Ökodesign-Richtlinie: Steigerung der Energieeffizienz und Recyclingfähigkeit 

 
 

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Das EU-Parlament will die Ökodesign-Richtlinie um neue Anforderungen zur Recycling- und Reparaturfähigkeit von Produkten erweitern. Hier erfahren Sie mehr über die Vorschläge.

In ihrem Bericht, der am Donnerstag (31.5.) verabschiedet wurde, rufen die EU-Abgeordneten die Europäische Kommission dazu auf, die Anwendung der Ökodesign-Richtlinie auf weitere Produkte auszuweiten. Ziel der Richtlinie ist, Produkte wie Heizkessel, Computer und Haushaltsgeräte ab der Gestaltungsphase energieeffizienter zu machen.


Da Verbraucher in der EU im Durchschnitt alle zwei Jahre ein neues Mobiltelefon kaufen, wollen die Abgeordneten das Ökodesign-Prinzip erweitern, sodass auch Mobiltelefone miteingeschlossen werden. Dies würde nicht nur zur Steigerung der Energieeffizienz beitragen, sondern auch sicherstellen, dass die seltenen Metalle, die in Mobiltelefonen enthalten sind, recycelt werden. Des Weiteren soll das Design verbessert und der Akku leicht herausgenommen und ersetzt werden können.

Im Bericht wird dazu aufgefordert, die Ökodesign-Richtlinie soweit zu überarbeiten, dass über die Energieeffizienz hinaus alle umwelttechnisch relevanten Aspekte eines Produkts in den Blick genommen werden: seine Zusammensetzung, Haltbarkeit, Zerlegbarkeit (Demontage), Reparatur- und Recycelfähigkeit. So kann das ganze Potenzial des Produkts genutzt werden. Dies würde den Wandel hin zu einem nachhaltigeren Modell, der Kreislaufwirtschaft, unterstützen. In einer sogenannten Kreislaufwirtschaft werden Materialien und Produkte möglichst oft wiederverwendet, repariert und recycelt.    

Im Juli 2017 forderte das Parlament Mindeststandards für die Haltbarkeit von Produkten, um die sogenannte „geplante Obsoleszenz“ anzugehen. Darunter ist zu verstehen, dass Unternehmen Schwachstellen in ein Gerät oder Produkt einbauen, um seine Lebensdauer nach einer festgelegten Zeit oder einer bestimmten Anzahl von Gebrauchszyklen zu beenden.


Was versteht man unter Ökodesign?


  • Es gibt bestimmte Produkte, die Mindestanforderungen in Sachen Energieeffizienz (Ökodesign-Anforderungen) erfüllen müssen. Bevor ein betroffener Produkttyp auf den EU-Markt kommt, muss sichergestellt sein, dass diese Anforderungen erfüllt sind.
  • Hersteller sind im Designstadium dazu verpflichtet, den Energieverbrauch von Produkten und andere negative Umweltauswirkungen zu verringern.
  • Dies trägt zur Vermeidung von Handelshemmnissen, zur Verbesserung der Produktqualität und zum Umweltschutz bei.
  • Zu den betroffenen Produkttypen, die gegenwärtig von den Regeln erfasst werden, gehören unter anderem Heizkessel, Computer und Haushaltsgeräte. Eine vollständige Liste finden Sie hier.
  • Dank der Ökodesign-Politik können die europäischen Verbraucher bis 2020 jährlich 490 Euro an Energiekosten einsparen.
  • Die Ökodesign-Anforderungen werden durch verbindliche Anforderungen an die Energieverbrauchskennzeichnung von Geräten ergänzt.

In unserem Video erfahren Sie mehr zu diesem Thema.