Senkung der Emissionen: Neue CO₂-Ziele für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge

Ab 2035 ist der Verkauf von neuen Pkw und Lieferwagen mit Verbrennungsmotor in der EU verboten, damit bis 2035 null Emissionen auf den Straßen erreicht werden können.

Um ihre ehrgeizigen Klimaziele zu verwirklichen, überarbeitet die EU im Rahmen des „Fit für 55“-Pakets die Rechtsvorschriften in relevanten Bereichen. Dazu gehört auch der Verkehr, der einzige Sektor, in dem die Treibhausgasemissionen nach wie vor höher sind als 1990 und einen 25-prozentigen Anstieg zu verzeichnen haben. Auf den Verkehr entfällt ein Fünftel der gesamten Emissionen in der EU.

Der Straßenverkehr hat den größten Anteil an den Verkehrsemissionen. Im Jahr 2021 waren 72 Prozent aller Treibhausgasemissionen des inländischen und internationalen Verkehrs in der EU dem Straßenverkehr zuzuschreiben.

Warum Pkw und leichte Nutzfahrzeuge?

Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge verursachen etwa 15 Prozent der gesamten CO₂-Emissionen in der EU. Die Verschärfung der Abgasnormen für diese Fahrzeugtypen würde dazu beitragen, die Klimaziele der EU zu verwirklichen.

So ist die derzeitige Lage

Die durchschnittlichen CO₂-Emissionen von Neufahrwagen lagen 2019 bei 122,3 g CO₂/km und damit besser als das EU-Ziel von 130 g CO₂/km für den Zeitraum 2015 bis 2019. Jedoch liegt dieser Wert deutlich über dem für ab 2021 festgelegten Ziel von 95 g/km.

Die Anzahl der Elektroautos wächst schnell und wird im Jahr 2020 elf Prozent der neu zugelassenen Pkw ausmachen.

Weitere Zahlen und Fakten finden Sie in unserer Infografik.

Neue Ziele

Die neue Gesetzgebung weist den Weg zu null CO₂-Emissionen für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge im Jahr 2035. Zwischenziele für die Emissionsreduzierung bis 2030 sind auf 55 Prozent für Pkw und 50 Prozent für Transporter festgelegt

Die Ziele werden in Prozentsätzen ausgedrückt, da die 95 g/km-Norm nach dem neuen, strengeren Emissionstest, der die realen Fahrbedingungen besser widerspiegelt, neu berechnet werden muss.

Durch die überarbeiteten Rechtsvorschriften sollten zukünftig emissionsfreie Fahrzeuge auf breiterer Basis eingesetzt werden, was auch den Bürgern zugutekommt (bessere Luftqualität, Energieeinsparungen und geringere Kosten für den Besitz eines Fahrzeugs). Zudem erhofft man sich eine Zunahme der Innovation im Bereich der CO₂-emissionsfreien Technologien.

Das Parlament und die EU-Mitgliedstaaten haben sich im Oktober 2022 auf die endgültige Form der Regeln geeinigt. Die Einigung wurde vom Parlament im Februar 2023 gebilligt und vom Rat im März 2023 angenommen. Die Rechtsvorschriften traten im April 2023 in Kraft.

Darüber hinaus plant die EU, mehr Elektroladestationen und Wasserstofftankstellen an Hauptverkehrsstraßen einzurichten. Im Juli 2023 verabschiedete das Parlament neue Vorschriften, die vorsehen, dass bis 2026 alle 60 Kilometer an Hauptverkehrsstraßen Ladestationen für Elektroautos und bis 2031 mindestens alle 200 Kilometer Wasserstofftankstellen eingerichtet werden. Die Vorschriften müssen noch vom Rat gebilligt werden, bevor sie in Kraft treten können.

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