Reduktion von CO₂-Emissionen: Ziele und Maßnahmen der EU

Welche Maßnahmen ergreift die EU, um ihre CO₂-Emissionsreduktionsziele in verschiedenen Bereichen zu verwirklichen? Das tut die EU zur Bekämpfung des Klimawandels.

Industrieanlagen – © AP Images/European Union – EP
Das EP engagiert sich für den Klimaschutz – © AP Images/European Union – EP

Klimaziele der EU und der europäische Grüne Deal

Die EU hat sich dazu verpflichtet, bis 2050 klimaneutral zu werden, um dem Klimawandel entgegenzuwirken. Mit dem Europäischen Klimagesetz wird das Emissionsreduktionsziel der EU für 2030 von 40 Prozent auf mindestens 55 Prozent angehoben und die Klimaneutralität bis 2050 rechtsverbindlich gemacht.

Das EU-Klimagesetz ist Teil des europäischen Grünen Deals, Europas Fahrplan zur Klimaneutralität. Um ihr Klimaziel zu verwirklichen, hat die Europäische Union ein ehrgeiziges Gesetzespaket mit dem Namen „Fit für 55 bis 2030“ geschnürt. Es umfasst mehrere miteinander verknüpfte überarbeitete Gesetze sowie neue Gesetzesvorschläge zu Klima und Energie.

Erfahren Sie mehr über den Klimawandel in Europa.

Das EU-Emissionshandelssystem für die Industrie

Mit dem EU-Emissionshandelssystem (EHS) sollen die CO₂-Emissionen der Industrie reduziert werden. Unternehmen werden dazu verpflichtet, für jede emittierte Tonne CO₂ eine Berechtigung (in Form von Emissionszertifikaten) zu besitzen. Die Unternehmen müssen diese Zertifikate über Auktionen erwerben. So werden Anreize zur Förderung der Innovation in diesem Sektor geschaffen.

Das Emissionshandelssystem der EU ist der weltweit erste bedeutende und bislang größte Kohlenstoffmarkt. Er reguliert rund 40 Prozent des gesamten Treibhausgasausstoßes und deckt rund 10.000 Kraftwerke und industrielle Fertigungsanlagen in der EU ab. Um das EHS mit den Emissionsreduktionszielen des europäischen Grünen Deals in Einklang zu bringen, beschloss das Parlament im April 2023 eine Aktualisierung des Systems. Zu den Reformen gehört die Senkung der Emissionen in den EHS-Sektoren auf 62 Prozent bis 2030, ausgehend vom Stand von 2005.

Erfahren Sie mehr darüber, wie das Emissionshandelssystem der EU funktioniert und wie es derzeit überarbeitet wird.

Reduzierung der CO₂-Emissionen des Verkehrs in Europa

Emissionen im Luft- und Schiffsverkehr

Die Zivilluftfahrt ist für 13,4 Prozent der gesamten CO₂-Emissionen des Verkehrs in der EU verantwortlich. Im April 2023 sprach sich das Parlament für eine Überarbeitung des Emissionshandelssystems für den Luftverkehr aus, das für alle Flüge aus dem Europäischen Wirtschaftsraum – der aus der EU sowie Island, Liechtenstein und Norwegen besteht – gelten soll. Für Flüge, die außerhalb dieses Raums starten und landen, gilt derzeit das freiwillige System zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (Corsia). Die EU will außerdem die kostenlosen Zuteilungen für den Luftverkehr bis 2026 auslaufen lassen und die Verwendung nachhaltiger Flugkraftstoffe fördern.

Das Parlament und der Rat haben sich darauf geeinigt, dass Altspeiseöl, synthetischer Kraftstoff oder sogar Wasserstoff schrittweise zur Norm für Flugzeugtreibstoff werden. Sie wollen, dass die Lieferanten ab 2025 mit der Lieferung von nachhaltigem Treibstoff beginnen und bis 2050 70 Prozent des gesamten Flugzeugtreibstoffs auf EU-Flughäfen ausmachen.

Das Emissionshandelssystem wird auch auf den Seeverkehr ausgeweitet werden. Die Abgeordneten fordern, dass der Seefahrtsektor die Treibhausgasemissionen von Schiffen ab 2025 um zwei Prozent, ab 2035 um 14,5 Prozent und ab 2050 um 80 Prozent gegenüber dem Stand von 2020 senkt. Die Senkungen sollen für Schiffe mit einer Bruttoraumzahl von mehr als 5.000 gelten, auf die 90 Prozent der CO₂-Emissionen entfallen

Erfahren Sie mehr über Maßnahmen der EU zur Reduzierung der Emissionen im Luft- und Schiffsverkehr.

