Abgeordnete drängen auf bessere Rechte für Flugreisende
Fluggäste, die festsitzen oder deren Flüge verzögert sind, sollen bessere Chancen auf Entschädigung erhalten, so steht es in einem Gesetzentwurf, den das Parlament am Mittwoch in erster Lesung verabschiedet hat. Fluggesellschaften sollen zudem eindeutige Vorschriften für den Umgang mit Beschwerden bekommen.
"Fluggastrechte betreffen praktisch jeden Bürger der Europäischen Union. Es handelt sich um einen Zustand, der mit David gegen Goliath vergleichbar ist, da nur 2% der Passagiere nach Einreichung einer Beschwerde gegen eine Fluglinie tatsächlich eine Entschädigung bekommen. Ich glaube, dass der Text, über den wir heute abgestimmt haben, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den Fluggesellschaften und den Rechten der Passagiere schafft. Wir haben den Verbraucherschutz verbessern können ohne die Flexibilität, die diese Industrie erfordert, einzuschränken", so Berichterstatter Georges Bach (EVP, LU).
Der Entwurf der überarbeiteten Regeln würde Luftfahrtunternehmen dazu verpflichten, Ansprechpartner am Flughafen bereitzustellen, welche die Passagiere über ihre Rechte, mögliche Beschwerdeverfahren, Unterstützung, Erstattung und Flugumleitungen informieren. Bei diesen Kontaktpersonen könnten die Passagiere zudem Beschwerden einreichen, darunter auch solche über verlorenes oder beschädigtes Reisegepäck.
Flugumbuchungen
Im Falle von Flugverspätungen müsste das Luftfahrtunternehmen den Fluggast binnen 30 Minuten nach der planmäßigen Abflugzeit über Flugumbuchungen informieren.
Fluggäste können zudem nicht länger daran gehindert werden, einen Rückflug anzutreten, auch wenn sie das Ticket für die Hinreise nicht in Anspruch genommen haben.
Reisegepäck
Informationen zu den Freigepäckgrenzen müssten schon während des Buchungsverfahrens und beim Check-in unmissverständlich angezeigt werden. Laut Vorschlag würde die unentgeltliche Mitnahme von Handgepäck zusätzlich zum vorgesehenen Kabinengepäck auch einen Mantel, eine Handtasche und eine Tasche vom Flughafen-Shop umfassen dürfen.
Beschwerden
Sollte eine Fluglinie nicht innerhalb von 2 Monaten auf eine Beschwerde reagieren, so würde automatisch der Schadensersatzanspruch des Fluggasts gelten. Beruft sie sich auf "außergewöhnliche Umstände", bei denen keine Entschädigungszahlung geleistet werden muss, ist sie verpflichtet, dem Fluggast eine vollständige schriftliche Erklärung zu übermitteln. Der Regelentwurf beinhaltet eine umfassende Liste solcher Umstände, darunter Vogelschläge, politische Unruhen und unvorhergesehene Arbeitsrechtsstreitigkeiten.
In langanhaltenden außergewöhnlichen Umständen, wie etwa der Vulkanaschekrise von 2010, wäre die Haftung von Luftfahrtunternehmen auf die Zahlung einer Unterkunft für die betroffenen Fluggäste auf 5 Nächte beschränkt.
Pleiten
Um sicherzustellen, dass Fluggäste im Falle einer Unternehmenspleite nicht festsitzen, hat das Parlament zusätzliche Anforderungen für Fluglinien vorgesehen, die angemessene Garantiemechanismen wie beispielsweise Garantiefonds oder den Abschluss einer Versicherung umfassen.
Bessere Durchsetzung
Die nationalen Behörden sollten ausreichende Befugnisse haben, um Luftfahrtunternehmen, die Fahrgastrechte verletzen, bestrafen zu können. Sie sollten ebenfalls die Berichte einsehen, in denen die Fluglinien ihren Umgang mit Fluggästen in Verspätungs- und Annullierungsfällen beschreiben, so der Text.
Verfahren: Mitentscheidungsverfahren (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren), erste Lesung
Kontakt:
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