthafte Bedrohungen vor. Die Abgeordneten schlagen vor, dass ein begründeter Anlass, wie zum Beispiel eine identifizierte und unmittelbare terroristische Bedrohung, vorliegen muss, bevor Kontrollen an den Binnengrenzen eingeführt werden können, und dass solche Kontrollen eine Frist von bis zu 18 Monaten haben. Bleibt die Bedrohung bestehen, könnten weitere Grenzkontrollen durch einen Ratsbeschluss genehmigt werden.

Der Vorschlag ermöglicht auch die Wiedereinführung von Grenzkontrollen in mehreren Ländern für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren, wenn die Kommission Meldungen über eine besonders ernste Bedrohung erhält, die viele Länder gleichzeitig betrifft.

Verbesserung der legalen Migration durch Arbeitsgenehmigungen

Die EU arbeitet auch daran, die legale Migration zu fördern, um den Arbeitskräftemangel zu beheben, Qualifikationslücken zu schließen und das Wirtschaftswachstum anzukurbeln:

  • Blaue Karte EU: eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Nicht-EU-Arbeitnehmer
  • Kombinierte Erlaubnis: Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, die zwei Jahre gültig und länderspezifisch ist
  • Langfristige Aufenthaltsberechtigung in der EU: erlaubt es Nicht-EU-Bürgern, sich auf unbestimmte Zeit in der EU aufzuhalten und zu arbeiten. Sobald die Erlaubnis erteilt wurde, kann sich der Betreffende innerhalb der EU frei bewegen und arbeiten.


Die kombinierte Erlaubnis und die langfristige Aufenthaltsberechtigung werden derzeit überarbeitet.

Erfahren Sie mehr darüber, wie die EU die legale Arbeitsmigration fördern will.

Förderung der Integration von Geflüchteten in Europa

Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds in Aktion

In der EU werden verschiedene Schritte unternommen, um Migranten bei der Integration in die Gesellschaften ihrer neuen Heimatländer zu unterstützen. Über den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds werden den lokalen und regionalen Behörden im Zeitraum 2021–2027 direkte Mittel für Integrationsmaßnahmen und -programme zur Verfügung gestellt, um Beratung, Sprachkurse und andere Schulungen wie zum Beispiel Kurse zur staatsbürgerlichen Orientierung und Berufsberatung zu finanzieren.

Verbesserung der Integration von Geflüchteten gemäß dem neuen Migrations- und Asylpaket

Die Richtlinie zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten wird überarbeitet, um in allen EU-Ländern gleichwertige Aufnahmestandards in Bezug auf die materiellen Bedingungen, die Gesundheitsversorgung und einen angemessenen Lebensstandard für Personen, die internationalen Schutz beantragen, sicherzustellen.

Um ihre Chancen auf ein unabhängiges Leben und Integration zu verbessern, sollen Asylbewerber spätestens sechs Monate nach der Registrierung ihres Antrags arbeiten dürfen. Sie sollen Zugang zu Sprachkursen sowie zu Kursen der staatsbürgerlichen Erziehung oder Berufsausbildung erhalten. Alle Kinder, die Asyl beantragen, sollten spätestens zwei Monate nach ihrer Ankunft eingeschult werden.

Das Parlament und der Rat erzielten im Dezember 2022 eine vorläufige Einigung über die Regeln. Sie muss von beiden Gremien formell genehmigt werden, bevor sie in Kraft treten kann.