Emissionen von Fahrzeugen

Pkw und leichte Nutzfahrzeuge verursachen 15 Prozent der CO₂-Emissionen in der EU. Das Parlament unterstützte den Vorschlag der Kommission, die Emissionen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen im Jahr 2035 auf null zu reduzieren. Die Zwischenziele für die Verringerung der Emissionen bis 2030 wurden auf 55 Prozent für Pkw und 50 Prozent für leichte Nutzfahrzeuge festgelegt.

Erfahren Sie mehr über die neuen CO₂-Ziele für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge.

Ab 2035 dürfen alle neuen Autos, die auf den Markt kommen, kein CO₂ mehr ausstoßen. Diese Vorschriften betreffen nicht die bereits existierenden Fahrzeuge.

Erfahren Sie mehr über das EU-Verkaufsverbot für neue Benzin- und Dieselfahrzeuge.

Die Umstellung auf emissionsfreie Fahrzeuge muss Hand in Hand mit einer umfassenden Infrastruktur für nachhaltige Kraftstoffe gehen. Die Abgeordneten wollen, dass bis 2026 mindestens alle 60 Kilometer an den Hauptverkehrsstraßen der EU Ladestationen für Elektroautos und bis 2028 alle 100 Kilometer Tankstellen für Wasserstoff eingerichtet werden.

Erfahren Sie mehr darüber, wie die EU die Nutzung nachhaltiger Kraftstoffe fördern will.

Ab 2027 wird ein separates Emissionshandelssystem (EHS II) für Gebäude und Straßenverkehr geschaffen.

Verringerung der Emissionen im Energiebereich

Die Verbrennung von Brennstoffen ist für mehr als drei Viertel der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich. Die Senkung des Energieverbrauchs und die Entwicklung sauberer Energiequellen sind der Schlüssel zur Verwirklichung der Klimaziele der EU und zur Lösung der Abhängigkeit der EU von Importen aus Drittländern.

Weniger Energie verbrauchen

Im Juli 2023 billigte das Parlament neue Vorschriften zur Förderung von Energieeinsparungen.

Die Mitgliedstaaten sollten gemeinsam dafür sorgen, dass der Energieverbrauch auf EU-Ebene bis 2030 um mindestens 11,7 Prozent sinkt (im Vergleich zu den Projektionen für den Energieverbrauch im Jahr 2030 von 2020). Außerdem sollten die Länder bis Ende 2030 jährliche Energieeinsparungen von durchschnittlich 1,5 Prozent erzielen.

Heute entfallen 40 Prozent des gesamten Energieverbrauchs in der EU auf das Heizen und Kühlen von Gebäuden. Das Parlament arbeitet an Vorschriften für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden mit dem Ziel, bis 2050 einen emissionsfreien Gebäudebestand zu erreichen. Die Vorschriften umfassen:

  • Renovierungsstrategien;
  • die Anforderung, dass alle neuen Gebäude in der EU ab 2030 emissionsfrei sein müssen;
  • die Installation von Sonnenkollektoren auf neuen Gebäuden.


Erfahren Sie mehr über den Plan der EU zur Energieeinsparung.

Ausbau der erneuerbaren Energiequellen

Die Entwicklung sauberer Energiequellen als Alternative zu fossilen Brennstoffen wird der EU ebenfalls helfen, ihre Emissionen zu senken. Derzeit stammen mehr als 20 Prozent der in der EU verbrauchten Energie aus erneuerbaren Quellen.

Im Dezember 2022 forderten die Abgeordneten, dass Genehmigungen für Kraftwerke, die mit Energie aus erneuerbaren Quellen betrieben werden, schneller erteilt werden, auch für Sonnenkollektoren und Windräder.

Die Abgeordneten prüfen die Förderung von erneuerbarem Wasserstoff und von Offshore-Energiequellen, die über die Windkraft hinausgehen, wie zum Beispiel die Wellenkraft. Die EU-Finanzierung für Erdgasinfrastrukturprojekte wird schrittweise eingestellt und die Gelder werden in Infrastrukturen für Wasserstoff und grüne Offshore-Energie umgelenkt.

Im September 2023 unterstützte das Parlament eine Vereinbarung zur Förderung des Einsatzes von Energie aus erneuerbaren Quellen im Einklang mit dem Grünen Deal und den Bemühungen, die Abhängigkeit von russischer Energie zu verringern. Durch die neue Regelung soll der Anteil der Energie aus erneuerbaren Quellen am Endenergieverbrauch der EU bis 2030 auf 42,5 Prozent erhöht werden, während die EU-Mitgliedstaaten 45 Prozent anstreben sollten.

Erfahren Sie mehr darüber, wie die EU Energie aus erneuerbaren Quellen fördert.

