Parlament will gegen drittstaatliche Subventionen vorgehen

Das EU-Parlament hat Regeln gegen marktverzerrende Subventionen aus Drittstaaten für Unternehmen in der EU verabschiedet.

Entladung eines Containerschiffes
Die EU ist eine offene Wirtschaft, muss sich aber vor den verzerrenden Auswirkungen ausländischer Subventionen schützen.

Die staatliche Finanzierung von Unternehmen hat weltweit zugenommen, insbesondere aufgrund der wachsenden Rolle Chinas in der Weltwirtschaft.

Drittstaatliche Subventionen können sich wettbewerbsverzerrend auswirken. Daher möchte das Parlament, dass die Kommission die Befugnis erhält, marktverzerrende drittstaatliche Subventionen zu untersuchen und zu bekämpfen. Dazu zählen Subventionen, die Unternehmen gewährt werden, die EU-Unternehmen erwerben oder sich an öffentlichen Aufträgen in der EU beteiligen wollen.

Drittstaatliche Subventionen können im weitesten Sinne als solche definiert werden, die eine Regierung einem Unternehmen außerhalb ihres Hoheitsgebiets (oder ihrer Gerichtsbarkeit) gewährt. Die EU ist sich der möglichen Verzerrungen des Binnenmarktes und der ungleichen Wettbewerbsbedingungen, die durch diese Subventionen entstehen, zunehmend bewusst geworden.
Die neuen Rechtsvorschriften sollen einen fairen Wettbewerb zwischen den auf dem EU-Markt tätigen Unternehmen sicherstellen, indem sie für Chancengleichheit sorgen.

Erfahren Sie mehr über die Handelsschutzinstrumente, über die die EU verfügt.

Fairere ausländische Finanzierung

„Wenn ausländische Unternehmen die Kontrolle über europäische Unternehmen übernehmen oder sich an europäischen öffentlichen Aufträgen beteiligen wollen, muss die Europäische Kommission sicherstellen, dass sie unter ähnlichen Bedingungen arbeiten wie europäische Unternehmen, die sich an ein strenges Beihilferegime halten müssen“, sagt Christophe Hansen (EVP, Luxemburg), der die Gesetzgebung durch das Parlament leitet.

Mit den neuen Regeln wäre die Kommission in der Lage, die Auswirkungen drittstaatlicher Subventionen zu untersuchen und abzumildern, die in Form von ausländischen Kapitalzuführungen, Darlehen, Steueranreizen, Steuerbefreiungen und Schuldenerlassen erfolgen können. Zudem könnte die Kommission ausländische Subventionen bei Fusionen und Übernahmen sowie bei Angeboten in großen öffentlichen Ausschreibungsverfahren, die staatliche Unterstützung aus Drittländern umfassen, untersuchen, da der Bieter externe Finanzbeiträge melden müsste.

„Wir werden diese seit Langem bestehende Regelungslücke endlich schließen und einen weiteren Schritt in Richtung eines offenen, aber fairen Marktes machen“, so Hansen.

Die EU ist eine besonders offene Wirtschaft. Sie ist mit einem Anteil von 16 Prozent am Welthandel einer der größten Handelsblöcke der Welt. Aus den Zahlen geht hervor, dass die weltweiten Direktinvestitionsströme (ADI) im vergangenen Jahr über das Niveau vor der Pandemie gestiegen sind, wobei die größten ADI-Ströme aus den USA, Deutschland, Japan und China stammen.

Erfahren Sie mehr zu Zahlen und Fakten zur Position der EU im Welthandel (Infografik).

Die Kommission hat im Mai 2021 einen Vorschlag für eine Verordnung zur Bekämpfung ausländischer Subventionen mit wettbewerbsverzerrender Wirkung auf den EU-Binnenmarkt veröffentlicht. Das Parlament hat im Mai 2022 seinen Standpunkt festgelegt und anschließend eine Einigung mit dem Rat erzielt.

Während der Plenartagung am 9. und 10 November 2022 in Brüssel hat das Parlament die Einigung debattiert und darüber abgestimmt.