Verhaltenskodex für EU-Kommissare: Detaillierte Interessenerklärungen gefordert
In einer am Donnerstag verabschiedeten nichtbindenden Entschließung fordert das Parlament, die EU-Kommission solle ihren Verhaltenskodex für Kommissare überarbeiten, um zu gewährleisten, dass deren Interessenerklärungen das vollständige Bild hinsichtlich ihrer finanziellen Situation, ihrer eigenen Tätigkeiten sowie denen ihrer Familien wiedergeben. Außerdem soll die „Abkühlungsphase“ oder Karenzzeit für ehemalige Kommissare auf 36 Monate verlängert werden.
Die Abgeordneten sprachen sich für eine Verlängerung der „Abkühlungsphase“ oder Karenzzeit für ehemalige EU-Kommissare, bevor sie eine privatwirtschaftliche Anstellung in ihrem Fachgebiet aufnehmen können, von 18 auf mindestens 36 Monate aus. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte vor kurzem eine Verlängerung auf 24 Monate, 36 für den Präsidenten, vorgeschlagen.
Die Erklärung über die finanziellen Interessen müsse die derzeitigen oder früheren Interessen oder Tätigkeiten der letzten zwei Jahre umfassen, so der Text. Die Abgeordneten empfehlen ebenfalls, dass die Kommissionsmitglieder sämtliche ihrer Interessen (Anteile, Zugehörigkeit zu Verwaltungsräten, Beratungstätigkeiten, Zugehörigkeit zu verbundenen Stiftungen, etc.) einschließlich familiärer Interessen, sowie Änderungen, die nach dem Bekanntwerden ihrer Kandidatur erfolgt sind, offenlegen.
Wenn während der Amtszeit des Kommissionsmitglieds festgestellt wird, dass ein Interessenkonflikt besteht, sollte der Kommissionpräsident den Empfehlungen des Parlaments zur Lösung des Konflikts Folge leisten. Andernfalls kann das Parlament die Empfehlung aussprechen, dem betreffenden Kommissionsmitglied das Vertrauen zu entziehen und, falls nötig, seine Ruhegehaltsansprüche oder andere an ihrer Stelle gewährte Vergünstigungen abzuerkennen, so der Text.
Die Entschließung wurde mit 615 Stimmen bei 5 Gegenstimmen und 6 Enthaltungen angenommen.
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