Parlament unterstützt Pläne für EU-Bankenaufsichtssystem
Die Abgeordneten haben am Mittwoch den Gesetzesentwurf für die Einrichtung eines einheitlichen EU-Bankenaufsichtssystems angenommen. Die Europäische Zentralbank (EZB) wird die größten Banken der Eurozone direkt beaufsichtigen und ein Mitspracherecht bei der Überwachung anderer Banken erhalten. Das Parlament wird jedoch die endgültige Abstimmung zu einem späteren Zeitpunkt abhalten, um mehr Zeit für Gespräche mit der EZB über detaillierte Bestimmungen zur Rechenschaftspflicht zu gewinnen.
Die Berichterstatter des Parlaments haben darauf bestanden, dass die Regeln zur Rechenschaftspflicht der Bedeutsamkeit der neu geschaffenen oder auf EU-Ebene verlagerten Aufsichtsbefugnisse entsprechen müssen. Die EZB mit ihren neuen Kontrollfunktionen müsse in dieser Rolle offener und stärker rechenschaftspflichtig werden als in ihren währungspolitischen Funktionen.
Während der Plenardebatte am Dienstag sagte die Berichterstatterin für die Übertragung von Aufsichtsaufgaben auf die Europäische Zentralbank (EZB), Marianne Thyssen (EVP, BE), dass "die Verlagerung von neuen Aufsichtsbefugnissen auf die EZB mit der Schaffung neuer Rechenschaftspflichten auf EU-Ebene einhergehen muss".
Sven Giegold (Grüne/EFA, DE), Berichterstatter für Änderungen an der Struktur der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, sagte: "Die EZB gilt nicht als Wiege der Demokratie. Aber sie muss sich an demokratische Rechenschaftspflicht gewöhnen. Die Mitglieder der nationalen Parlamente in den EU-Staaten erwarten von uns Europaabgeordneten, eine ordnungsgemäße Rechenschaftspflicht der EZB zu gewährleisten"
In den folgenden zentralen Punkten hat sich das Parlament mit Verbesserungen durchgesetzt:
- Stärkere Rechenschaftspflicht für die Aufsichtsbehörde, auch durch die Zustimmung des Parlaments zur Ernennung des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats und deren mögliche Entlassung;
- Stärkere Rolle für nationale Parlamente, auch durch Anhörungen des Vorsitzenden und der Mitglieder des Aufsichtsrats sowie die Möglichkeit, schriftliche Stellungnahmen der Aufsichtsbehörde anzufordern;
- Besserer Zugang zu Dokumenten, einerseits für die EU-Aufsichtsbehörde gegenüber den Banken sowie andererseits für das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente gegenüber der EU-Aufsichtsbehörde;
- Der Beitritt zum Aufsichtssystem soll attraktiver gestaltet werden, um möglichst viele Länder, die nicht der Eurozone angehören, zur Teilnahme zu bewegen, damit das Risiko einer Fragmentierung des Binnenmarkts verringert wird;
- Strikte Trennung der EZB-Belegschaft zwischen den Bereichen für Währungspolitik und für Bankenaufsicht, um die Rechenschaftspflicht für den Aufsichtsbereich zu gewährleisten, und
- Stärkung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) gegenüber der EZB, ebenso wie die Verbesserung ihrer Fähigkeit, "stress tests" durchzuführen sowie Informationen von Banken und nationalen Aufsichtsgremien zu erhalten. Die EBA soll auch mit der Aufgabe betraut werden, die Methoden der nationalen Aufsichtsbehörden anzugleichen, ohne dabei die Vielfalt des EU-Bankensektors einzuschränken
Die nächsten Schritte
Das Plenum muss zu einem späteren Zeitpunkt dem Gesetzespaket noch endgültig zustimmen. Indessen haben die nationalen Parlamente die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen vorzulegen, und Parlament und EZB werden ein interinstitutionelles Abkommen über detaillierte Bestimmungen zur Rechenschaftspflicht aushandeln.
Verfahren: Mitentscheidungsverfahren (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren) für die Änderungen der EBA-Struktur und Zustimmungsverfahren (für die Vorschriften über Aufsichtsbefugnisse für die EZB)
Kontakt:
-
Armin WISDORFF
-
Michaela FINDEIS
-
Jens POTTHARST
-
Huberta HEINZEL