Übergang zu einer neuen EU-Agrarpolitik: Lebensmittelsicherheit und sichere Einkommen für Landwirte
Die Verzögerungen bei der EU-Agrarreform werden sich nicht auf die Einkommen von Landwirten auswirken. Das Parlament hat einen entsprechenden Vorschlag im Dezember 2020 gebilligt.
Das Europäische Parlament, die Kommission und der Rat hatten sich am 30. Juni 2020 auf einen Vorschlag geeinigt, der sicherstellt, dass die europäischen Landwirte bis 2022 gemäß den geltenden Bestimmungen unterstützt werden. Da sich die Verhandlungen über die neue EU-Agrarpolitik jedoch verzögert haben, wurde eine Übergangsverordnung notwendig, um sicherzustellen, dass Landwirte auch weiterhin Zahlungen erhalten und die landwirtschaftliche Produktion in der EU gesichert bleibt. Das Parlament billigte die neue Gmeinsame Agrarpolitik (GAP) im November 2021. Sie wird ab Januar 2023 in Kraft treten.
Gemeinsame EU-Agrarpolitik
Die Gemeinsame Agrarpolitik war 1962 eingeführt werden. Sie soll die landwirtschaftliche Produktivität verbessern, die regionale Entwicklung fördern und zur Bekämpfung des Klimawandels und zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung beitragen, während faire Einkommen für Landwirte sichergestellt werden.
So werden die EU-Agrarziele umgesetzt:
- Einkommensunterstützung durch Direktzahlungen stellen stabile Einkommen für Landwirte sicher
- Umweltfreundliche Landwirtschaftsmodelle und Landschaftspflege werden entlohnt
- Krisen werden durch Marktmaßnahmen ausgeglichen
- Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums tragen dazu bei, spezifischen Herausforderungen gerecht zu werden
Die Agrarpolitik wird aus dem EU-Haushalt finanziert und ihre Instrumente regelmäßig überarbeitet. Im Jahr 2020 macht die GAP insgesamt 34,5 Prozent des EU-Haushalts aus.
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Standpunkt des Parlaments
Planbarkeit, Stabilität und finanzielle Kontinuität sind für das Parlament die Kernpunkte der künftigen EU-Agrarpolitik, insbesondere vor dem Hintergrund der COVID-19-Krise und ihrer Auswirkungen auf den Agrar- und Lebensmittelsektor.
Die GAP-Reform 2023–2027 unterstützt Klein- und Junglandwirte, hilft Landwirten in Krisensituationen und fördert klimafreundliche Bewirtschaftungsmethoden. Das Parlament möchte acht Milliarden Euro an EU-Konjunkturhilfen für Landwirte, Lebensmittelerzeuger und ländliche Gebiete verteilen, um deren widerstandsfähige, nachhaltige und digitale Erholung in den nächsten zwei Jahren zu finanzieren.
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