CO₂-Bepreisung für importierte Waren

Durch ein CO₂-Grenzausgleichssystem würden Unternehmen innerhalb und außerhalb der EU zur Dekarbonisierung ermutigt werden. Unter diesem System wird eine CO₂-Abgabe auf die Einfuhr bestimmter Waren erhoben, wenn diese aus weniger klimafreundlichen Ländern stammen. Damit soll eine Verlagerung der Produktion in Länder mit weniger strengen Vorschriften für Treibhausgasemissionen verhindert werden.

Als Teil des Pakets „Fit für 55“ wird die EU ein CO₂-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM) einführen, im Rahmen dessen eine Kohlenstoffabgabe auf die Einfuhr bestimmter Güter aus Ländern außerhalb der EU erhoben wird.

Dies gilt für Waren aus energieintensiven Branchen wie Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel und Wasserstoff.

Die Importeure müssen die Differenz zwischen dem im Produktionsland gezahlten Kohlenstoffpreis und dem Preis für Kohlenstoffzertifikate im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems bezahlen.

Das CO₂-Grenzausgleichssystem wird von 2026 bis 2034 schrittweise eingeführt werden, zeitgleich mit dem Auslaufen der kostenlosen Zertifikate im EU-Emissionshandelssystem. Das Parlament nahm die Vorschriften im April 2023 an.

Erfahren Sie mehr über die Verhinderung der Verlagerung von CO₂-Emissionen.

Reduzierung der CO₂-Emissionen in anderen Bereichen

Sektoren, die nicht vom Emissionshandelssystem der EU erfasst werden – etwa Verkehr, Landwirtschaft, Gebäude und Abfallwirtschaft –,  sind für rund 60 Prozent der Gesamtemissionen in der EU verantwortlich. Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, die Emissionen in diesen Sektoren bis 2030 um 40 Prozent gegenüber 2005 zu senken.

Dies soll durch vereinbarte nationale Emissionsziele in der Lastenteilungsverordnung erreicht werden. Die nationalen Emissionsziele werden auf der Grundlage des Bruttoinlandsprodukts pro Kopf der Bevölkerung berechnet. Einkommensschwächere EU-Mitgliedstaaten werden unterstützt.

Im März 2023 stimmte das Parlament dafür, die Messlatte für die Reduzierung der Treibhausgase bis 2030 von 30 Prozent auf 40 Prozent im Vergleich zu 2005 anzuheben.

Erfahren Sie mehr über die Ziele für die Senkung der Treibhausgasemissionen für die einzelnen EU-Mitgliedstaaten.

Nutzung von Wäldern zur Bindung von Emissionen

Wälder sind natürliche Kohlenstoffsenken, das heißt, sie binden mehr Kohlenstoff aus der Atmosphäre, als sie freisetzen. Die Wälder der EU absorbieren pro Jahr das Äquivalent von sieben Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen in der EU. Die EU möchte diese Kraft nutzen, um den Klimawandel zu bekämpfen.

Im März 2023 verabschiedeten das Parlament und der Rat neue Vorschriften für den Bereich Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft, mit denen die Kohlenstoffsenken der EU bis 2030 um 15 Prozent erhöht werden sollen.

Erfahren Sie mehr darüber, wie Wälder in der EU als Kohlenstoffsenken genutzt werden (Inforgrafik).

Entwaldung und Waldschädigung haben Auswirkungen auf die Umweltziele der EU wie die Bekämpfung des Klimawandels und des Verlusts der biologischen Vielfalt, aber auch auf Menschenrechte, Frieden und Sicherheit. Deshalb bemüht sich die EU um die Bekämpfung des weltweiten Waldverlustes.

Im April 2023 verabschiedete das Parlament neue Vorschriften, nach denen Unternehmen nachweisen müssen, dass die auf dem europäischen Markt verkauften Produkte nicht zur Entwaldung oder Schädigung von Wäldern in der ganzen Welt beigetragen haben.

Erfahren Sie mehr über die Ursachen der Entwaldung und wie die EU dagegen vorgeht.

Verringerung der Treibhausgase über CO₂ hinaus

Um die globale Erwärmung einzudämmen, bemüht sich die EU auch um die Regulierung anderer Treibhausgase, die den Planeten Erde erwärmen, wie Methan, fluorierte Gase und ozonabbauende Stoffe. Obwohl sie in geringeren Mengen als CO₂ in der Atmosphäre vorhanden sind, können sie einen erheblichen Erwärmungseffekt haben und sind Gegenstand des Übereinkommens von Paris.

Erfahren Sie mehr drüber, wie die EU weitere Treibhausgase neben CO₂ reduziert.

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