Parlament billigt Regelung zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet 

 
 

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Mit den Regelungen können Anbieter von Online-Diensten weiterhin freiwillig Material über sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet erkennen, entfernen und melden.

Laut Europol kam es im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zu einem erheblichen Anstieg des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet.


Missbrauch von Kindern im Internet und Cyber-Grooming während der Pandemie

Als Folge der Ausgangsbeschränkungen verbrachten Kinder während der Pandemie mehr Zeit ohne Aufsicht im Internet, wodurch sie anfälliger für Ausbeutung wurden. Täter, die Kinder sexuell missbrauchen, konnten die Situation ausnutzen, um Zugang zu potenziellen Opfern zu erlangen. Auch kam es zu einer Zunahme von sexueller Erpressung und Cyber-Grooming, bei dem sich ein Täter mit einem Kind online anfreundet, um es sexuell zu missbrauchen.

Dabei nutzen die Täter Digitaltechnologien wie Webcams, vernetzte Geräte und Chatrooms in sozialen Medien oder Videospielen, um mit Kindern in Kontakt zu treten. Technologien wie Cloud-Computing und das Darknet ermöglichen es ihnen, anonym zu bleiben. Die Nutzung solcher Technologien durch die Täter hat es den Strafverfolgungsbehörden erschwert, sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet aufzudecken, zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen.

Laut dem Jahresbericht der Internet Watch Foundation (IWF) wird die weltweit größte Menge an Inhalten mit Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch über europäische Internetdienstanbieter bereitgestellt.


Bekämpfung von Kindesmissbrauch im Internet bei gleichzeitiger Wahrung des Datenschutzes

Am 7. Juli unterstützte das Europäische Parlament befristete Vorschriften, mit denen Anbieter von internetbasierten E-Mail-, Chat- und Messenger-Diensten Inhalte mit Darstellungen von sexuellem Missbrauch auf freiwilliger Basis erkennen, entfernen und melden können. Außerdem können sie Scanning-Technologien zur Erkennung von Cyber-Grooming einsetzen.

Online-Material, das mit sexuellem Missbrauch von Kindern in Verbindung gebracht wird, kann durch sogenannte Hashing-Technologien aufgespürt werden, die Inhalte wie Bilder und Videos scannen. Mithilfe von künstlicher Intelligenz können Text- oder Verkehrsdaten analysiert und Online-Grooming erkannt werden. Die Regelung gilt nicht für das Durchsuchen von Audiokommunikation.

Gemäß dem Bericht über den Vorschlag für die Verordnung muss das Material mit Technologien verarbeitet werden, die am wenigsten in die Privatsphäre eingreifen und nicht in der Lage sind, die Substanz der Inhalte zu verstehen, sondern nur Muster erkennen können. Interaktionen, die unter das Berufsgeheimnis fallen, wie zum Beispiel zwischen Ärzten und ihren Patienten, werden nicht verarbeitet.

Wenn kein sexueller Missbrauch von Kindern festgestellt wird, müssen Daten sofort nach ihrer Verarbeitung gelöscht werden. Nach spätestens drei Monaten müssen sämtliche Daten dauerhaft gelöscht werden.



Hintergrund

Die Billigung der Regelung folgt auf eine informelle Einigung mit dem Rat vom 29. April 2021. Die Rechtsvorschriften werden für maximal drei Jahre gelten. Im Juli 2020 kündigte die Kommission an, dass sie im Laufe des Jahres 2021 eine dauerhafte Regelung für die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet vorschlagen wird.