Zahlungsverzug: Parlament stimmt allgemeiner Zahlungsfrist von 30 Tagen für Rechnungen zu 

Pressemitteilung 
 
 

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Am Mittwoch stimmte das Parlament einer Vereinbarung mit dem Rat zu, die eine allgemeine Zahlungsfrist von 30 Tagen vorsieht. Die neuen Regelungen sollen sicherstellen, dass kleine Firmen durch die verspätete Zahlung von Rechnungen durch öffentliche Behörden oder Firmen keine finanziellen Nachteile mehr erleiden müssen. Diese Regelungen sollen die Zahlungsfähigkeit, Innovation und Jobs stärken.

Generell wird die Zahlungsfrist sowohl für den öffentlichen als auch für den privaten Sektor nun 30 Tage betragen. Die EP-Unterhändler zielten darauf ab, Schlupflöcher zu vermeiden und sicherzustellen, dass Abweichungen von der allgemeinen Frist nur unter bestimmten Umständen möglich sind.


Das Parlament hat über ein Jahr lang für strengere und klare Regeln über Zahlungsfristen gekämpft. Die Berichterstatterin des Parlamentes, Barbara WEILER (SPD, Deutschland) stellte dem Parlament die Vereinbarung als "konsolidierten Änderungsantrag" vor. Die Vereinbarung erfuhr breite politische Unterstützung quer durch alle politischen Lager.


Berichterstatterin Barbara Weiler sagte in der Debatte am Dienstagabend: "Diese Vereinbarung wird den Weg zu einer völlig neuen Zahlungsmoral ebnen. Unser Ziel war von Anfang an, sicherzustellen, dass die Rechte der kleineren Unternehmen gestärkt werden, um die Liquidität zu verbessern und ein besseres Klima für Investitionen in neue Jobs zu schaffen". Weiler betonte: "Wir erwarten, dass es nicht erst zwei Jahre dauert, bis die Umsetzung erfolgt, sondern dass die Mitgliedstaaten bereits im Januar nächsten Jahres mit der nationalen Umsetzung beginnen".


Die neuen Zahlungsfristen


In Transaktionen zwischen Unternehmen gilt die allgemeine Zahlungsfrist von 30 Tagen, sofern keine andere vertragliche Vereinbarung besteht. Wenn beide Seiten zustimmen, ist es möglich, die Frist auf 60 Tage auszuweiten. Die Zahlungsfrist kann nur dann über 60 Tage hinaus verschoben werden, wenn dies von Gläubiger und Schuldner im Vertrag "explizit vereinbart" ist und unter der Voraussetzung, dass es keine "grobe Benachteiligung" des Gläubigers darstellt.


In Transaktionen zwischen öffentlichem Sektor und Unternehmen beträgt die allgemeine Frist 30 Tage. Wenn beide Seiten die Zahlungsfrist verlängern wollen, muss dies "ausdrücklich vereinbart" sowie "im Hinblick auf die besondere Natur oder Merkmale des Vertrages objektiv gerechtfertigt" sein. Das Parlament kämpfte hart dafür, dass die Frist für öffentliche Auftraggeber unter keinen Umständen 60 Tage überschreiten darf.


Ausnahme für öffentliche Gesundheitseinrichtungen


Mitgliedstaaten dürfen eine Frist von bis zu 60 Tagen für öffentliche Einrichtungen des Gesundheitssektors wählen. Dies liegt an der spezifischen Situation von Einrichtungen wie öffentliche Krankenhäuser, die zum großen Teil durch Erstattungen der Sozialversicherungssysteme finanziert werden.


Zinssatz, Entschädigung und Überprüfungsverfahren


Das Parlament drängte den Rat darauf, einem „gesetzlichen Zinssatz, dessen Höhe sich aus dem Bezugszinssatz zuzüglich mindestens acht Prozentpunkten ergibt“, zuzustimmen. Der Gläubiger ist berechtigt, vom Schuldner mindestens die festgelegte Summe von 40 € als Entschädigung für Beitreibungskosten zu erhalten.


Die Überprüfungsfrist, innerhalb derer festgestellt werden soll, ob die Güter oder Dienstleistungen mit den vertraglichen Regeln übereinstimmen, ist auf 30 Tage festgelegt. Im Falle besonders komplexer Verträge kann diese Frist verlängert werden, aber nur wenn dies ausdrücklich vereinbart und nicht grob nachteilig gegenüber dem Gläubiger ist. Das Parlament vereinbarte, dass der Überprüfungszeitraum nicht als Schlupfloch für unnötigen Zahlungsverzug dienen darf.


Nächste Schritte


Die Vereinbarung muss nun vom Rat formell verabschiedet werden. Die neue Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, um die neuen Maßnahmen einzuführen.



Die Vereinbarung wurde mit 612 Ja-Stimmen bei 12 Nein-Stimmen und 21 Enthaltungen angenommen.