Parlament fordert einheitliches Handy-Ladegerät
Alle in der EU angebotenen Mobiltelefone sollten mit einem gemeinsamen Ladegerät kompatibel sein, um unnötigen Abfall zu verringern, Kosten zu senken und die Nutzung zu vereinfachen. So steht es in einem Gesetzentwurf zur Neufassung der Vorschriften für Funkanlagen, den das Parlament am Donnerstag verabschiedet hat. Der Entwurf wurde bereits vorab mit dem Rat vereinbart.
"Mit der Richtlinie zur Modernisierung der Rechtsvorschriften für Funkanlagen können funktechnische Störungen wirksam vermieden werden. Ich bin besonders erfreut, dass wir uns auf die Einführung eines gemeinsamen Ladegeräts einigen konnten. Dies ist eine gute Nachricht für den Verbraucher und für die Umwelt. So können wir zu Hause Kabelsalat und in der Umwelt 51.000 Tonnen Elektromüll pro Jahr vermeiden", sagte die Berichterstatterin Barbara Weiler (S&D, DE).
Der Richtlinienentwurf legt harmonisierte Rechtsvorschriften für die Vermarktung von Funkanlagen fest, die unter anderem für Mobiltelefone, Funk-Zentralverriegelungen bei Fahrzeugen und Modems gelten. Die Vorschriften zielen darauf ab, mit der zunehmenden Anzahl und Vielfalt von Funkanlagen Schritt zu halten, gegenseitige Störungen auszuschließen und sicherzustellen, dass grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllt werden.
Ein einheitliches Ladegerät
Die Abgeordneten haben erneute Anstrengungen gefordert, für bestimmte Funkanlagen ein gemeinsames Ladegerät zu entwickeln, insbesondere für Mobiltelefone, da es die Nutzung vereinfachen und unnötigen Abfall sowie Kosten verringern würde.
Es wird jedoch Aufgabe der Kommission sein, zu entscheiden, welche Arten von Funkanlagen mit einheitlichen Ladegeräten kompatibel sein müssen, so der Text.
Erkennung potentiell gefährlicher Anlagen
Die Abgeordneten haben auch eine Bestimmung unterstützt, die den Behörden zusätzliche Instrumente zur Marktüberwachung zur Verfügung stellt, um Funkanlagen zu erkennen, die nicht den neuen Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Unter Zuhilfenahme von Informationen aus den Mitgliedstaaten, und nach gründlicher Prüfung, soll die Kommission jene Gerätekategorien feststellen, die registriert werden müssen, bevor sie zum Verkauf angeboten werden. Eine ähnliche Datenbank gibt es bereits in den USA.
Die nächsten Schritte
Der Gesetzentwurf wurde mit 550 Stimmen angenommen, bei 12 Gegenstimmen und 8 Enthaltungen. Er muss noch formal vom Rat verabschiedet werden. Die Mitgliedstaaten müssen die Vorschriften innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Die Hersteller haben dann noch ein Jahr Zeit, sich auf die verbindliche Anwendung der neuen Vorschriften vorzubereiten.
Verfahren: Mitentscheidungsverfahren (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren), Einigung in erster Lesung
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