Terrorbekämpfung: „Ausländische Kämpfer” an den EU-Außengrenzen stoppen  

Pressemitteilung 
 
 

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Die neuen Vorschriften verpflichten die Mitgliedstaaten, systematische Personenkontrollen und Datenbankabgleiche bei Einreise in die – sowie Ausreise aus der – EU durchzuführen. ©AP Images/European Union- EP  

Alle EU-Bürger und Drittstaatsangehörigen, die in die EU ein- oder aus dieser ausreisen, sollen mit Datenbanken, z. B. für verlorene und gestohlene Dokumente, abgeglichen werden. Die entsprechende Verordnung wurde am Donnerstag angenommen. Parlament und Rat hatten sich am 5. Dezember 2016 informell über die neuen Vorschriften geeinigt.

„Mit der Sicherung unserer Außengrenzen wollen wir einen starken Schutz gegen den Terrorismus in Europa aufbauen. Es geht darum, das Recht auf Leben zu schützen, die Grundlage aller Rechte. Jedes Leben, das wir durch die Entlarvung eines potenziellen ausländischen Kämpfers retten, ist jede Mühe wert. Eine systematische Überprüfung von Datenbanken ist zwingend erforderlich, um einen Mindestschutz für unsere Bürger zu gewährleisten - das sind wir ihnen schuldig“, sagte die Berichterstatterin Monica Macovei (EKR, RO).


Der Vorschlag, im Dezember 2015 von der EU-Kommission vorgelegt, würde den Schengener Grenzkodex abändern. Damit würden systematische Abgleiche aller Personen, die die Außengrenzen der EU überschreiten, mit Datenbanken für gestohlene und verlorene Reisedokumente, mit dem Schengener Informationssystem oder anderen Datenbanken für die Mitgliedstaaten verpflichtend. Die Kontrollen müssen an allen Luft-, See- und Landesgrenzen bei der Ein- wie bei der Ausreise durchgeführt werden.


Die Änderung der Vorschriften ist eine Reaktion auf die terroristische Bedrohung in Europa, deren Bedeutung durch die Terroranschläge in Brüssel, Paris und Berlin sowie das Phänomen der „ausländischen Kämpfer“ aus der EU, die sich Terrororganisationen wie dem IS in Syrien und im Irak anschließen wollen, belegt wurde.


Die Entschließung wurde mit 469 Stimmen angenommen, bei 120 Gegenstimmen und 42 Enthaltungen.


Gezielte Kontrollen bei erheblichen Verzögerungen


Würde eine systematische Kontrolle den Verkehrsfluss unverhältnismäßig beeinträchtigen, könnten die Mitgliedstaaten lediglich gezielte Kontrollen an den Land- und Seegrenzen durchführen, sofern dadurch die Gefahr für die innere Sicherheit oder die öffentliche Ordnung der Mitgliedstaaten nicht zunähme.


Reisende, die nicht einer gezielten Kontrolle unterzogen werden, müssten zumindest bei einer „normalen“ Kontrolle ihre Identität feststellen lassen und zeigen, dass ihre Reisedokumente gültig sind.


Übergangszeit


An den Luftgrenzen können die Mitgliedstaaten gezielte Kontrollen während einer Übergangszeit von sechs Monaten nach Inkrafttreten der neuen Verordnung durchführen. In Fällen, in denen es länger dauert, die Voraussetzungen für systematische Kontrollen zu schaffen, die den Verkehrsfluss nicht unverhältnismäßig beeinträchtigen, kann dieser Zeitraum um bis zu 18 Monate verlängert werden


Die nächsten Schritte

 

Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Bestimmungen sind dann sofort wirksam, in den meisten Mitgliedstaaten gleichzeitig. Dänemark, das Vereinigte Königreich und Irland sind nicht beteiligt.