Haftung für Pleitebanken: Parlament schützt den Steuerzahler 

Pressemitteilung 
 
 

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Problembanken: Der Bürger soll aus der Haftung genommen werden © BELGA_DPA_D.Reinhardt  

Am Dienstag hat das Parlament ein Paket von Maßnahmen angenommen, mit dem sichergestellt werden soll, dass künftig die Banken das Risiko für ihr Scheitern tragen, und nicht der Steuerzahler. Die drei Gesetzesvorlagen, zwei über Restrukturierung und Abwicklung maroder Banken und eine zur Erneuerung der Systeme zur Einlagensicherung bis zu 100.000 Euro, ergänzen den einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus und bringen die Bankenunion in der EU weit voran.

In den Verhandlungen mit den EU-Finanzministern konnte das Parlament wichtige Erfolge verbuchen, zum Beispiel bei den Vorschriften zum einheitlichen Abwicklungsmechanismus und dem damit zusammenhängenden bankenfinanzierten Abwicklungsfonds von 55 Milliarden Euro, dank der Berichterstatterin Elisa Ferreira (S&D, PT). Diese neuen Regeln mindern das Risiko machtpolitischer Fehlentscheidungen hinsichtlich maroder Banken und stellen sicher, dass der Fonds schneller eingerichtet und fairer genutzt werden kann.


Bei der Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Banken, die Gunnar Hökmark (EVP, SE) als Berichterstatter betreut hat, konnten die Abgeordneten die mögliche Verwendung öffentlicher Mittel unter den Vorbehalt strenger Verfahren stellen.


Die vom Berichterstatter Peter Simon (S&D, DE) betreute Erneuerung der Vorschriften zur Einlagensicherung gewährleistet, dass Sparer ihr Geld viel schneller zurückbekommen, wenn ihre Bank scheitert. EU-Länder müssten zudem ihre eigenen bankenfinanzierten Systeme aufzubauen, um die Einleger garantierter Einlagen zu entschädigen.


Während der Wirtschaftskrise wurden die Verluste der Banken in großen Maßstab auf den Steuerzahler abgewälzt, so dass der Wert der Banken erhalten blieb. Das sogenannte "Bail-in", das in den beiden Gesetzen zur Bewältigung der Bankkrise festgeschrieben wurde, sorgt hingegen dafür, dass die Hauptbegünstigten (Aktionäre und Anleiheinhaber) zuerst haften müssen, wenn eine Bank in Schwierigkeiten gerät.


Diese beiden Gesetze werden die Banken ebenfalls verpflichten, Rücklagen zu bilden, um mögliche zusätzliche Verluste abzudecken, nachdem das Bail-in-Instrument angewendet wurde. Die Länder, die Mitglieder der Bankenunion sind, müssen einen gemeinsamen Abwicklungsfonds von 55 Milliarden Euro einrichten, der in acht Jahren schrittweise von den Banken aufgebaut werden soll. Die Länder außerhalb der Bankenunion müssen innerhalb von 10 Jahren einen eigenen Fonds in Höhe von 1% der gedeckten Einlagen einrichten.


Weniger politische Einflussnahme

 

Die Abgeordneten haben sich seit langem dafür eingesetzt, dass im Falle einer maroden Bank alles weitere Vorgehen aufgrund objektiver technischer Erwägungen entschieden werden muss. Einige Mitgliedstaaten jedoch wollten den Finanzministern Schlüsselentscheidungen in bestimmten Fällen überlassen, die im Rahmen des einheitlichen Abwicklungsmechanismus getroffen werden müssen. Der erreichte Kompromiss schränkt deren Einfluss und die Möglichkeit, politischen Druck auszuüben, erheblich ein, um Bankenprobleme fairer, schneller und kostengünstiger zu lösen.

 

Besserer Schutz für Einleger


Die Erneuerung der Einlagensicherungssysteme würde die EU-Länder dazu verpflichten, ihre eigenen bankenfinanzierten Systeme aufzubauen, um Einleger garantierter Einlagen (bis zu 100.000 Euro) zu entschädigen, wenn eine Bank nicht selbst dafür aufkommen kann, so dass die Steuerzahler nicht haften müssen.


Das Parlament hat auch sichergestellt, dass Einleger ihr Geld schneller erhalten. Die Gesamtsumme ihrer Einlagen muss binnen sieben Arbeitstagen ausgezahlt werden können, und die Einleger bekämen ein Anrecht auf eine sogenannte „Notauszahlung“ (wird für jedes Land einzeln festgelegt) innerhalb von fünf Werktagen zur Deckung der Lebenshaltungskosten. Die Abgeordneten haben auch Klauseln zum Schutz "temporär hoher Beiträge" durchgesetzt: Mitgliedstaaten müssen zukünftig solche Beträge auch über die Deckungssumme von 100.000 Euro hinaus schützen, die z.B. aus dem Verkauf der privaten Immobilie resultieren. Ein solcher "hoher Beitrag" ist teilweise oder vollständig geschützt, mindestens für drei Monate.


Abstimmungsergebnisse:


Ferreira-Bericht - 570 Ja-Stimmen, 88 Nein-Stimmen, 13 Enthaltungen

Hökmark-Bericht - 584 Ja-Stimmen, 80 Nein-Stimmen, 10 Enthaltungen

Simon-Bericht - angenommen (Einigung in zweiter Lesung)


Verfahren: Mitentscheidungsverfahren (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren), Einigung

in erster Lesung (Einheitlicher Abwicklungsmechanismus - EAM - und Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Banken - RSAB), Einigung in zweiter Lesung (Richtlinie über Einlagensicherungssysteme - RESS)