Geschäftsgeheimnisse: Schutz von Unternehmen, Achtung des Rechts auf Information 

Pressemitteilung 
 
 

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Am Donnerstag hat das Parlament eine neue Richtlinie angenommen, mit der Unternehmen durch die Bereitstellung von Rechtsbehelfen im Falle von Diebstählen oder dem Missbrauch von Geschäftsgeheimnissen unterstützt werden sollen. Die Abgeordneten konnten in den Verhandlungen mit dem Rat einen besseren Schutz für Journalisten und Whistleblower durchsetzen.

„Jedes Jahr werden 20 Prozent aller Unternehmen Opfer eines Diebstahls von Geschäftsgeheimnissen. Die neuen einheitlichen Regeln werden ein sicheres und vertrauenswürdiges Umfeld für die Firmen in der EU schaffen, in dem ihre immateriellen Werte, also ihr Know-how, geschützt bleiben“, sagte die Berichterstatterin Constance le Grip (EVP, FR). „Ich habe auch dafür gekämpft, zu gewährleisten, dass die Schutzregelungen in diesem Text bezüglich der die Arbeit von Journalisten und Whistleblowern so konkret und unmissverständlich wie möglich sind“, fügte sie hinzu.


Der Text der Richtlinie wurde vorher informell mit dem Rat vereinbart. Mit ihm wird eine EU-weite Definition von Geschäftsgeheimnissen (d. h. Informationen, die geheim sind und aufgrund dessen einen Marktwert haben und die Gegenstand von angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen geworden sind) eingeführt.


EU-Länder werden verpflichtet, sicherzustellen, dass Opfern des Missbrauchs von Geschäftsgeheimnissen ihre Rechte vor Gericht verteidigen und Schadensersatz fordern können. Der Text enthält auch Bestimmungen zum Schutz der Vertraulichkeit von Geschäftsgeheimnissen im Verlauf von Gerichtsverfahren.


Im Verlauf der Verhandlungen haben konnten die Abgeordneten Vorgaben zum Schutz von Journalisten und ihrer Quellen sowie von Whistleblowern durchsetzen.


Eine ausführliche Pressemitteilung zur Einigung mit dem Rat steht hier zur Verfügung (auf Englisch).