Im Sinne der Rechenschaftspflicht: Anhörungen der Kandidaten für die Kommission 

 
 

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Anhörungen der Kandidaten für die Kommission  

Bevor die neue Kommission, die Exekutive der EU, ihre Arbeit aufnehmen kann, veranstaltet das Parlament öffentliche Anhörungen, um die Eignung der Kandidaten für die Kommission zu bewerten.

Vom 23. bis 26. Mai wählten über 200 000 000 Bürger in 28 EU-Mitgliedstaaten die Mitglieder des Europäischen Parlaments und erteilten ihnen damit einen umfassenden demokratischen Auftrag, einschließlich der Wahl der neuen Europäischen Kommission und der Prüfung der Kompetenzen und Fähigkeiten der designierten Kommissionsmitglieder. Die neu gewählten Abgeordneten werden auch ihre Ideen anhören und ihre Bereitschaft bewerten, konkrete Maßnahmen zu den Themen zu ergreifen, die den Bürgern wichtig sind.


Im Juli wählten die Mitglieder des Europäischen Parlaments Ursula von der Leyen zur nächsten Präsidentin der Kommission. Die Abgeordneten prüfen die Kompetenzen und Fähigkeiten des von ihr vorgeschlagenen Teams der Kommissionsmitglieder, das Programm umzusetzen, zu dem sie sich gegenüber dem Europäischen Parlament verpflichtet hat.


Ablauf der Anhörungen


Sobald der Rat die endgültige Liste der designierten Kommissionsmitglieder gebilligt hat, stellt die künftige Präsidentin der Kommission ihr neues Team – das Kollegium der Kommissionsmitglieder – sowie die Verteilung der Zuständigkeiten vor.


Bevor die neuen Kommissionsmitglieder ihr Amt antreten können, führt das Parlament Anhörungen der vorgeschlagenen Kandidaten durch, um zu prüfen, ob ihre Kompetenzen und Qualifikationen zu den für sie vorgeschlagenen Zuständigkeiten passen.


Alle Kandidaten werden zu einer jeweils dreistündigen und live im Internet übertragenen Anhörung vor dem parlamentarischen Ausschuss eingeladen, der für das ihnen zugewiesene Themengebiet zuständig ist. Wenn mehrere Ausschüsse zuständig sind, führen sie die Anhörung gemeinsam durch. Nach der Anhörung bewerten die zuständigen Ausschüsse die Kompetenzen der jeweiligen Kandidaten. Die Konferenz der Präsidenten, der die Vorsitzenden der Fraktionen und der Präsident des Europäischen Parlaments angehören, schließt diese Bewertung anschließend ab.


Manchmal kann es dazu kommen, dass eine Kandidatur aufgrund einer Anhörung zurückgezogen wird oder die Zuständigkeiten geändert werden. So zog Alenka Bratušek (die als Kommissionsmitglied für den Bereich Energie vorgeschlagen wurde) im Jahr 2014 nach einer negativen Bewertung durch die Ausschüsse für Energie und Umweltfragen des Parlaments ihre Kandidatur zurück.


Sobald alle Anhörungen abgeschlossen wurden, wird das Parlament die neue Kommission ins Amt wählen. Auf dieser Grundlage können die neuen Kommissare ihr Mandat beginnen. Dieser Prozess wiederum stärkt die Legitimität des Handelns der zukünftigen EU-Exekutive.