Parlament stimmt EU-US-Datenschutzabkommen für Polizei und Justiz zu 

Pressemitteilung 
 
 

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Das Rahmenabkommen zwischen USA und EU über den Schutz personenbezogener Daten bei der Verhütung, Untersuchung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten wurde am Donnerstag von einer breiten Mehrheit der Abgeordneten verabschiedet. Es zielt darauf ab, hohe und verbindliche Datenschutzstandards für den transatlantischen Austausch von Daten durch Polizei- und Strafverfolgungsbehörden zu gewährleisten.

„Der transatlantische Datenschutz bekommt eine klare Kontur. Zukünftig gibt es endlich hohe verbindliche Standards und starke Rechte für die Bürger auf beiden Seiten des Atlantiks, wenn Daten zwischen Polizei und Strafverfolgungsbehörden ausgetauscht werden. Nach sechs Jahren Verhandlungen heben wir den Datenschutz mit den USA auf ein neues Niveau. Die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger sind besser geschützt, als mit der simplen gegenseitigen Anerkennung bestehender niedriger Standards. Mit dem Abkommen schlagen wir einen neuen Weg zu transatlantisch verbindlichen, hohen Standards für den Schutz der Grundrechte ein“, sagte der Berichterstatter Jan Philipp Albrecht (Grüne, DE).


„Das Abkommen ist keine Rechtsgrundlage für Datentransfers, sondern ein Datenschutzschirm für den rechtlich genehmigten Datenaustausch, und Datenschutzbehörden können jederzeit die Einhaltung überprüfen“, fügte er hinzu.


Das Abkommen wird gewährleisten, dass Bürger auf beiden Seiten des Atlantiks rechtlichen Anspruch darauf haben,


- über Verstöße gegen die Datensicherheit informiert zu werden,

- dass ungenaue Informationen berichtigt werden und

- vor Gericht Rechtsmittel einzulegen.

Weiterhin legt es Einschränkungen für Weiterübermittlungen und Speicherfristen fest.


Die durch die ALDE- und GUE-Fraktionen eingereichten Anträge, vor der Abstimmung ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofs über die Vereinbarkeit des Abkommens mit den EU-Verträgen einzuholen, wurden abgelehnt.


Das Parlament hat mit 481 Stimmen bei 75 Gegenstimmen und 88 Enthaltungen den Weg für den Rat freigemacht, dem internationalen Abkommen zuzustimmen.


Hintergrundinformationen

 

Am 3. Dezember 2010 erließ der Rat nach wiederholten Forderungen des Parlaments einen Beschluss zur Ermächtigung der Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der EU und den USA über den Schutz personenbezogener Daten bei deren Übermittlung und Verarbeitung zum Zwecke der Verhütung, Untersuchung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten einschließlich terroristischer Handlungen im Rahmen der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen.


Im März 2011 haben die Verhandlungen begonnen, und am 8. September 2015 konnten sich die Vertragsparteien einigen. Durch die Unterzeichnung des Gesetzes über den Rechtsbehelf („Judicial Redress Act“) durch Präsident Obama im Februar 2016 wurde der Weg für die Unterzeichnung des Rahmenabkommens am 2. Juni 2016 frei.


Am 18. Juli 2016 entschied der Rat, das Parlament um seine Zustimmung zu bitten.



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