COVID-19-Aufbauplan wird Klimaschutz fördern

Der COVID-19-Aufbauplan soll die Basis für ein klimaneutrales und nachhaltiges Europa schaffen.

Die Bekämpfung der Auswirkungen des Klimawandels ist eine wichtige Priorität der EU
Die Bekämpfung der Auswirkungen des Klimawandels ist eine wichtige Priorität der EU

Die Bewältigung der COVID-19-Gesundheitskrise und ihrer wirtschaftlichen Folgen ist nach wie vor die wichtigste Priorität der EU.


Um die unmittelbaren Auswirkungen der Pandemie zu bewältigen, schlug die Kommission letztes Jahr ein 750 Milliarden Euro schweres Konjunkturprogramm vor, zusammen mit einem überarbeiteten Vorschlag für den langfristigen EU-Haushalt 2021–2027. Zuvor hatte das Parlament gefordert, zur Ankurbelung der Wirtschaft und zur Bekämpfung des Klimawandels ein massives Konjunktur- und Wiederaufbaupaket vorzulegen, in dessen Mittelpunkt der Grüne Deal stehen sollte.


Der zwischen dem Verhandlungsteam des Parlaments und der deutschen Ratspräsidentschaft im November 2020 erzielte Kompromiss über den langfristigen EU-Haushalt und den Aufbauplan sieht mindestens 30 Prozent der Ausgaben für EU-Klimaziele vor. 7,5 Prozent der Jahresausgaben sollen ab 2024 dem Schutz der Biodiversität dienen. Ab 2026 soll dieser Anteil auf 10 Prozent erhöht werden. Das Parlament hat den Haushalt im Dezember 2020 gebilligt.

Das Aufbauinstrument „NextGenerationEU“ dient dem Aufschwung der europäischen Wirtschaft. Es soll die Auswirkungen der Krise abmildern und den Weg für eine nachhaltige Zukunft ebnen. Nach dem Vorschlag der Kommission sollen 30 Prozent des EU-Haushalts 2021–2027 für Klimaschutzmaßnahmen aufgewendet werden.

Mit der Aufbau- und Resilienzfazilität wird der grüne Wandel sowie ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum unterstützt. Außderm wird sichergestellt, dass in den nationalen Haushaltsplänen mindestens 37 % des Budgets für Klima und Artenvielfalt bereitgestellt wird.

Als Teil des langfristigen EU-Haushalts für 2021–2027 und im Einklang mit den Wiederaufbaubemühungen wird die EU sicherstellen, dass die Mittel für die Landwirtschaft, Horizont Europa, das LIFE-Programm, den Umweltaktionsplan, den Fonds für einen gerechten Übergang, den Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds in Projekte fließen, die im Einklang mit ihrem ehrgeizigen Klimaschutz stehen.


Weiterlesen: Diese Fortschritte macht die EU bei der Umsetzung ihrer Klimaziele

Eine leere Strasse in Vilnius (Litauen) ©PavloVakhrushev/AdobeStock
Der Klimaschutz ist und bleibt ein wichtiges Anliegen des Parlaments ©PavloVakhrushev/AdobeStock

Klimaneutralität verbindlich festschreiben


Am 28. November 2019 hatte das Europäische Parlament den Klimanotstand ausgerufen und gefordert, dass alle betreffenden EU-Rechtsvorschriften mit dem Ziel in Einklang stehen sollten, die Erderwärmung auf unter 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.


Die Kommission skizzierte den Grünen Deal bereits im Dezember 2019 und legte im März 2020 ihren Vorschlag für ein Klimagesetz vor, mit dem die EU bis 2050 klimaneutral werden soll. Mit der Annahme durch das Parlament und den Rat wird das Klimaneutralitätsziel verbindlich festgeschrieben.


Um sicherzustellen, dass die EU ihr Ziel auch erreichen kann, sprach sich das Parlament für noch ehrgeizigere Emissionsreduktionsziele aus als von der Kommission vorgeschlagen.


Im Oktober 2020 verabschiedete das Parlament sein Verhandlungsmandat für das EU-Klimagesetz. Dieses umfasst das 2050-Klimaneutralitätsziel und ein Emissionsreduktionsziel von 60 Prozent bis 2030 gegenüber dem Stand von 1990. Das Emissionsziel des Parlaments liegt somit über dem Kommissionsvorschlag von 55 Prozent und dem derzeitigen 40 Prozent-Zwischenziel.

Parlament und Rat erzielten eine vorläufige Einigung, um das Emissionsreduktionsziel der EU für 2030 von 40 % auf mindestens 55 % zu erhöhen. Das Parlament hat das EU-Klimagesetz am 24. Juni 2021 verabschiedet. Das Ziel für 2030 und das Ziel der Klimaneutralität für 2050 werden rechtlich bindend sein, wodurch die EU ihrem Ziel negativer Emissionen für die Zeit nach 2050 näher kommt und ihre Führungsrolle im globalen Kampf gegen den Klimawandel im Vorfeld der COP 26 im November 2021 bestätigt.


Mehr dazu: Zeitleiste der EU-Maßnahmen gegen den Klimawandel

Hintergrund


Der Grüne Deal, der im November 2019 auf den Weg gebracht wurde, zielt darauf ab, die EU-Wirtschaft nachhaltiger zu gestalten. Er deckt eine breite Palette von Bereichen ab, von Klimaschutz, Landwirtschaft und Mobilität bis hin zum Schutz der biologischen Vielfalt und einem Null-Schadstoff-Ziel. Zu den konkreten Vorschlägen, die die Kommission bereits vorgelegt hat, gehören:



Mehr: 10 EU-Maßnahmen für die wirtschaftliche Erholung und Zeitleiste der koordinierten Maßnahmen der EU als Reaktion auf die Krise in verschiedenen Bereichen